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Verfasst: 23.07.2010, 14:11
von Matula
Im Prinzip reicht der Sendebericht des Fax schon als Beweis. Hatte den Fall 2008 bei tele.ring und sie haben die Nummern dann nachträglich sofort gekündigt.

Am Besten ist halt ein Sendebericht vom Postamt weil der schaut halt noch beweiskräftiger aus als einer vom "eigenen" Multifunktionsgerät daheim...

Verfasst: 23.07.2010, 14:21
von djrob15
Da die mobilkom bei der Portierung geschlampt hat, wird meine telering Nummer (ausserordentlich gekündigt) erst am 26. portiert, dabei hab ich die Portierung schon am 2. Juli abgeschickt.
Wird meine Nummer jetzt portiert oder nicht - weil ja der Vertrag am 24. beendet ist.

Verfasst: 23.07.2010, 14:27
von Azby
renia0607 hat geschrieben:Und was ist jetzt? wenn die schon wieder behaupten nix bekommen zu haben reicht meine fax senderbericht als beweis aus??? weil ich habe kein Lust weiter zu zahlen.......
Der Sendebericht hält vor jedem Gericht. Dieser Tatsache müsste sich T-Mobile bewusst sein, wenn du in den nächsten Shop gehst und den Bericht vorlegst. Die SoKü kannst du also durchsetzen.
djrob15 hat geschrieben:Wird meine Nummer jetzt portiert oder nicht - weil ja der Vertrag am 24. beendet ist.
Da die Portierung rechtzeitig eingeleitet wurde, muss portiert werden. Du bist in der Zwischenzeit halt nicht erreichbar, da dein Vertrag mit T-Mobile bereits zu Ende ist. Erreichbar bist du erst wieder, sobald die Portierung vollständig durchgeführt wurde.

Verfasst: 23.07.2010, 14:35
von Azby
Ich habe gerade gesehen, dass ich mich bei my tele.ring nicht mehr einloggen kann...
Daraufhin habe ich mal meine SIM eingelegt und aufgedreht... Siehe da: Inaktive SIM.
Jetzt bin ich gespannt, bis zu welchem Tag sie die Grundgebühr verrechnen, wenn sie den Anschluss heute schon abdrehen.

Verfasst: 23.07.2010, 15:46
von ray81
djrob15 hat geschrieben:Da die mobilkom bei der Portierung geschlampt hat, wird meine telering Nummer (ausserordentlich gekündigt) erst am 26. portiert, dabei hab ich die Portierung schon am 2. Juli abgeschickt.
Wird meine Nummer jetzt portiert oder nicht - weil ja der Vertrag am 24. beendet ist.
Eine Portierung hat innerhalb von drei Tagen von statten zu gehen.
Halte dich im Schadensfall an die RTR!

Verfasst: 23.07.2010, 17:00
von schmidl
Hallo,

habe mich jetzt ein bisschen durchgelesen, verstehe aber noch nicht ganz wie ich von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache.

Ich schreibe ein Fax an T-Mobile (jetzt gleich wenn ich bescheid weiss).
Aber ich muss denen doch wohl einen Grund angeben warum ich von dem SoKü-Recht gebrauch machen will oder?

ich habe 2 iPhone bei T-Mobile angemeldet.
Will beide kündigen, von einem würde ich mir aber gern die Nummer mitnehmen.

Wie sage ich denen das?

Bitte um Hilfe, wäre sehr wichtig für mich!

Sry wenn das irgendwo genau steht, hab nur den kleinen Text auf der ersten Seite gefunden und bin ein bisschen verwirrt wegen 1.6. und 24.7. usw..

was gilt für mich?

Verfasst: 23.07.2010, 19:31
von ray81
Du mußt nur schreiben, dass du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest.

Was die Portierung betrifft, wirst du wohl schlechte Karten haben, warum?
Weil die So-Kü bis 24.7. besteht und du in dieser kurzen Zeit wohl nicht mehr portieren kannst.

Mit 23.7. geht man auf Nummer sicher - also heute ... für die Kündigung reicht ein Fax (Sendebericht aufheben)

Verfasst: 24.07.2010, 01:26
von Azby
Die Möglichkeit, die außerordentliche Kündigung zu erklären, ist mittlerweile aus. Es ist der 24.7., die neuen AGB gelten jetzt auch für Bestandskunden.
Informationen findest du in diesem Thread zahlreiche. Begründet muss eine außerordentliche Kündigung aufgrund der AGB-Änderung allein schon deshalb nicht werden, weil die (nachteilige) AGB-Änderung schon ein Grund für sich ist und weil dir dieses Kündigungsrecht gesetzlich eingeräumt wird.
Es reicht ein Fax mit dem (sinngemäßen) Inhalt:
"Ich mache hiermit von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht aufgrund der für mich nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen der AGB Gebrauch. mfg..."

Verfasst: 24.07.2010, 02:12
von Matula
Die Frage kam halt leider etwas knapp... Aber wir haben sicher x-Mal geschrieben dass man KEINE Begründung braucht...

@Azby: Hätte es mit der Portierung geklappt, wenn er noch am 23. in einen Shop gegangen wäre und sich die NÜV-I geholt hätte? Du hast ja gesagt, die ist dann gültig auch wenn die Nummer abgedreht wird, das hätte also gehen müssen, oder?

Übrigens: Bei Problemen mit der Portierung hier die streng geheime inoffizielle Tel.Nr. der Abteilung MNP (Mobile NummernPortierung) bei T-Mobile/tele.ring: 01/79585/1288.

Verfasst: 24.07.2010, 07:45
von ray81
Wenn er am 23.07 aufgrund der So-Kü kündigt und die Nummer von T-Mobile am 24.7 abgeschaltet wird, dann hatte er keine Möglichkeit zur Portierung mehr, da keine drei Werktage mehr vorhanden sind ...

Verfasst: 24.07.2010, 19:11
von Azby
ray81 hat geschrieben:Wenn er am 23.07 aufgrund der So-Kü kündigt und die Nummer von T-Mobile am 24.7 abgeschaltet wird, dann hatte er keine Möglichkeit zur Portierung mehr, da keine drei Werktage mehr vorhanden sind ...
Wenn er die Portierung theoretisch noch am selben Tag bei seinem neuen Betreiber in Auftrag geben würde, wäre es auch noch gegangen. Die Nummer muss zum Zeitpunkt, zu dem der Übertragungsprozess abgeschlossen wird beim alten Betreiber nicht mehr aktiv sein.
§10 NÜV normiert, dass die Übertragung auch durchgeführt werden muss, wenn der Übertragungsprozess während des aufrechten Vertragsverhältnisses eingeleitet wurde. Da das Vertragsverhältnis bis inkl. 23.7. bestand, wäre es rechtzeitig gewesen, wenn er gestern noch den Übertragungsprozess eingeleitet hätte. Den Übertragungsprozess jetzt noch zu starten wäre aber definitiv zu spät.

Verfasst: 25.07.2010, 13:04
von Matula
Azby hat geschrieben:...wäre es rechtzeitig gewesen, wenn er gestern noch den Übertragungsprozess eingeleitet hätte.
Wäre da ein Fax mit der NÜV-I an bob ausreichend gewesen?

Verfasst: 27.07.2010, 14:19
von bfb
@ Azby:
Azby hat geschrieben:Wenn er die Portierung theoretisch noch am selben Tag bei seinem neuen Betreiber in Auftrag geben würde, wäre es auch noch gegangen.
Was heißt selber Tag? Gilt das Abschicken des Portierungsauftrages per Post an den neuen Betreiber am 23.7. als rechtzeitig? Oder wie lange darf die Postlaufzeit betragen? Eine Fax-Nummer hab ich bis jetzt von bob noch nicht gesehen.

Folgende Situation:
NÜV-I wurde schon seit einem Monat ca. von T-Mobile eingeholt. Der ganze Anmeldungsprozess hat sich jedoch verzögert so dass der Portierungsauftrag zusammen mit der NÜV-I erst am 21.7. an bob per Post gesendet wurde. Zusätzlich habe ich das Kontakt-Formular benutzt um sicherzustellen, dass die Portierung noch rechtzeitig durchgeführt wird.

Dann erfolgte die vorzeitige Deaktivierung von T-Mobile. Nicht erst um Mitternacht sondern schon in der Früh. Wieder das Kontaktformular von bob benutzt. Auch diesmal keine Antwort erhalten.

Neue Nummer von bob war dann am 23.7. schon aktiv. Portierung war noch nicht abgeschlossen. Heute kam eine SMS, dass die alte Nummer nicht gültig ist und dass der Portierungsauftrag neu versendet werden soll (Lieber bob Kunde, Deine alte Rufnummer ist ungültig. Bitte sende uns die NÜV-Info und bob Portierantrag noch einmal. Danke! Dein bob Team).

Diesmal hab ich vor die Hotline vorher zu befragen, wie ich vorgehen soll. Ist die Portierung jetzt noch möglich? Die Nummer ist ja schon länger deaktiviert, die NÜV-I liegt aber vor (und Postversand fand vor dem 23.7. statt). Muss ich jetzt erneut eine NÜV-I von T-Mobile beantragen?

So Hotline angerufen:

Portierung ist nicht mehr möglich, da die Nummer inaktiv ist. Bei bob sind die Unterlagen erst am 26. eingelangt.

Verfasst: 28.07.2010, 04:30
von Matula
bfb hat geschrieben:Eine Fax-Nummer hab ich bis jetzt von bob noch nicht gesehen.
0680/600689

Verfasst: 28.07.2010, 07:28
von djrob15
Bei mir hat die Portierung geklappt, da beim Einleiten die Nummer noch aktiv war. Portiert wurde dann am 26.

Nun kann ich mich aber bei telering nicht mehr einloggen um die Rechungen zu sehen. Kann ich verlangen, daß mir diese kostenlos per Post zugesendet werden?