Nachteule hat geschrieben:Verwandtschaftsverhältnis gut und schön. Was aber wäre, wenn ich den Vertrag auf meinen Namen laufen lasse, aber das Handy etwa an ein Patenkind übergeben möchte?
Das ist der Punkt. Wie soll man auch den Verwandtschaftsgrad richtig nachweisen?
Was ist zB wenn ein Vater seines Sohnes den Vertrag für den (noch nicht volljährigen) Sohn im Internet abschließt, um den Webshop-Bonus zu bekommen, allerdings einen anderen Familiennamen hat, da die Eltern nie verheiratet waren?
Das muss ja dann auch irgendwie gehen. Es kann aber wiederum jeder behaupten, der Sohn von jemand anderem zu sein (solange der Altersunterschied das halbwegs glaubhaft ermöglicht). An sonsten käme immer noch die Möglichkeit eines Patenkindes/Stiefbruders/Neffen (bzw. halt in der weiblichen Form Schwester/Nichte etc.).
Wahrscheinlich ist es deshalb auch so leicht möglich, da ein Nachforschen ohnehin nicht zu 100% möglich ist und selbst wenn, ist der Aufwand wahrscheinlich größer als der Nutzen, den der Betreiber dadurch hat. Schließlich würde er bei zu langem Forschen und der Erkenntnis, dass gar kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt (bzw. wer sagt denn, dass ich mit demjenigen Verwandt sein muss? Kann ja auch ein guter Freund sein, der mir so sehr vertraut) den potentiellen Kunden nur abwehren und dieser würde dann erst zur Konkurrenz gehen. Folglich viel Aufwand für die Abwehr eines Kunden. Das ist für den Betreiber wohl nicht sinnvoll.