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Verfasst: 04.06.2007, 17:28
von Catqueen
Apropos Webshop: derzeit gibts auch eine Aktion für "Altkunden".
Und zwar bekommt man jetzt beim Bestellen bei One for me auch einen Bonus von 20 € .
Also kann man die Punkte einsetzen und muss weniger zahlen. :)

Das "greift" natürlich erst bei den teureren Handys, weil man die anderen ja über seine Punkte "finanzieren" kann.

Verfasst: 04.06.2007, 21:41
von Azby
Catqueen hat geschrieben:Das "greift" natürlich erst bei den teureren Handys, weil man die anderen ja über seine Punkte "finanzieren" kann.
Wobei man als Durchschnittskunde kaum Handys kriegt (außer man ist schon seit 10 Jahren dabei und hat noch nie ein Handy genommen). An sonsten zahlt man so viel, dass sie die 20€ Bonus schnell hergeben können - die machen praktisch eh bei allen Geräten Gewinn.

Verfasst: 11.06.2007, 18:34
von Catqueen
Meinst du jetzt 10 Jahre dabei wegen den Punkten?!
Also ich hab micr mit meinen schon ein neues Handy holen können, und soo oarg lang bin ich auch wieder net dabei.

Verfasst: 11.06.2007, 21:58
von Azby
Catqueen hat geschrieben:Meinst du jetzt 10 Jahre dabei wegen den Punkten?!
Also ich hab micr mit meinen schon ein neues Handy holen können, und soo oarg lang bin ich auch wieder net dabei.
Ja, ich meinte die Punkte.

Natürlich - es kommt immer drauf an, wie hoch die Rechnungen sind.
Ein Freund von mir, der sich partout nicht einreden lassen will, dass sein alter All In One 2 bei seinem Telefonieverhalten viel schlechter als 4:0 bzw. 4:0 Pro ist, zahlt monatlich seine 100€ für Telefonate hauptsächlich zu One, in's Festnetz und ein hauptsächliches Fremdnetz (ein paar andere sind auch noch dabei) und dutzende SMS (ohne Paket).
Der kriegt natürlich seine 300 Punkte im Monat - nach Ablauf der 24 Monate MVD ist da wieder einiges zusammen (7.200 Punkte) und einem neuen tollen Handy steht nichts im Weg.
Bei meinem Telefonieverhalten, das von seinem nicht stark abweicht, komme ich aber nur auf ~18,90€ im Monat (die Verbindungsabbrüche leisten ihren Anteil ;)) und das entspricht nur 54 Punkten pro Monat (in 24 Monaten 1.296 Punkte). Von dieser Punkteanzahl kriege ich bei Vertragsbindung um weitere 24 Monate ein gesperrtes Handy, das ich im Einzelhandel ungesperrt, ungebrandet nigelnagelneu mit Rechnung und Garantie und ohne Vertragsverlängerung mit Tarifwechselsperre um 50€ kriege... Ich weiß nicht - was würdest du machen? ;)
Wenn du natürlich hohe Umsätze hast, schaut das anders aus. In Zeiten der Pauschaltarife sind die Kundenbindungsprogramme meiner Meinung nach veraltet und gehören überholt - entweder man kann die Punkte in Gutschriften eintauschen (ohne Bindung), oder man lässt sie als "nicht so guter Kunde" verfallen und ärgert sich darüber, dass man als nicht so gut zahlender Kunde einfach nicht so viel wert ist (wobei das ja nicht mal heißen muss, dass man weniger telefoniert oder sonstige Leistungen in Anspruch nimmt - es kann genausogut heißen, dass man einfach klüger ist und sich die Tarifdetails durchliest, bevor man einen Vertrag unterschreibt bzw. dass man einen Tarif halt nicht seit Jahren durchschleift, obwohl jede Wertkarte heutzutage billiger ist).

Meine 10 Jahre haben sich auf ein Zahlungsverhalten, wie bei mir bezeichnet - nach 10 Jahren (sprich 6.480 Punkten) hätte auch ich die Möglichkeit, mit ein gutes Handy zum 0-Tarif zu nehmen, wobei man da auch nicht alles nehmen kann. Wenn man Pech hat, verlangen sie für die besseren Modelle schon mehr als 8.000 Punkte. ;)

Verfasst: 12.06.2007, 01:24
von Mr.Dailer
,habe,dieses Posting,jezt nicht ,gelesen,hätte nur eine kurze Frage zum Thema!

was pasiert,eigentlich,mit dem Webbonus,wenn ich ein Handy bestelle,und es dann zurückschicke,binnen 2 Wochen,verfällt er dann wieder,oder würde er mir angerechnet werden,wenn ich ,sage ich gehs,jetz im Laden holen?
den,die GUtschrft,wird,ja sofort erteilt,würde,man es "so einplanen,das es in den nächsten Rechnungszeitraum hineinfällt,hätte man sie,eigentlich schon bekommen,und könte,trotzdem aus,dem Vertrag zurück treten?

Verfasst: 12.06.2007, 09:34
von Azby
Mr.Dailer hat geschrieben:den,die GUtschrft,wird,ja sofort erteilt,würde,man es "so einplanen,das es in den nächsten Rechnungszeitraum hineinfällt,hätte man sie,eigentlich schon bekommen,und könte,trotzdem aus,dem Vertrag zurück treten?
Das wird sich nicht ausgehen. In Österreich hast du ein Rückgaberecht das genau 7 Tage lang besteht. Selbst wenn es so geht, dass man das Handy auspackt, verwendet und dann zurückgibt (ich bin mir nicht sicher, ob das zB unter Öffnen eines versiegelten Datenträgers fällt, bei dem der Anspruch verfällt, alles zurückzugeben), werden sie dir eine Rechnung über den aliquoten Anteil der GGB und deine Verbindungsentgelte stellen - einen Webshop-Bonus werden sie dir kaum abziehen. Wäre ja recht eigentartig. Selbst wenn sie's täten, hättest du eine Woche gratistelefoniert, denn wenn du mehr Gutschriften als Entgelte hast, wird das erst bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben - und die gibt es dann ja nicht mehr.

Verfasst: 12.06.2007, 11:38
von Mr.Dailer
,dachte,das Fernabsatzgesetz,liegt laut EU Vorgaben,bei 14 Tagen?
bei Conrad Electronic ,ist es auf jedenfall so!

re

Verfasst: 12.06.2007, 12:01
von LisaA7
14 Tage in D, in Ö nur 7 lt. Gesetz, mehr kann der Händler auf Goodwill geben, z.b. Amazon

Verfasst: 12.06.2007, 12:13
von Mr.Dailer
,danke!
das heist,also,der Rest,basiert,auf Freiwillger Basis,ein Händler,kann wollen,aber nicht müssen!
habe sogar schon solche,in D ,gesehen,die einen ,ganzen Monat ,bieten!

Verfasst: 14.06.2007, 16:27
von Azby
Mr.Dailer hat geschrieben:habe sogar schon solche,in D ,gesehen,die einen ,ganzen Monat ,bieten!
Kann gut sein. Laut österreichischer Gesetzeslage muss er dir aber nur 7 Tage geben. Er muss dich aber darauf hinweisen! Tut er das nicht, verlängert sich die Frist automatisch (ich weiß jetzt nicht, wie lange - ich glaube in einer Vorlesung was von 3 Monaten gehört zu haben, das ist aber schon wieder so lange her... - Cheinzle weiß das sicher genau).

Verfasst: 14.06.2007, 18:43
von Mr.Dailer
Hallo!
im Fernabsatz,Gesetz,gibts,ja einige Klauseln,die es ,sowohl,Händlerseitig,als auch auf Kundenseite,zu beachten gilt!
erstmal gibts den Passus,der Preisminderung,sollte das Produkt,Gebraucht spuren aufweisen,kaufe ich,z,b einen neunen Drucker,drucke,eine Woche,drauf los,und die Tinten sind,fast alle,machen ,überigens,viele das,sie keine teuren Patronen,kaufen müssen,im Normafall,bei einem Großhändler,wird das nicht geprüft,da,sonst,extra ein Mitarbeiter,den Treiber,installieren müste,um ,den Füllstand anzuzeigen!
der Händler,hat,als,das Recht,dem Käufer,einen Preisabzug,nach Gutdünken,zu geben,je,nachdem wie die Gebrauchtspuren ,den ,nun verlagert sind!

Problem Nr 2!

der Händler,wäre gesetzlich ,verpflichter,sobald,der Warenwert ,über 40€,liegt,auch die Rücksendekosten,vom Kunden zum Händler zu tragen,auf der ,anderen Seite,heist,es aber,unfreie,Sendungen,werden nicht angenommen!
bei seriösen Händlern,wie Conrad,ist das kein Problem,ein Vermerk genügt,Fernabsatzgesetz,Rücksendung,proto beim Empfänger einheben,und ich hatte noch nie ein Problem,damit,Internet Händler die man nicht kennnt,die schicken,dir,das Paket,meist zurück,weil sie,es nicht annehmen,wenn es unfrei ist,schickt,man es frankiert ein,kann,es sein,das man Wochenweise,gar kein >Geld kommt,oder ganz,ausbleibt,was macht man wohl dann?
und,die Hauptfrage,was machen,Großhändler,mit der zurückgeschickten Ware,vorallem,im Pc Sektor,wenn die Leute,die Cpus ,falsch montieren,und die Paste,falsch auftragen,und alles,abbrennt,ein sehr großes Problem!
Das Gesetz,ist zwar,gut gemeint,für den Kunden,für den Großhändler,aber ein Greul.,da er auf den Kosten sitzen bleibt!
Ähnlich,bei den Vertragshändlern,pro abgeschlosssenem Vertrag,bekommt ein Händler 40€ Prämie,muß,sich,aber im Gegenzug Verpflichten,in einem Garantiefall,die Portokosten,im 2 Jahr,wenn die Herstellergarantie,abgelaufen ist,und es sich,nur noch um Gewährleistung handelt,zu bezahlen,vom Händler,zum Hersteller,der Rückweg,Hersteler,Kunde,übernimmt,dann natürlich,der Hersteller selbst!

Verfasst: 14.06.2007, 18:56
von Azby
Ich kenne keinen Gesetzestext, der besagt, dass der Verkäufer ab 40€ Warenwert die Portokosten übernehmen muss. Wo hast du das her?
In der vorher schon erwähnten Vorlesung, in der ich mal saß hat der Vortragende extra das nicht bekannte Problem der Portokosten angesprochen und gemeint, das wäre immer unklar und man soll sich nicht zu sicher sein, dass der Verkäufer das Porto übernimmt.
Also entweder es hat sich was getan, der Vortragende hat da was übersehen (was ich nicht glaube), oder das bezieht sich nur auf Deutschland oder so...

Vielleicht weiß Cheinzle mehr. 8)

Verfasst: 14.06.2007, 19:15
von Mr.Dailer
,doch,ist so verankert,in den Eu Vorgaben,die ja,das Gesetz,erfunden hat,stand mal ,in einer Pc Zeitung,nur wissen,es die wenigsten!

Verfasst: 14.06.2007, 19:17
von Azby
Naja - dieser Quelle zufolge müssten auch die 14 Tage in Österreich gelten. Und das ist definitiv nicht so - hast du ja selbst geschrieben.
Vielleicht handelt es sich dabei um EU-Empfehlungen. Das halte ich für wahrscheinlicher.
Mr.Dailer hat geschrieben:dachte,das Fernabsatzgesetz,liegt laut EU Vorgaben,bei 14 Tagen?

Verfasst: 14.06.2007, 19:23
von Mr.Dailer
,das ganze,heist,dann wohl "Interpretationsspielraum"

bei ,uns,geht man oft,davon aus,.,das das,was in Deutschland,pasiert,auch bei uns Gesetz ist,dem ist aber nicht so.:!

das liegt,wohl,an der Tatsache,das unsere "Medien" sich aus dem selben Medienpool bedienen,und alles abschreiben,was in Deutschland pasiert,und vorallem im IT Recht Sektor,auf das Inland bezogen,eigentlich,wenig Aufklärung herscht!,leider!
man,liest nur,immer,was in Deutschland pasiert,dann schaut man,wie es in Deutschland gemacht wird,man überlegt sich,wäre,das für Österreich auch,denkbbar,und erst dann wird das Gesetz "entworfen" D
so,kommt,es mir ab und zu vor!