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Verfasst: 15.07.2008, 16:21
von Mausal
Servus,
noch einmal muss ich euch mit einer Frage belästigen: ich hab ja jetzt schon einiges rumrecherchiert und auf irgendeinem Forum hieß es, dass es mit der MNP von ONE weg bei der außerord. Kündigung Probleme gab. Meine Frage: Eigentlich dürft es theoretisch-praktisch ja kein Problem sein, wenn ich kündige, auf die Bestätigung von ONE warte, dass die Kündigung mit 26.8. durch ist und in der Zeit zwischen der Bestätigung und dem 26.8. die Rufnummer portieren lasse, oder? Aktiv ist sie dann ja noch und darauf kommts ja an, oder nicht? :? Ich will nur nicht das Risiko eingehen, dann 2 Verträge zahlen zu müssen!
Bitte um Aufklärung!
Grüße!

Verfasst: 15.07.2008, 19:34
von Azby
Bei one ist mir nichts über Probleme bekannt. Du portierst die Nummer weg und bekommst in der Regel für den Zeitraum zwischen Wegportierung und tatsächlichem Kündigungszeitpunkt eine vorübergehende (neue) 0699-Nummer.
Wo es Probleme gibt, ist bei A1. Dort sehen sie das Wegportieren der Nummer als Kündigung und lassen dich, wenn du noch eine MVD hast, die Grundgebühr für den restlichen Vertragszeitraum voll abbezahlen, obwohl es auch so gehen würde, dass sie dir einfach eine neue Nummer geben würden. Wie das im Zuge einer Sonderkündigung ist, weiß ich allerdings nicht. Das wäre mal interessant.

Verfasst: 16.07.2008, 15:05
von Katharina
Hallo ihr!

Was kann ich eigentlich machen, wenn one nicht auf meine schriftliche SOKÜ reagiert! Abgeschickt (eingeschrieben) habe ich die Kündigung vor ca. 1 1/2 Wochen. Dauert die Bearbeitung immer solange oder hätte sich da nicht schon jemand melden sollen bei mir?

Lg,
Kathi

Verfasst: 17.07.2008, 00:17
von Azby
Eigentlich hätten sie sich innerhalb von 2 Wochen schon melden sollen.
Ein bisschen Zeit bleibt dir für die SoKü ja noch. Im Zweifelsfall schick noch ein Fax (die Sonderkündigung betonen, Name, Adresse, Unterschrift, zu kündigende Rufnummer, evtl. Kundenkennwort) - dann hast du mit der Sendebestätigung einen echten Beweis in der Hand. Bzw. kannst du auch in die one World gehen. Dort machen sie zwar auch nichts anderes, als es zu faxen und dir die Sendebestätigung zu geben, du kriegst aber zusätzlich auch noch Unterschrift und Stempel auf das Kündigungsformular, womit du eigentlich voll abgesichert bist.
Aber bevor du dir das alles antust, kannst du mal bei der one-Hotline (70699 vom one-Handy) anrufen und nachfragen, ob die Kündigung denn schon vermerkt wurde. Im Normalfall kriegst du eine Bestätigung per Brief innerhalb von 2 Wochen ab Eingang der Kündigung. Aber anzurufen und nachzufragen kann auf keinen Fall schaden.

Verfasst: 17.07.2008, 18:29
von Mr.Dailer
Hallo!
vor ca einer Woche,bekam ich von Telering,einen Schwimmreifen in Nylonfolye zugeschickt,die lezte Rettung für 4:0 Kunden,im Schreiben wurden beide Tarife untereinander verglichen ,die bieten jetz bei Umstieg,in alle Netze 1000 Minuten,für 19€

+ 79€ Umstiegsbonus,und ein angeblich cooles Handy!
ich dachte,bisher immer das vergleichende Werbung in Ö verboten sei?

One wurde in dem Schreiben auch schlecht hingestellt,mehr Gesprächsabbrüche usw,habt ihr das auch bekommen?
diese Form,der direkten Kundenabwerbung,auf dem Postweg,gabs aufjedenfall bis jezt noch nicht!

wie hoch sind die Strafen,solcher Art von Werbung,die Tmobile zu erwarten hat,das Angebot für Umstiegswillige gilt bis Ende August!

wie läuft dieser Umstieg ab,muß ich den nur bekanntgeben,und Telering macht den >Rest,oder mus ich selber zuerst One kontaktieren,das ich umsteigen will!
hat Telering jetz auch adeqaute Zeitberechnung seit den neunen Agbs?

Verfasst: 29.07.2008, 15:47
von Matula
Fällt irgendwem eine Benachteiligung der neuen AGB bzw. EB ein, die "Take ONE" betrifft?

Möchte da nämlich auch ein SoKü-Recht basteln ;)

Danke!

Verfasst: 29.07.2008, 18:44
von Mr.Dailer
wie soll das bei einer wert karte funktionieren wenn du eh kein vertrag hast?
habe auch noch irgerndeine take one habe aber die sim verlegt,weis nun nicht ob das guthaben mit 20€ überhaupt noch nutzbar ist wenn die nr dealtiviert wurde,weis da jemand mehr,in welchem zeitraum sie man wieder aktivieren kann ist der unbegrenzt?
die hotline war nicht im stande für Wertkartenkunden eine neue Sim zu schicken..

Verfasst: 29.07.2008, 19:22
von cicero7
Mr.Dailer hat geschrieben:wie soll das bei einer wert karte funktionieren wenn du eh kein vertrag hast?
habe auch noch irgerndeine take one habe aber die sim verlegt,weis nun nicht ob das guthaben mit 20€ überhaupt noch nutzbar ist wenn die nr dealtiviert wurde,weis da jemand mehr,in welchem zeitraum sie man wieder aktivieren kann ist der unbegrenzt?
die hotline war nicht im stande für Wertkartenkunden eine neue Sim zu schicken..
Auch eine Wertkarte hat einen Vertrag und AGB dahinter!!!!!

Die im eutschen Umgangssprachlichen Ausdrücke "Vertrag" und "Wertkarte" isnd eigentlich falsch da es kein Rechtsgschäft ohne Vertrag geben kann.

die Englischen Begriffe: Prepaid und Postpaid, treffen den Nagel schon eher auf den Kopf, den du hast bei "Wertkarten" einfach keine Verschuldung sondern zahlst im vorhinein, aber es gibt dennoch EB und AGB und diese können sich auch verschlechtern ergo kann es auch eine Sonderkündigung geben (was aber nur die kostenlose Guthabensauszahlung zur Fogle hat)

Verfasst: 29.07.2008, 20:14
von Mr.Dailer
und wenn das ganze anonym ist,wie bei uns der Fall,gibt es keine "Vertragsparteien";demzufolge auch keine Unterschrift,die Benutzung geschiet freitwillig,da jeder der Inhaber sein könnte,hat niemand Anspruch auf irgendetwas!"
es sei den es gab eine Namnentliche Regestrierung,wie One Anfangs üblich bekam man einmalig 10e Guthaben,ist inzwischen glaube ich vorbei!

Verfasst: 29.07.2008, 21:40
von Matula
@cicero7: Genau so sehe ich das auch! Bin froh, dass mal jemand meiner Meinung ist! Warum sitzen nicht wir an der RTR-Hotline... Hatte (vor ein paar Tagen) wieder ein quälendes Gespräch mit denen...

"Kann man bei 'Take one' auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?"
"Nein, da haben Sie ja keinen Vertrag... Was wollen S' denn dann kündigen..."
"Aber man hat doch auch bei der Wertkarte ein 'Vertragsverhältnis'... Auch wenn es kein 'Vertrag' mit Grundgebühr und so is..."
"Na also ich glaub nicht dass das geht... Ich frag amal nach, Moment bitte... (man hört sie mit zugehaltenem Hörer total unbeholfen und sachUNkundig mit wem reden)... Also die Kollegin meint auch dass man bei einer Wertkarte nicht kündigen kann weil man da ja keinen 'Vertrag' hat..."
"Sicher hat man da auch einen Vertrag... Bei Wertkarten kommt er halt durch die Nutzung zustande, aber einen Vertrag gibt es überall..."
"Da müssten Sie bei one nachfragen, ich kann Ihnen leider nicht sagen ob das geht..."

Wann geschieht in diesem Kasperltheater endlich einmal was?

Jedenfalls finde ich also auch, dass ich ein Vertragsverhältnis habe und daher auch sonderkündigen kann. Weil Du (cicero7) sagst, man bekommt aber nur eine kostenlose Guthabensauszahlung - mehr will ich doch gar nicht! :) Was sollten sie denn auch sonst noch machen? Aber ist das durchsetzbar? Vielleicht sagt one die "nicht ausschliesslich begünstigenden" Änderungen betreffen nur Vertragskunden, Wertkartenkunden können daher nicht kündigen?

@Mr.Dailer: Die 10 € für namentliche Registrierung gibt es noch! Auf der HP unter Take ONE > Guthaben. Auf eine Reaktivierung hat man übrigens kein "Recht", das können sie wenn dann aus Kulanz machen. Wie lang das geht müsste man ausprobieren, aber ungbegrenzt sicher nicht, ich würde sagen max. 1 Jahr. Worauf Du ein Recht hast, ist die Auszahlung des Guthabens. Aber wie wir wissen, dürfen sie da eine Bearbeitungsgebühr einheben.

Verfasst: 29.07.2008, 22:26
von cicero7
@Matula:

Völlig richtig, es kommt in der heutigen Welt bei fast allem ein Vertrag zustande. Bester Vergleich für ungläubige: wenn du beim Spar was kauftst unterschreibst du auch keinen "Kaufvertrag" was aber nichts an der Tatsache ändert das der bezahltprozess und das "zug um zug ausfertigen der Ware" zu einem Kaufvertrag geführt haben. auf diesen sind übrigens sicherlich auch "Spar AGB" anzuwenden, nur liest sich die für einen Kaugummikauf keiner durch.

Betreffs ONE: One hat so wie alle Betreiber keine getrennten AGB für Postpaid und Prepaid. Ergo gilt die AGB Änderung auch. Was noch spannend ist: finde etwas das wertkarte betrifft.

Verfasst: 29.07.2008, 22:27
von Mr.Dailer
also,.bei A1,heist es bezüglich des auszahlens des Guthabens,das der Antrag binen einer Frist,eines halben Jahres efolgen muß,pasiert das nicht,verfällt das Guthaben!

bekam ich mal als Sms,Erinnerung bei Befree kurz vor Kartenablauf,ich war bisher ,immer der Meinung,das das neue Gesetz,diesbezüglich besagt,das das Guthaben nie verfallen darf,und man immer ein Anrecht,aus Auszahlung hat????

diese armen Hotline Mitarbeiter,wir dürfen sie nicht weiter,mit komplizierten Fragen konfrontieren,sonst sprechen sie eines Tages nicht mehr mit uns :D

Verfasst: 29.07.2008, 22:58
von cicero7
Mr.Dailer hat geschrieben:also,.bei A1,heist es bezüglich des auszahlens des Guthabens,das der Antrag binen einer Frist,eines halben Jahres efolgen muß,pasiert das nicht,verfällt das Guthaben!
Naja auf Basis des Urteils darf Guthaben "nicht einfach so verfallen" -> ein NIE gibt es rechtlich nicht. Damit würde die Sache unter die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren fallen was bei anonymen Wertkarten sicherlich "unverhältnismäßig" ist -> ergo kann eine angemessene Frist per AGB definiert werden.

Verfasst: 30.07.2008, 12:27
von Matula
cicero7 hat geschrieben:Betreffs ONE: One hat so wie alle Betreiber keine getrennten AGB für Postpaid und Prepaid. Ergo gilt die AGB Änderung auch. Was noch spannend ist: finde etwas das wertkarte betrifft.
Meinst Du jetzt: Die AGB-Änderung gilt automatisch auch für Take ONE, oder: Die AGB-Änderung gilt dann auch für Take ONE, wenn ich in den AGB etwas finde, das sich für Take ONE-Kunden ändert?

Verfasst: 30.07.2008, 12:31
von Mr.Dailer
mir wäre das nicht bekannt,bei Take One gibts ja kein Volumentarif,der sich auf 1000 Minuten ändern könnte !