Mündliche Verträge gültig?

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metal-heli
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Beitrag von metal-heli » 18.10.2005, 19:40

soiss hat geschrieben:@metal-heli:
" Ein Vertrag der nicht beweisbar ist, ist nur in der Theorie, nicht in der Praxis kein Vertrag. "

ein unbeweisbarer ist
a) in der theorie kein vertrag
b) in der praxis ein vertrag

verstehe ich das richtig?

Nein, ds verstehst du nicht richtig, kannst aber auch nicht, da ich hier ein k zuviel geschrieben habe :lol: heißt natürlich: nicht in der Praxis ein vertrag :D

und was den rest betrifft, ich beziehe mich unter anderem auf meine gerichtsankdoten, auf eigene erfahrungen,, auf hinweise meines PB-Lehrers, der hat wirklich was drauf, auf eine diskussion mit meinem maturavorsitzenden zu dem thema, der mir letzten endes recht gegeben hat, und auch auf die aussage eines richters (der mann einer freundin von meiner mutter), der wie schon festgestellt wurde *g* meinte dass ein mündlicher vertrag rechtlich gesehen ein vertrag ist, praktisch aber nicht :lol:

so und jetzt muss ich suchen ob ich das irgendwo auf tonaufnahmen habe :lol:

Gast

Beitrag von Gast » 18.10.2005, 20:58

der mann einer freundin von meiner mutter
Brülllll! Selten so gelacht!

Hätt ich das geschrieben, hätte es geheißen, dass sei polemisch (das ist die andere Sprache neben Polnisch).

Aber wie so oft ist das richtige Leben witziger als jede Satire. "Der Mann einer Freundin meiner Mutter"(!) Ja, das ist ungefähr die maximale Annäherung an die Rechtsiwssenschaft, die die Poster hier so haben. Je weiter weg von der Materie, desto mehr wird Meinung kolportiert, diskussionsforiert und vermeintliche "Praxis" beschworen.

Dass es mit der Sprache bei der Truppe auch nicht so weit her ist, verschärft das Problem zusätzlich und ist wahrscheinlich tieferer Grund der ganzen "Diskussion": Hätten die Herren den Titel von dem Thread doch genau gelesen (und verstanden)!

Dort steht "Mündliche Verträge GÜLTIG?".

Die Holz-und Metalköpfe hier verstehen aber statt gültig "BEWEISBAR" oder "DURCHSETZBAR" und das ist leider nicht dasselbe. Die ganz Rechtsfernen beginnen einzusehen, wie falsch sie liegen und schwafeln sogar was von "Gerechtigkeit", als hätt das irgendwas mit dem Gesetz (oder gar der "Praxis) zu tun.

Ein ganz einfaches Beispiel auf einem Niveau, dass sogar hier verständlich sein sollte:

Wenn ich einen gültig zustandegekommenen schriftlichen Vertrag unterschrieben hab und ich das Dokument dann verleg, dann wär nach der "Meinung" der Experten hier das Rechtsgeschäft nicht beweisbar und der Vertrag daher "in der Praxis" nicht vorhanden. Blöd gelaufen, gell. Zwei Jahre später find ich das Papierl wieder und auf einmal wär der Vertrag wieder gültig. Erklär das einmal deinem Maturavorsitzenden (die ja bekanntnlich alle nicht nur sehr gscheit, sondern auch Juristen sind).

Das echte Problem dabei ist ja nicht das Unwissen der 5 oder 6 Inzestposter die 98% aller Beiträge hier ausmachen, sondern die Irreführung der anderen Besucher dieser Site, die hier fallweise reinschauen und sich halbwegs kompetente Auskünfte erhoffen. Stattdessen kriegen sie hier diesen Unsinn von Stefan, Metallkopf und Konsorten serviert. Für die gelungene Verwirrung durch komplett falsche Aussagen sollten Tele2 und Ranger denen einen Förderpreis ausrichten!

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metal-heli
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Beitrag von metal-heli » 18.10.2005, 21:06

bist du jetzt unser berühmter neinsager, ich nehms einfach mal an.

was das betrifft über das du so gebrüllt hast - das bedeutet nicht dass ich nicht persönlich mit ihm mal über das geredet habe.

aber wie auch immer - ob du es nun bist oder net - dass mündliche verträge theoretisch gültig sind, wissen wir bereits längst, aber wer immer du bist, du scheinst es nicht zu kapieren.

abgesehen davon, der thread fängt nicht damit an, dass jemand von tarifcheck das schreibt, sondern ein nicht registrierter user. daraufhin schreibt stefan, das glaubt er auch. Mit betonung auf GLAUBT.

Wenn man mit dir vernünftig reden könnte, wäre ja alles schön und recht. Aber du redest immer wieder alles mögliche herum, und beharrst fix darauf was du sagst, und nochmal, JA WIR WISSEN DASS MÜNDLICHE VERTRÄGE IN DER THEORIE GÜLTIG SIND. Nur theorie hilft keinem weiter.

Ich sag lieber nicht was du für mich bist, im Gegensatz zu dir bezeichne ich keinen als Holz oder Metalkopf.

Und was heißt hier, nicht qualifiziert. Weil in einem Beitrag Unstimmigkeit herrscht, vielleicht manche aussagen nicht ganz korrekt waren, sagst du, hier ist alles irreführend. lies dich mal durch, dann sehen wir weiter.
hast du ne konkurrenzseite, wenn du schon nicht bei tele2 bist ;)
anders ist dein verhalten nicht zu erklären

bullbaer
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Beitrag von bullbaer » 18.10.2005, 21:24

Würde mal sagen, das es immer auf die Beweiskraft ankommt. Wenn ich bewesiern kann, ds ein mündlicher VErtrag vorliegt, bzw. nicht Einspruch über eine längere Zeit gegen so einen Vertrag erhoben wird, kann ich mir schon vorstellen, das so ein Vertrag rechtskräftig wird.

Aber einfach zu sagen, dass ich einen mündlcihen Vertrag mit dem und dem habe und nichts an bewesikräftigen in der Hand habe, na dann bin ich mal gespannt welcher Richter da dem Recht gibt. Da kann doc hjeder kommen.

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 18.10.2005, 21:34

Hallo Heli!

Natürlich war ich das. War ja nicht so schwer zu merken, oder?

Das Schöne hier ist, wir können diesen Thread wahrscheinlich noch Monate lang weiterführen. Regelmäßig stellen wir nach einigem Hin und Her fest, dass etwas schwer beweisbar ist ("da könnte ja jeder kommen", und so), halten fest, dass das theoretisch am Bestand eines Vertrags nichts ändert und das die Chancen einer Rechtsdurchsetzung recht gering sind, und dann kommt der Nächste und verwechselt die beiden Kategorien "Existenz von etwas" und "Nachweisbarkeit dieser Existenz" wiederum. Es ist zum Schreien.

Daher auch für den Bullbär: Du weißt schon ganz genau , ob du einen mündlichen Vertrag mit jemandem geschlossen hast (=mit ihm handelseins geworden bist und ihm das verbal oder gar nur schlüssig mitgeteilt hast). Wenn du's dann wahrheitswidrig bestreitest, hast gute Chancen beim Richter damit durchzukommen (wenn's auch nicht ganz sicher ist) aber dazu musst halt lügen (=bestreiten, was wirklich vorgefallen ist). Gratulation zum Prozessgewinn!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.10.2005, 21:40

@neinsager (und soiss),

ich warte auf eine Antwort.
Du kannst dich drehen und winseln, aber da lass ich dich jetzt nimma los!
Vonwegen
und schwafeln sogar was von "Gerechtigkeit", als hätt das irgendwas mit dem Gesetz (oder gar der "Praxis) zu tun.
ins Lächerliche zu ziehen und so. Das Herumgeschafel interessiert mich nicht.
Eine konkrete Stellungnahme bitte.

Und ja, Gerechtigkeit hat was mit der "Praxis" zu tun. Darauf sollte zumindest das Recht aufbauen.

Also dann, ich bin noch immer brennend interessiert! Und so wie du es auch von anderen erwartest: Kein Plauschen!

Grüße
Stefan

P.S. Proletisch ist nicht dasselbe wie polemisch

bullbaer
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Beitrag von bullbaer » 18.10.2005, 21:52

Also Lug und Betrug ist mir fern, ds will ich mal klar gesagt haben. Klar weis ich welche Verträge ich abgeschlossen habe und welche nicht, und ich bin doch fähig genug zu wissen welche ich abschliesse und welche nicht.

Mir gings darum, wenn eine Telekom-Frima auf ein Mal meint mit mir einen Vertrag zu haben, und ich sozusagen wie die Jungfrau zum Kinde komme. Dann würde mal die Beweisführung bei denen liegen die behaupten wir hätten da was ausgemacht.

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metal-heli
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Beitrag von metal-heli » 18.10.2005, 22:12

Neinsager hat geschrieben:Hallo Heli!

Natürlich war ich das. War ja nicht so schwer zu merken, oder?

Das Schöne hier ist, wir können diesen Thread wahrscheinlich noch Monate lang weiterführen. Regelmäßig stellen wir nach einigem Hin und Her fest, dass etwas schwer beweisbar ist ("da könnte ja jeder kommen", und so), halten fest, dass das theoretisch am Bestand eines Vertrags nichts ändert und das die Chancen einer Rechtsdurchsetzung recht gering sind, und dann kommt der Nächste und verwechselt die beiden Kategorien "Existenz von etwas" und "Nachweisbarkeit dieser Existenz" wiederum. Es ist zum Schreien.
Damit dass es zum Schreien ist, und es monatelang so dahin gehen könnte, damit hast du sicher recht :lol: und dass wir uns im kreis drehen auch, tatsache ist, dass du nen mündlichen vertrag als vertrag siehst, weil es laut gesetz einer ist. ich sehe das anders, für mich ist ein vertrag erst dann ein vertrag wenn er beweisbar ist (was auch, ich trau mich ja das wort fast schon nicht merh sagen :wink: , in der praxis so ist).
somit haben wir beide recht und die sache is gut - das soll jetzt aber nicht heißen dass ich nicht bereit bin weiterzudiskutieren :wink:

sk
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Beitrag von sk » 18.10.2005, 22:24

Für Neinsager & Co gehet's in der thread nicht mehr um, ab mündlichen Verträge gelten, sondern, dass er der Forum in Dreck ziehen will.

"Streite Dich nie mit einem Idioten, er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich Dank seiner Erfahrung."

Das trifft bei ihm zu.

Grüsse
sk

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 18.10.2005, 23:46

sk!

Hast du deinen Account deiner deutschsprachigen Freundin geborgt?

Auf einmal ein Posting, dass (fast) fehlerfrei ist !

Außer natürlich:
gehet's in der thread nicht mehr um, ab mündlichen Verträge gelten
Aber verglichen mit dem da:
weil nach jetzige Stand der Dinge überzeug bin, dass mündliche Verträge kommen bei kein Richter durch
ist das schon ein Fortschritt. Rein sprachlich ist eine leichte Verbesserung nicht zu bestreiten.

Juristisch bist' noch immer im frühen Primatenstadium. Aber das macht nichts, weil in diesem Forum hat deine Art die Mehrheit, also wirst wohl Recht haben müssen. Richtigkeit ist ja bekanntlich eine Funktion der relativen Anzahl von Rechthabern. Oink, oink.

sk
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Beitrag von sk » 18.10.2005, 23:55

Sorry,

aber ich spiele deine Spiel nicht mehr mit… :wink:

Guten Nacht / лека нощ
sk

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Beitrag von Stefan » 18.10.2005, 23:55

Na neinsager, schwafel schwafel schwafel.......

Stellungnahme und Farbe bekennen. Jetzt gilts.

Grüße
Stefan

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 19.10.2005, 00:11

Stellungnahme und Farbe bekennen!
Farbe: Schwarz

Inhalt: "Haben gehört von Freund von Lebensgefährte von Schwester von Mutter von Ex-Freundin. Sein grosser Spezialist!"

Stellungnahme: Stefan, Stefan, Stefan... Viel Gestefanel! Ich können noch viel mehr stefaneln!

Kern: GERECHTIGKEIT auch für ganz Dumme! Diener und Nutzenstifter der Gesellschaft!

Ergebnis: Lachkrampf!

Relevanz dieses Forums: Gegen Null!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 19.10.2005, 00:28

@neinsager,

das Geschwafel hab ich überlesen.
Das heißt auf gut Deutsch: Recht des Gesetzes willen.
Und wie erklärst du mir nun Gesetzesnovellen, wenn das Gesetz doch Recht und unfehlbar ist?
Auf gehts! Es zählt noch immer! Bring die Relevanz wieder mal zum Blühen!

Grüße
Stefan

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 19.10.2005, 00:48

Und wie erklärst du mir nun Gesetzesnovellen, wenn das Gesetz doch Recht und unfehlbar ist?
?????

Was das heißen??? Gesetzgeber dürfen nicht ändern Gesetz??

Und R-e-l-e-v-a-n-z ????

Stefan sein nicht fair!!! Stefaneln so komplizierte Worte!

Dabei sein ganz einfach: Gültige Vertrag = Beweisbare Vertrag oder nix so!??

Stefan wieder viel wappeln. Wappler halt!

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