Mündliche Verträge gültig?
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Das mein ich genauso!Anonymous hat geschrieben:vertrag per telefon ist nicht gültig. auch wenn tele2 behauptet, bandaufnahmen zu verwenden.
die sollen das ruhig einmal einklagen, das fällt dann schon in den strafrechtlichen bereich...
Ausnahme wäre, wenn es sich dezitiert um einen angekündigten, mündlichen Vertragsschluss unter Zeugen handelt - aber da sind wir in diesem Fall weit weg!
Grüße
Stefan
Vorsicht, Hobbyjuristen!
Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist nach ö. Recht natürlich gültig zustandegekommen und daher für alle Beteiligten verbindlich. Die Frage der Gültigkeit ist von der Frage der Beweisbarkeit zu trennen. Die ist naturgemäß bei Schriftlichkeit leichter gegeben und bei telefonisch-mündlichem Zustandekommen entsprechend schwerer zu belegen.
"Bewiesen" aber ist letztlich, was im Streitfall der Richter (das ist der mit der freien Beweiswürdigung) glaubt. Die Zulässigkeit einer Tonabandaufnahme eines Kundengesprächs richtet sich nach TKG (das fordert vorherige Info) und ist für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrags ohne Belang, da andere Baustelle.
Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist nach ö. Recht natürlich gültig zustandegekommen und daher für alle Beteiligten verbindlich. Die Frage der Gültigkeit ist von der Frage der Beweisbarkeit zu trennen. Die ist naturgemäß bei Schriftlichkeit leichter gegeben und bei telefonisch-mündlichem Zustandekommen entsprechend schwerer zu belegen.
"Bewiesen" aber ist letztlich, was im Streitfall der Richter (das ist der mit der freien Beweiswürdigung) glaubt. Die Zulässigkeit einer Tonabandaufnahme eines Kundengesprächs richtet sich nach TKG (das fordert vorherige Info) und ist für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrags ohne Belang, da andere Baustelle.
Immer langsam mit den jungen Pferden!Neinsager hat geschrieben:Vorsicht, Hobbyjuristen!
Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist nach ö. Recht natürlich gültig zustandegekommen und daher für alle Beteiligten verbindlich.
Tonabandaufnahme eines Kundengesprächs richtet sich nach TKG (das fordert vorherige Info) und ist für das Zustandekommen eines mündlichen Vertrags ohne Belang, da andere Baustelle.
Laut Lehrbuch ist schnell etwas ein mündlicher Vertrag, aber im konkreten Fall - und um den geht es schließlich jetzt - ist es gerichtlich nicht haltbar, daher eine zu unrecht verrechnete Leistung.
Sieh dir die Gerichtsurteile und Richtlinien an, zu einem guten Jurist gehört auch Erfahrung, nicht nur theoretisches Universitäts-Wissen.
Grüße
Stefan
P.S.
Ein in der Praxis nicht beweisbarer theoretischer Vertrag ist auch in der Theorie kein Vertrag mehr. Anders gesagt: Ein Vertrag, der nicht beweisbar ist, ist auch nicht gültig, weil gar kein Vertrag...Die Frage der Gültigkeit ist von der Frage der Beweisbarkeit zu trennen.
Lieber Stefan!
Es ist leider gar alles falsch, was du da verzapfst.
Hättest ein Jusstudium gemacht, hättest einen Fetzen im Bürgerlichen kassiert, im Gerichtsjahr hätten's Dich zum Aktensortieren relegiert und Dein erster Job bei einem Anwalt/Rechtsabteilung/Amt hätte die Probezeit nicht überdauert.
Aber wenigstens auf Tarifecheck darfst weiter schreiben, viel, oft und falsch.
Es ist leider gar alles falsch, was du da verzapfst.
Hättest ein Jusstudium gemacht, hättest einen Fetzen im Bürgerlichen kassiert, im Gerichtsjahr hätten's Dich zum Aktensortieren relegiert und Dein erster Job bei einem Anwalt/Rechtsabteilung/Amt hätte die Probezeit nicht überdauert.
Aber wenigstens auf Tarifecheck darfst weiter schreiben, viel, oft und falsch.
ich weiß nicht ob ein müdlicher vertrag gültig ist, soviel ich weiß hat nur die telekom eine klausel in den AGBs, dass sie leistungen und diese auch per telefonischen auftrag ändern oder abschließen darf, den schließlich hat jeder diese AGBs beim anschluss des TA telefons unterschrieben.
(siehe bonuspakete, tarifwechsel usw..)
und noch was für alle geschädigten, die preselection MUSS der leitungsinhaber unterschreiben, also falls der mündliche vertrag wirklich gilt, und nicht der TA leitungsinhaber am telefon war, z.b. die frau oder der bruder usw... dann darf keine PS bei diesem anschluss eingerichtet werden.
wie will uta/tele2 beweisen, dass wirklich der echte TA leitungsinhaber am telefon war, einen namen kann schnell mal wer sagen, und meistens wird nur der nachname genannt
z.b. es meldet sich ein mayer, leitungsinhaber ist der herbert mayer, und abgehoben hat aber sein vater, sohn wer auch immer der heißt franz mayer, also sicher in diesem fall wenn er sich nur mit dem nachnamen meldet nicht gültig.
und bei telefonischen bandaufzeichnungen muss immer vorher ein hinweis kommen vom anrufer (der hinweis bzw. die frage danach, muss auch mitaufgezeicht werden), und der andere muss mit "ja" antworten, dann ist dieses erlaubt.
aussdem so viel ich weiß braucht man für eine preselection bei der telekom IMMER min. 1 mal eine unterschrift, (man müsste mal bei der RTR nachgefragt werden ob die PS auch mündlich eingerichtet werden darf), also so viel ich weiß müdlich darf kein PS eingerichtet werden, wenn ich bei diesem unternehmen noch nie was unterschrieben habe, wenn ein bereits gültiger vertrag da ist, dann schon.
resumme, selbst wenn ein mündlicher vertrag gültig ist, darf man ohne unterschrift der leitungsinhaber keine preselection schalten, somit dürfte uta/tele2 diesen kunden nur am switch freishalten lassen, den die PS richtet die telekom austria ein und die verlangt die unterschrift, wird aber leider von der TA selten kontrolliert.
oder gibt es es doch auch bei der RTR / TA eine ausnahme für eine mündliche einrichtung der PS ohne bestehenden unterschriebenen vertrag bei fremdanbietern ? weiß dass jemand ?

(siehe bonuspakete, tarifwechsel usw..)
und noch was für alle geschädigten, die preselection MUSS der leitungsinhaber unterschreiben, also falls der mündliche vertrag wirklich gilt, und nicht der TA leitungsinhaber am telefon war, z.b. die frau oder der bruder usw... dann darf keine PS bei diesem anschluss eingerichtet werden.
wie will uta/tele2 beweisen, dass wirklich der echte TA leitungsinhaber am telefon war, einen namen kann schnell mal wer sagen, und meistens wird nur der nachname genannt

z.b. es meldet sich ein mayer, leitungsinhaber ist der herbert mayer, und abgehoben hat aber sein vater, sohn wer auch immer der heißt franz mayer, also sicher in diesem fall wenn er sich nur mit dem nachnamen meldet nicht gültig.
und bei telefonischen bandaufzeichnungen muss immer vorher ein hinweis kommen vom anrufer (der hinweis bzw. die frage danach, muss auch mitaufgezeicht werden), und der andere muss mit "ja" antworten, dann ist dieses erlaubt.
aussdem so viel ich weiß braucht man für eine preselection bei der telekom IMMER min. 1 mal eine unterschrift, (man müsste mal bei der RTR nachgefragt werden ob die PS auch mündlich eingerichtet werden darf), also so viel ich weiß müdlich darf kein PS eingerichtet werden, wenn ich bei diesem unternehmen noch nie was unterschrieben habe, wenn ein bereits gültiger vertrag da ist, dann schon.
resumme, selbst wenn ein mündlicher vertrag gültig ist, darf man ohne unterschrift der leitungsinhaber keine preselection schalten, somit dürfte uta/tele2 diesen kunden nur am switch freishalten lassen, den die PS richtet die telekom austria ein und die verlangt die unterschrift, wird aber leider von der TA selten kontrolliert.

oder gibt es es doch auch bei der RTR / TA eine ausnahme für eine mündliche einrichtung der PS ohne bestehenden unterschriebenen vertrag bei fremdanbietern ? weiß dass jemand ?
Du bist schon näher am Kern der Sache und unterscheidest richtig zwischen Bestehen eines Vertrags und der Beweisbarkeit dieses Bestehens. In der Praxis bedeutet Beweisbarkeit, dass du einen Richter findest der dir glaubt und nicht der anderen Seite. Da die Richter in Ö. nicht an "Beweisregeln" gebunden sind, sondern eben in freier Beweiswürdigung entscheiden, kann bei der geschilderten Sachlage sehr wohl auf eine aufrechten Vertrag entschieden werden. Persönlich halte ich die Wahrscheinlichkeit einer solchen Entscheidung für eher gering, aber das heißt nicht, dass die Bezirksrichterin von Kickeritzpatschn nach Durchführung eines Beweisverfarhens mit Zeugeneinvernahme das auch so sehen muß.
Du kennst dich ja auffallend gut damit aus, was man können muss, damit man etwas nicht schafft und was dann alles weiter passiert!?Neinsager hat geschrieben:Hättest ein Jusstudium gemacht, hättest einen Fetzen im Bürgerlichen kassiert, im Gerichtsjahr hätten's Dich zum Aktensortieren relegiert und Dein erster Job bei einem Anwalt/Rechtsabteilung/Amt hätte die Probezeit nicht überdauert.
Naja, dann hast du entweder eine schlechten Prof. in BR gehabt, oder du bist erst am Anfang vom Studium und hast grad einmal die Theorie durch.
Ach übrigens, für so grundlegende Sachen wie BR, HR od. ABGBs brauchts nicht einmal ein Jus-Studium, um es zu ver-/bestehen, wollt ich noch dazusagen.
Aber wenn deine Wortmeldungen denen deiner Schreibweise entsprechen, kannst du zumindest Politiker werden, diese Polemik erinnert mich stark an Blau/Orange, die Richtung, denen Österreich die Sanktionen zu verdanken hatte, falls du dich schon erinnern kannst.
Vielleicht zum Schluss noch etwas sachlich: Viele hätten gerne einen mündlichen Vertrag, wo es keinen gibt. Auch wenn laut Gesetz die Abmachung mit dem Nachbarn, seine Hecken zu schneiden, auch schon als mündlicher Vertrag gewertet werden kann, aber so leicht gehts dann doch nicht.
Aber klär uns doch bitte einmal auf, vielleicht wirst du dann mein Rechtsanwalt, wenn du dich gut anstellst.

Aber nur, wenn du auch dementsprechen formulierst wie: i.V.m. § Abs. , vgl. Entscheid des OGH vom, mit Verweis auf RL... so, wies mans halt auch eimal für Klausuren gelernt hat.

Grüße
Stefan
Hast abgebrochen, gell? Aber kränk dich nicht, viele schaffen's nicht. Hier hast ja dein Forum, da kannst scheiben, was du willst. Hauptsache viele Psotings, je mehr, desto gut, das gibt echte Autorität.
Und was die "Polemik" (heul, heul) betrifft: Falsch ist falsch, egal wie du's drehst und wendest. Du liegst fachlich einfach daneben und jeder Erstsemstrige kann das erkennen. Zu deinem Glück gibt's hier nicht allzuviele davon.
Jetzt wird wenigstens klar, was von deinen sonstigen Ergüssen zu halten ist.
Und was die "Polemik" (heul, heul) betrifft: Falsch ist falsch, egal wie du's drehst und wendest. Du liegst fachlich einfach daneben und jeder Erstsemstrige kann das erkennen. Zu deinem Glück gibt's hier nicht allzuviele davon.
Jetzt wird wenigstens klar, was von deinen sonstigen Ergüssen zu halten ist.

Stehst nicht mehr ganz über der Sache, oder?
Ich hab ja nicht die Weisheit gepachtet und das glücklicherweise auch noch nicht behauptet. Ganz im Gegenteil, dich hab ich gebeten, uns aufzuklären und zwar nicht mit Mutmaßungen und persönlicher Meinung, sondern mit Quellen und Paragraphen.
Ach ja, mein Ding ist in deinen Augen fachlich falch - von mir aus, aber dein Ding ist Polemik; aber mir kommt vor, dass war dir zu schnell. Und von Leuten, die es wissen müssen, hab ich mir erzählen lassen

Grüße
Stefan
P.S. Noch ein Gratis-Tipp fürs Leben, versuch nicht andere zu diskreditieren, um selbst besser dazustehen. Das kommt nie gut, nichteinmal auf der Uni. Weil blöd is es dann, wenns dich aufblattelt und rauskommt, dass du Blödsinn über andere schreibst. Aber ich lass dich mal im Glauben...

papageienpolemik
... stefan verwendet zwar öfter das wort "polemik" aber der bessere polemiker - im positiven sinn - ist eindeutig der neinsager und seine klare "beweisführung" zum vertragsrecht hat stringenz und ist nach vernüftigen gesichtspunkten nachvollziehbar, also kann ich ihr durchaus etwas abgewinnen. mir kommt die stefanische erläuterung eher als klugscheiß..meisterei vor und das meine ich nicht persönlich, da mir keiner näher oder ferner steht. unbekannter weise eher ferner
ich glaube schon, dass etwas praxisnahes, wahres an stefans erläuterungen ist, aber das widerlegt im grundsätzlichen nicht den neinsager. ansonsten sehe ich in der stefanischen kritik eher jene sünden angeprangert an denen er selber leidet.. polemik, behauptungen, pers. untergriffe...
ok, ok, meine anschauung ist rechtlich unbedeutend aber immerhin schriftlich! sicher, mein großvater könnte auch... sogar meine katze tippt manchmal und bei hotlines lasse ich grundsätzlich meinen papagei sprechen ... gegenseitigkeitsprinzip

ich glaube schon, dass etwas praxisnahes, wahres an stefans erläuterungen ist, aber das widerlegt im grundsätzlichen nicht den neinsager. ansonsten sehe ich in der stefanischen kritik eher jene sünden angeprangert an denen er selber leidet.. polemik, behauptungen, pers. untergriffe...
ok, ok, meine anschauung ist rechtlich unbedeutend aber immerhin schriftlich! sicher, mein großvater könnte auch... sogar meine katze tippt manchmal und bei hotlines lasse ich grundsätzlich meinen papagei sprechen ... gegenseitigkeitsprinzip
vertrag mit tarifcheck
... da ich dieses forum gut finde, weil es mich von einem tele2-vertrag abgehalten hat u hier scheinbar nicht nur schwafler posten, habe ich mich gleich angemeldet
...
und da ich natürlich bei etwaigen repliken informiert werden will, weil mir um mitternacht herum meistens grottenfad ist...
egal, tarifcheck hat mir bis jetzt einen gefallen getan u gefallen

und da ich natürlich bei etwaigen repliken informiert werden will, weil mir um mitternacht herum meistens grottenfad ist...
egal, tarifcheck hat mir bis jetzt einen gefallen getan u gefallen
3. u letzter beitrag
... keine guter einstieg, hab leider auf login vergessen . aber jetzt!
@soiss,
wenn ich nun ein admin wär, hätt ich mir deine IP angesehen - könntest von deiner Schreibweise ein eineiiger Zwilling mit dem Neinsager sein, besonders deshalb, weil auch du die Bedeutung von Polemik nicht verstehst und so besonders die "Beweisführung" vom neinsager'schen lobst, die kein einziges mal auf Paragraphen oder sonst was verwies - also genauso auf Behauptungen basierte, nur in deinen Augen besser formuliert.
Auch dir gebe ich den Tipp - den ich in abgewandelter Form auch schon deinem geistigen, wenn nich sogar leiblichen, "du selbst" gegeben habe: Auszuteilen, sich aber dann im selben Moment zurückzuziehen und mit einem "ins Lächerliche ziehende": "Aber meine rechtlich unbedeutenden Worte sind ja nur eine Anschauung....." kommt nicht gut an. Damit tust du dir selbst keinen gefallen - nochdazu wo nun alles schriftlich und für jedermann nachvollziehbar ist.
Ich hoffe du verstehst das jetzt nicht fälschlicherweise als versteckten Untergriff sondern ganz einfach als offene, persönliche Kritik an dir - unbekannter weise.
Grüße
Stefan
P.S.: Du hast es schon erwähnt: kein guter Einstieg...
wenn ich nun ein admin wär, hätt ich mir deine IP angesehen - könntest von deiner Schreibweise ein eineiiger Zwilling mit dem Neinsager sein, besonders deshalb, weil auch du die Bedeutung von Polemik nicht verstehst und so besonders die "Beweisführung" vom neinsager'schen lobst, die kein einziges mal auf Paragraphen oder sonst was verwies - also genauso auf Behauptungen basierte, nur in deinen Augen besser formuliert.
Auch dir gebe ich den Tipp - den ich in abgewandelter Form auch schon deinem geistigen, wenn nich sogar leiblichen, "du selbst" gegeben habe: Auszuteilen, sich aber dann im selben Moment zurückzuziehen und mit einem "ins Lächerliche ziehende": "Aber meine rechtlich unbedeutenden Worte sind ja nur eine Anschauung....." kommt nicht gut an. Damit tust du dir selbst keinen gefallen - nochdazu wo nun alles schriftlich und für jedermann nachvollziehbar ist.
Ich hoffe du verstehst das jetzt nicht fälschlicherweise als versteckten Untergriff sondern ganz einfach als offene, persönliche Kritik an dir - unbekannter weise.
Grüße
Stefan
P.S.: Du hast es schon erwähnt: kein guter Einstieg...
lieber stefan,
eineiiger vom neiner bin ich nicht. diese art von paranoia scheint in internetforen recht häufig zu tag zu treten.
danke für deine tipp's, stefan. gute sinst immer willkommen
. ich darf dir ausnahmsweise im gegenzug einen recht freundschaftlichen übermitteln: etwas weniger schulkeisterei tät's auch und etwas weniger oft in die selbstaufgestellten behauptungsfallen zu tappen wäre vielleicht noch eine herausforderung für dich. als gute übung könntest du mir - bitte - die 'richtige' bedeutung von "polemik" erläutern.
natürlich ist mein's auch kein v.-untergriff, sondern o p kritik usw...
sgruß
soiss
eineiiger vom neiner bin ich nicht. diese art von paranoia scheint in internetforen recht häufig zu tag zu treten.
danke für deine tipp's, stefan. gute sinst immer willkommen

natürlich ist mein's auch kein v.-untergriff, sondern o p kritik usw...
sgruß
soiss
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