Du kannst auf jeden Fall eine Rechnung verlangen. Wahrscheinlich schicken sie dir ohnehin eine zu, aber es kann nicht schaden, eine Endabrechnung extra einzufordern.djrob15 hat geschrieben:Nun kann ich mich aber bei telering nicht mehr einloggen um die Rechungen zu sehen. Kann ich verlangen, daß mir diese kostenlos per Post zugesendet werden?
Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Hallo,
folgendes steht in den neuen AGB:
Zitat
Meine Frage: Begeht T-Mobile Austria nicht einen Verstoß gegen ihre neuen AGB wenn sie dies nicht erwähnt haben, und müsste man damit nich noch immer Sonderkündigungsrecht haben?
folgendes steht in den neuen AGB:
allerdings kann ich den part, wo sie mich in der Information 1 Monat vorher über die Punkte 4.2 und 4.3 aufklären nicht finden...(4.2) Wenn wir unsere AGB oder unsere Entgeltbestimmungen nicht ausschließlich begünstigend ändern,
dann informieren wir Sie darüber mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung
a. entweder auf der Rechnung oder
b. in anderer geeigneter Form.
(4.3) Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen, dann akzeptieren Sie die neuen AGB und
unsere neuen Entgeltbestimmungen; nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf
weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin.
Zitat
Der fett geschriebene Part ist das einzige das man da rauslesen kann.Liebe T-Mobile Kundin, lieber T-Mobile Kunde,
schön, Sie zu unseren Kunden zählen zu dürfen und herzlichen Dank für Ihre Treue zu T-Mobile! Wir von T-Mobile arbeiten stets an
Innovationen und Erweiterungen unserer Produkte und Dienstleistungen, um Ihnen als Kunde/in immer die neuesten Entwicklungen
und den besten Service bieten zu können. Im Zuge dessen haben wir auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
überarbeitet. Diese werden per 24.07.2010 in Kraft treten. Unsere neuen AGB beinhalten folgende wesentliche Änderungen:
Die Kündigungsfrist wurde geändert und das Verbindungsentgelt nach Verbrauch Ihrer Freieinheiten beträgt 29 Cent/Minute. Weiters
wurden neue Einmalentgelte eingeführt. Dazu gehören der Umweltbeitrag, die Mahnkosten, das Mahnstopp-Entgelt und das Entgelt
für die Zuweisung von Zahlscheinen. Erhöht wurden die Einmalentgelte unter anderem für folgende Leistungen:
Rufnummernänderung, Erstellung Kontoübersicht und die Rechnungskopie. Die Roamingpreise außerhalb der EU wurden erhöht.
Bis zum Inkrafttreten der neuen AGB sind Sie berechtigt, Ihren Vertrag kostenlos zu beenden.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß beim Telefonieren und mobilen Surfen und profitieren Sie auch in Zukunft von den vielen
T-Mobile Vorteilen!
Meine Frage: Begeht T-Mobile Austria nicht einen Verstoß gegen ihre neuen AGB wenn sie dies nicht erwähnt haben, und müsste man damit nich noch immer Sonderkündigungsrecht haben?
Was meinst du mit "Verstoß gegen die neuen AGB"?
Sie haben dich zumindest 1 Monat vor Inkrafttreten der neuen AGB über die Änderung und das damit verbundene Kündigungsrecht informiert (wie es sowohl §25 (3) TKG als auch die alte und die neue Fassung der T-Mobile-AGB verlangen). Hast du bis 23.7. nicht gekündigt, akzeptierst du die neuen AGB. Außerordentliches Kündigungsrecht gibt es jetzt keines mehr.
Sie haben dich zumindest 1 Monat vor Inkrafttreten der neuen AGB über die Änderung und das damit verbundene Kündigungsrecht informiert (wie es sowohl §25 (3) TKG als auch die alte und die neue Fassung der T-Mobile-AGB verlangen). Hast du bis 23.7. nicht gekündigt, akzeptierst du die neuen AGB. Außerordentliches Kündigungsrecht gibt es jetzt keines mehr.
naja sie schreiben da, dass ich kostenlos kündigen kann.. toll...
aber sie schrieben nichts von:
Ich denke damit verstoßt TMA eindeutig gegen ihre AGB, wodurch ich wieder kostenlos kündigen könnte.
Edit: btw: bin ich nicht generell berechtigt, den Vertrag kostenlos zu beenden? das beenden an sich kostet ja nichts, nur das nachzahlen der fehlenden Mindestvertragsdauer usw? oder liege ich da falsch? wie stand das denn in den alten AGB und wo finde ich die am ehesten?
aber sie schrieben nichts von:
Generell: wenn TMA mir sagt dass es neue AGB gibt, dann find ich das schön, aber wenn in den neuen AGB etwas festgelegt wird, nämlich dass TMA mich vorher informieren würden (was TMA ja nicht getan habt), sprich etwas auf die Vergangenheit bezogenes, dann find ich das eine Frechheit und nicht tolerierbar.nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf
weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin
Ich denke damit verstoßt TMA eindeutig gegen ihre AGB, wodurch ich wieder kostenlos kündigen könnte.
Edit: btw: bin ich nicht generell berechtigt, den Vertrag kostenlos zu beenden? das beenden an sich kostet ja nichts, nur das nachzahlen der fehlenden Mindestvertragsdauer usw? oder liege ich da falsch? wie stand das denn in den alten AGB und wo finde ich die am ehesten?
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@Herbert_S
Irgendwie kann ich dein Problem nicht nachvollziehen.
Du zitierst eiserseits die neuen AGB mit u.a. folgender Passage
Was sollen dann deine Aussagen???
Wenn steht, daß du bis zum Inkrafttreten der neuen AGB kostenlos kündigen kannst, dann heißt das doch automatisch, daß du eben nachher nicht mehr kostenlos kündigen kannst.
Was ist daran so schwer zu verstehen und warum sollte diese idente Tatsache 2x angegeben sein?????
Alte AGB:
http://t-mobile.at/_PDF/AGB/AGB_31072008.pdf
Neue AGB:
http://t-mobile.at/_PDF/AGB/100531_AGB_T-Mobile.pdf
Neue Entgeltbestimmungen
http://t-mobile.at/_PDF/AGB/100531_Entg ... Mobile.pdf
Ob bzw. was dazu in den alten AGB stand ist jedoch irrelevant, da sich der Sonderkündigungsanspruch bei nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderungen nicht aus den AGB, sondern aus dem TKG ergibt.
Der von dir zitierte Passus in den neuen AGB
sagt diesbezüglich nichts Neues, sondern gibt eigentlich nur die zwingenden Bestimmungen des TKG wieder.
"Außerordentliche Kündigung" (landläufig "Sonderkündigung") heißt, daß du vorzeitig ohne Einhaltung einer vereinbarten Mindestvertragsdauer bzw. einer (längeren) Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der für dich nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderung kündigen kannst.
Generell kannst du natürlich jeden Vertrag auch "kostenlos kündigen", wenn du deine vereinbarte Mindestvertragsdauer eingehalten hast und die jeweils vereinbarte Kündigungsfrist (wurde in den neuen AGB verlängert) einhältst.
Irgendwie kann ich dein Problem nicht nachvollziehen.
Du zitierst eiserseits die neuen AGB mit u.a. folgender Passage
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Bis zum Inkrafttreten der neuen AGB sind Sie berechtigt, Ihren Vertrag kostenlos zu beenden.
naja sie schreiben da, dass ich kostenlos kündigen kann.. toll...
aber sie schrieben nichts von:
Zitat:
nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf
weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin
Wenn steht, daß du bis zum Inkrafttreten der neuen AGB kostenlos kündigen kannst, dann heißt das doch automatisch, daß du eben nachher nicht mehr kostenlos kündigen kannst.
Was ist daran so schwer zu verstehen und warum sollte diese idente Tatsache 2x angegeben sein?????


Die AGB (sowohl die alten, als auch die neuen) findest du - ganz "zufällig" - auf der Einstiegsseite von T-Mobile verlinkt.wie stand das denn in den alten AGB und wo finde ich die am ehesten?
Alte AGB:
http://t-mobile.at/_PDF/AGB/AGB_31072008.pdf
Neue AGB:
http://t-mobile.at/_PDF/AGB/100531_AGB_T-Mobile.pdf
Neue Entgeltbestimmungen
http://t-mobile.at/_PDF/AGB/100531_Entg ... Mobile.pdf
Ob bzw. was dazu in den alten AGB stand ist jedoch irrelevant, da sich der Sonderkündigungsanspruch bei nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderungen nicht aus den AGB, sondern aus dem TKG ergibt.
Der von dir zitierte Passus in den neuen AGB
Code: Alles auswählen
Zitat:
nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf
weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin
Du warst - sofern du auf deiner Rechnung im Zeitraum ca. Mitte Mai bis Mitte Juni 2010 korrekt über die mit 24.07.2010 in Kraft tretenden neuen AGB und das damit verbundene außerordentliche Kündigungsrecht informiert wurdest - bis zum 23.07. dazu berechtigt.Edit: btw: bin ich nicht generell berechtigt, den Vertrag kostenlos zu beenden? das beenden an sich kostet ja nichts, nur das nachzahlen der fehlenden Mindestvertragsdauer usw
"Außerordentliche Kündigung" (landläufig "Sonderkündigung") heißt, daß du vorzeitig ohne Einhaltung einer vereinbarten Mindestvertragsdauer bzw. einer (längeren) Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der für dich nicht ausschließlich begünstigenden Vertragsänderung kündigen kannst.
Generell kannst du natürlich jeden Vertrag auch "kostenlos kündigen", wenn du deine vereinbarte Mindestvertragsdauer eingehalten hast und die jeweils vereinbarte Kündigungsfrist (wurde in den neuen AGB verlängert) einhältst.
Ich denke ich habe verstanden was du meinst. Aber darum gings mir nicht 
Ich versuchs mal anderstrum:
TKG schreibt anscheinend vor was bei TKA in den AGB unter 4.3 steht:
Was ich vermisse ist sowas:
Zitat 1 anderstrum formuliert bedeutet nämlich: "Wir weisen sie in unser Information nach §7 (4.2) AGB hin, dass sie ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund verlieren"
Edit: in Zitat 1 steht ja auch nichts davon, dass ich das Recht auf Kündigung aus diesem Grund verliere, sondern nur, dass ich es bis dahin habe. Was ja aber formell nicht bedeutet, dass ich es nacher nicht hab

Ich versuchs mal anderstrum:
TKG schreibt anscheinend vor was bei TKA in den AGB unter 4.3 steht:
TKA schrieb mir allerdings nur auf die Rechnung:Zitat 1: nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund – darauf weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin
Da - zu dem Zeitpunkt - in Zitat 2 nichts neues für mich stand, weil dies ja bis 24.07.2010 sowieso galt (auch vor bekanntwerden, dass neue AGB kommen werden), kann ich nicht erkennen wo TKA sich an 4.3 der neuen AGB gehalten hat.Zitat 2: Bis zum Inkrafttreten der neuen AGB sind Sie berechtigt, Ihren Vertrag kostenlos zu beenden.
Was ich vermisse ist sowas:
Ich sehe da einen Unterschied zwischen der Formulierung von Zitat 2 und Zitat 3, und zwar fehlt bei Zitat 2 genau das, was in Zitat 1 erwähnt wird.Zitat 3: Aufgrund der für sie negativen Änderung der AGB können sie ihren Vertrag bis ... kostenlos kündigen.
Zitat 1 anderstrum formuliert bedeutet nämlich: "Wir weisen sie in unser Information nach §7 (4.2) AGB hin, dass sie ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund verlieren"
Edit: in Zitat 1 steht ja auch nichts davon, dass ich das Recht auf Kündigung aus diesem Grund verliere, sondern nur, dass ich es bis dahin habe. Was ja aber formell nicht bedeutet, dass ich es nacher nicht hab

Das ist das einzig "richtige", was du geschrieben hast: Jede Kündigung ist (derzeit) kostenlos, weil du (wie beim Auto) alle Gebühren beim Anmelden zahlst.Herbert_S hat geschrieben:Edit: btw: bin ich nicht generell berechtigt, den Vertrag kostenlos zu beenden? das beenden an sich kostet ja nichts, nur das nachzahlen der fehlenden Mindestvertragsdauer usw? oder liege ich da falsch? wie stand das denn in den alten AGB und wo finde ich die am ehesten?
Allerdings empfinden viele Leute die "Nachzahlung" der Grundgebühr, etc. als "Kündigungskosten", was sie aber defacto nicht sind.
Also du kannst auch jetzt jederzeit "kostenlos" kündigen, selbst wenn noch viele Folgekosten auf dich zukommen können - wie du selbst richtig festgestellt hast.
Zum Vorgehen von allen Betreibern: Ich kenne keinen Betreiber, der dich explizit informiert, dass du nun schlechtere Bedingungen in Kauf nehmen müsstest und dass du daher bitte tunlichst kündigen mögest --- so etwas hast du anscheinend erwartet, wie es für mich aus deinem formulierten Unmut herausgeht ...
Ferner hast du geschrieben, dass du nicht "informiert" worden bist. Auch die Art der Information ist gesetzlich geregelt und muss in "... geeigneter Form" veröffentlicht werden wie bspw. die Rechnung, Internet oder bei den t-mobile-Shops.
Auch hier liegt es an dir, diese "geeignete Form" wahrzunehmen --- Aber t-mobile wird sicher keine TV-Werbung schalten, wo sie die Verschlechterungen aufzählen ...
Grüße
Stefan
Ich stimme dir zu, natürlich wird TMA das nicht so formulieren 
Ich finde jedoch in der Benachrichtigung auf der Rechnung nirgends die Information, dass mein Recht kostenlos zu kündigen nach dieser Frist erlischt. Und sei es eine Kündigung wegen negativer Änderung der AGB.
Vor allem, da mit TMA nur einen Teil der alten AGB "sinngemäß zitiert" hat mit der Information, dass ich kostenlos kündigen kann.

Ich finde jedoch in der Benachrichtigung auf der Rechnung nirgends die Information, dass mein Recht kostenlos zu kündigen nach dieser Frist erlischt. Und sei es eine Kündigung wegen negativer Änderung der AGB.
Vor allem, da mit TMA nur einen Teil der alten AGB "sinngemäß zitiert" hat mit der Information, dass ich kostenlos kündigen kann.
Gut, ich verstehe was du meinst.Herbert_S hat geschrieben:Ich finde jedoch in der Benachrichtigung auf der Rechnung nirgends die Information, dass mein Recht kostenlos zu kündigen nach dieser Frist erlischt. Und sei es eine Kündigung wegen negativer Änderung der AGB.
In aller Kürze: Es gibt im Vertragsrecht nicht nur Dinge, die "aktiv" geschehen müssen, wie etwa einen Handy-Tarif anmelden und dabei (aktiv) die AGB zu bestätigen. Beispielsweise akzeptierst du "stillschweigend" die AGB einer Handeslkette, wenn du an der Kassa ein Produkt bezahlst.
Genauso "stillschweigend" gibst du dein "Einverständnis", wenn du deinen Handy-Vertrag nicht in der gegebenen Frist kündigst.
Ich kann dir nicht mehr sagen als das, dass es so in der großen. weiten, bösen Welt Usus ist und natürlich auch gesetzlich festgehalten --- das ist auch der Grund, warum inzwischen fast jeder Mensch für einen feuchten Pups einen Anwalt braucht ...
Auch das ist gesetzlich geregelt: Es müssen nicht zwangsläufig alle Änderungen bekannt gegeben werden, aber es muss (zumindest) über "wesentliche" Änderungen informiert werden - was auch immer "wesentlich" bedeutet --- damit sollte der Kunde genügend informiert sein, um sich danach über die detaillierten Änderungen zu informieren ...Herbert_S hat geschrieben:Vor allem, da mit TMA nur einen Teil der alten AGB "sinngemäß zitiert" hat mit der Information, dass ich kostenlos kündigen kann.
Es tut mir leid, dass ich dir diesbezüglich nichts anderes sagen kann.
Sicherlich wäre es hilfreich gewesen, wenn du dich in den letzten 2 Monaten einmal hier im Forum "umgelesen" hättest ...
Grüße
Stefan
Das ist natürlich sehr blöd ...bfb hat geschrieben:So Hotline angerufen:
Portierung ist nicht mehr möglich, da die Nummer inaktiv ist. Bei bob sind die Unterlagen erst am 26. eingelangt.
Grundsätzlich/theoretisch wäre es möglich, deine Nummer nach wie vor zu portieren, da sie sich jetzt in "Quarantäne" befindet und somit für wenige Monate nicht neu vergeben wird.
Aber die gesetzliche Regelung bezieht sich natürlich nur darauf, dass die NÜV an dem Tag "gestartet" wird, wo die Nummer noch aktiv ist --- "Poststempel" zählt da wohl kaum.
Ob die Aussage von Bob stimmt (Post-Eingang), ist eine andere Frage. Das Problem selbst ist aber, dass Bob die Portierung schon am 23. hätte beantragen müssen.
Wie man aber da jetzt was machen könnte, kann ich dir beim besten Willen nicht sagen ...
Grüße
Stefan
nach umstellung meines telering-tarifs auf basta-mini wurde ohne meine zustimmung auch auf das telering-roaming paket umgestellt, d.h. im ausland kein tarif nach eu-vorgabe.
bei einem bekannten ist das auch passiert.
frage an alle basta-mini-kunden: ist bei euch auch so eine umstellung vorgenommen worden?
bei einem bekannten ist das auch passiert.
frage an alle basta-mini-kunden: ist bei euch auch so eine umstellung vorgenommen worden?
Ist mir auch bei T-mobile passiert bei der Umstellung auf Surf & Call Limited. Habe es aber rechtzeitig bemerkt und sofort online gelöscht.matrox hat geschrieben:nach umstellung meines telering-tarifs auf basta-mini wurde ohne meine zustimmung auch auf das telering-roaming paket umgestellt, d.h. im ausland kein tarif nach eu-vorgabe.
bei einem bekannten ist das auch passiert.
frage an alle basta-mini-kunden: ist bei euch auch so eine umstellung vorgenommen worden?
Grüße
Gerhard
Gerhard
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@matrox
Allerdings wirst du - zumindest war es bei mir so - in dem persönlichen Schreiben, das du anschließend erhältst, explizit darauf hingewiesen.
Sinngemäß heißt es dort, daß "auf Grund der Vorteile ... das kostenlose Roamingpaket aktiviert wurde, es aber jederzeit wieder kostenlos deaktiviert werden kann und dies dann wieder zur Verrechnung lt. EU-Vorgaben führt"
Natürlich siehst du es auch schon vorher in deiner persönlichen Online-Verwaltung und kannst es dort problemlos wieder abwählen - was ich auch gemacht habe.
Ja!nach umstellung meines telering-tarifs auf basta-mini wurde ohne meine zustimmung auch auf das telering-roaming paket umgestellt, d.h. im ausland kein tarif nach eu-vorgabe.
bei einem bekannten ist das auch passiert.
frage an alle basta-mini-kunden: ist bei euch auch so eine umstellung vorgenommen worden?
Allerdings wirst du - zumindest war es bei mir so - in dem persönlichen Schreiben, das du anschließend erhältst, explizit darauf hingewiesen.
Sinngemäß heißt es dort, daß "auf Grund der Vorteile ... das kostenlose Roamingpaket aktiviert wurde, es aber jederzeit wieder kostenlos deaktiviert werden kann und dies dann wieder zur Verrechnung lt. EU-Vorgaben führt"
Natürlich siehst du es auch schon vorher in deiner persönlichen Online-Verwaltung und kannst es dort problemlos wieder abwählen - was ich auch gemacht habe.
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@Nachteule
Somit rentiert es sich für dich nur, wenn du regelmäßig lange (durchschnittlich über ~5 Minuten) Gespräche im Ausland führst und nur wenige SMS schreibst, andernfalls zahlst du im Vergleich zur EU-Standardverrechnung drauf.
Die Kostenfalle mit der bedingten Umleitung zur Mobilbox wurde mit 1.Juli 2010 von der EU entschärft, denn diese darf nun nicht mehr berechnet werden, kostete dich aber zuvor doppelt die saftigen Raominggebühren von € 2,05 (=2x0,90+0,25) für nichts pro auf die Box gegangenem Anruf - auch, wenn der Anrufer gleich aufgelegt hatte.
Falls du jedoch bedingte Umleitungen zu anderen Zielen gesetzt haben solltest, dann schlägt die Kostenfalle weiterhin zu, denn die Kostenfreiheit gilt nur für zur Mobilbox umgeleitete Anrufe.
Das aktive Abhören der Mobilbox bleibt aber weiterhin kostenpflichtig.
Beim Roamingpaket gilt folgendes:Kann mich wer über das Roaming-Paket kurz aufklären?
Code: Alles auswählen
Telefonie-Roamingpaket
pro Gespräch pro Minute
Anrufe führen 0,90 0,25
Anrufe empfangen 0,90 0,-
SMS Versand 0,25 pro SMS
Für ankommende Gespräche werden nach 30 Minuten weitere 90 Cent, nach 60 Minuten weitere 15 Cent/Min. verrechnet. Gilt für alle Länder der EU plus Island, Norwegen und Liechtenstein ohne Überseegebiete (Franz. Guyana, Guadeloupe, Martinique, Reunion, St.Barthelemy, St. Martin). Preise für Zone 2-5 lt. Vergebührung. Das Roamingpaket kann jederzeit abgemeldet werden und führt zu einer Verrechnung laut EU-Regulierung. Taktung 60/60.
Somit rentiert es sich für dich nur, wenn du regelmäßig lange (durchschnittlich über ~5 Minuten) Gespräche im Ausland führst und nur wenige SMS schreibst, andernfalls zahlst du im Vergleich zur EU-Standardverrechnung drauf.
Die Kostenfalle mit der bedingten Umleitung zur Mobilbox wurde mit 1.Juli 2010 von der EU entschärft, denn diese darf nun nicht mehr berechnet werden, kostete dich aber zuvor doppelt die saftigen Raominggebühren von € 2,05 (=2x0,90+0,25) für nichts pro auf die Box gegangenem Anruf - auch, wenn der Anrufer gleich aufgelegt hatte.
Falls du jedoch bedingte Umleitungen zu anderen Zielen gesetzt haben solltest, dann schlägt die Kostenfalle weiterhin zu, denn die Kostenfreiheit gilt nur für zur Mobilbox umgeleitete Anrufe.
Das aktive Abhören der Mobilbox bleibt aber weiterhin kostenpflichtig.
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