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Verfasst: 18.05.2007, 10:10
von Azby
Catqueen hat geschrieben:Na eben - also so lange man Kinder hat ist es kein Problem auch als erwachsener zu 4 immer zu kommen.

Wobei es auch darauf ankommt, wie alt die Kinder sind. Du wirst wohl keinen Mobilfunkvertrag auf ein 5-jähriges Kind abschließen können, auch wenn du als Erziehungsberechtigter dafür bürgst.
Verfasst: 18.05.2007, 15:10
von tullista
Als mobiles Babyphon (falls ein 5 jähriger noch soetwas braucht), oder zum Orten (Laufen kann er ja schon).
Verfasst: 18.05.2007, 16:18
von Azby
tullista hat geschrieben:Als mobiles Babyphon (falls ein 5 jähriger noch soetwas braucht), oder zum Orten (Laufen kann er ja schon).
Ich meinte eher, dass der Vertragspartner zumindest geschäftsfähig sein muss, und das ist er mit 5 eben noch nicht. Dass es wohl schon 5-jährige gibt, die ein Handy haben, habe ich mir fast gedacht.
Verfasst: 22.05.2007, 09:11
von Catqueen
Ja okay, also mind. 16 (ich glaub das ist das Alter, wo man eigentlich erst "vertragsfähig" wird, oder?) muss das Kind schon sein, ist klar.
Da würde sich der Vorteil einer Großfamilie beweisen. :p
Verfasst: 22.05.2007, 16:56
von Azby
Catqueen hat geschrieben:Ja okay, also mind. 16 (ich glaub das ist das Alter, wo man eigentlich erst "vertragsfähig" wird, oder?)
An und für sich ab 14.
Verfasst: 22.05.2007, 17:07
von brus
Catqueen hat geschrieben:Ja okay, also mind. 16 (ich glaub das ist das Alter, wo man eigentlich erst "vertragsfähig" wird, oder?)
Zumindestens darf man dann schon wählen.
Nach Strafgesetz, glaube ich, zählt man noch nicht zu den Erwachsenen.
Juristen, wie ist es?
Verfasst: 23.05.2007, 10:20
von Azby
brus hat geschrieben:Juristen, wie ist es?
Ich bin zwar kein Jurist, weiß aber, dass man solche Verträge an und für sich schon ab 14 abschließen
kann. Selbstverständlich kann jeder Betreiber selbst entscheiden, mit wem er Verträge eingeht. Wenn der Betreiber sagt, er nimmt nur Kunden, die zumindest 18 sind, dann ist das so.
Ich möchte an dieser Stelle Cheinzle (der ja Jurist ist) aus einem anderen Thread zitieren:
Cheinzle hat geschrieben:14 - 17 Jahre: mündiger Minderjähriger
Kann sich hinsichtlich der ihm überlassenen Gegenstände und dem selbst erworbenen auch verpflichten (Ferialjob --> Moped kaufen)
[...]
Konkret angewendet kann also ein 14jähriger durchaus ohne Zustimmung der Eltern einen Handyvertrag abschließen. Der Provider trägt allerdings, wenn es hart kommt, das Risiko, wie viel noch in der freien Verfügung des jungen Rackers und Dauersimser war.
LG Feldkirch in einer E, die ich gerade nicht per GZ parat habe: Das Abschließen eines Handyvertrages ist kein Geschäft des täglichen bedarfs, das unter Gleichaltrigen üblicherweise abgeschlossen wird. Der rosa Betreiber ist dabei mit seiner Forderung über 3000 Euro auf Grund gelaufen.
Verfasst: 29.05.2007, 17:00
von Catqueen
Ferialjobs sind doch erst ab 15?
Oder hats ich das auch geändert?
Naja, wenn ich mir manche 14jährige anschaue würde ich keine verträge machen. *g*
Aber wie geht das dann eigentlich, wenn man das online über den Webshop machen will?
Pass- oder Führerscheinnummer kann ich ja so angeben (weiß leider net wie das rennt), aber als "Kind"?
Die müssen dann ind Gschäft, hm?
Verfasst: 29.05.2007, 18:52
von Azby
Catqueen hat geschrieben:Pass- oder Führerscheinnummer kann ich ja so angeben (weiß leider net wie das rennt), aber als "Kind"?
Die müssen dann ind Gschäft, hm?
So ist es.
Deshalb musste ich meinen Handyvertrag bei One vor einigen Jahren auf den Namen meiner Mutter anmelden, weil es das Handymodell, das ich haben wollte in keiner One-World mehr gab und der One-Server für die Anmeldungen in Niedermeyers etc. streikte. Selbst war ich aber gerade noch 17 und konnte den Vertrag im Webshop nicht anmelden. Deshalb läuft mein Handyvertrag nach wie vor offiziell auf meine Mutter, da bei der Ummeldung der Webshop-Bonus (100 SMS in alle Netze) draufgehen würde.