Verfasst: 20.07.2010, 11:40
Bei Gründungen mit wenig Gewinn ist der Einzelunternehmer steuerlich immer noch am besten, da hier die Steuerprogression gilt. Bei der GmbH zahlst Du zuerst 25% Körperschaftssteuer und dann nochmals 25% Quellensteuer. Die GmbH hat natürlich neben der Haftungseinschränkung noch andere Vorteile. Du meinst wahrscheinlich die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Gehaltes. Seit heuer gibt es etwas ähnliches auch in der Einkommenssteuer. Die Steuervorschreibung - sollte diese nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen - kannst durch ein Brieferl ans Finanzamt herabsetzen lassen. Sozialversicherung hast als Arbeitnehmer auch zu bezahlen. Es fällt halt weniger auf, da man es eigentlich nie hat.
Die Arbeitslosenansprüche die man an als unselbständiger erworben hat, bleiben seit kurzem glaub ich jetzt auch erhalten. Sollte sich die Selbständigkeit also als Nullnummer erweisen, kann man wenigstens kurzfristig Arbeitslosengeld beziehen. Falls man anfangs nur nebenbei ein Gewerbe ausübt kann man auch die Differenzvorschreibung bei der SVA beantragen. Dann bezahlt man nur für den tatsächlichen Gewinn Sozialversicherungsbeiträge. Keine Mindestbeitragsgrundlage. Man könnte dann auch als ASVG Versicherter den Selbstbehalt umgehen.
Die Arbeitslosenansprüche die man an als unselbständiger erworben hat, bleiben seit kurzem glaub ich jetzt auch erhalten. Sollte sich die Selbständigkeit also als Nullnummer erweisen, kann man wenigstens kurzfristig Arbeitslosengeld beziehen. Falls man anfangs nur nebenbei ein Gewerbe ausübt kann man auch die Differenzvorschreibung bei der SVA beantragen. Dann bezahlt man nur für den tatsächlichen Gewinn Sozialversicherungsbeiträge. Keine Mindestbeitragsgrundlage. Man könnte dann auch als ASVG Versicherter den Selbstbehalt umgehen.