Verfasst: 13.02.2012, 18:45
In Wien kann die Baupolizei einen Zubau genehmigen, ohne dass alle Eigentümer gefragt werden/einwilligen?
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Zu was? Genau das meine ich, formuliere doch bitte einen klaren Satz mit Sinnzusammenhang.Wowo hat geschrieben:Die Zustimmung aller Eigentümer ist notwendig?
Also nicht eine Mehrheit?
Wenn der "Zubau" auf eigene Kosten und nicht auf die Kosten der anderen Eigentümer erfolgt, keine berechtigten Einwände der anderen Eigentümer bestehen und gesetzlich nichts dagegenspricht, wieso nicht?Wowo hat geschrieben: In Wien kann die Baupolizei einen Zubau genehmigen, ohne dass alle Eigentümer gefragt werden/einwilligen?
Das ist so leider falsch.Wenn der "Zubau" auf eigene Kosten und nicht auf die Kosten der anderen Eigentümer erfolgt, keine berechtigten Einwände der anderen Eigentümer bestehen und gesetzlich nichts dagegenspricht, wieso nicht?
Normalerweise nicht.In Wien kann die Baupolizei einen Zubau genehmigen, ohne dass alle Eigentümer gefragt werden/einwilligen?
Naja, ich vestehe, ich habe das ein wenig "relativ" beschrieben ... "gesetzlich nichts dagegenspricht" ... besteht die Zustimmungspflicht ... dann muss diese auch beachtet werden - ansonsten spricht "gesetzlich" was dagegen ... ich hatte den "Zubau" auch in Anführungsstriche gesetzt, hab darunter generell bauliche Veränderungsmaßnahmen verstanden.ChristianWien hat geschrieben:@ray81
Das ist so leider falsch.Wenn der "Zubau" auf eigene Kosten und nicht auf die Kosten der anderen Eigentümer erfolgt, keine berechtigten Einwände der anderen Eigentümer bestehen und gesetzlich nichts dagegenspricht, wieso nicht?
Im Wohnungseigentumsrecht gilt für solche baurechtlichen Dinge das Prinzip, daß dabei die einstimmige Zustimmung aller Wohnungseigentümer zwingend vorliegen muß.
Natürlich steht es dem Bauwerber frei, bei Nichterzielung der Einstimmigkeit eine gerichtliche Zustimmung (auf seine Kosten und Risiko) für das Bauvorhaben zu erlangen.
Dies wird aber üblicherweise nur dann erteilt, wenn das Interesse an der Errichtung deutlich schwerer wiegt als die Ablehnung einiger Wohnungseigentümer bzw. die Ablehnung quasi als bloße Schikane angesehen werden könnte.
Beispielweise, wenn du für deine gebrechliche Mutter etc. einen Treppenlift (auf deine Kosten) einbauen lassen willst oder im Haus mehrheitlich ein Aufzug gewünscht wird.