Alter A1 Vertrag zu teuer - komm nicht raus!

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 14.11.2007, 00:26

becks1980 hat geschrieben:Wenn man eine chinesische Menüführung bekommt aber eine deutsche bestellt hat kann man immer vom Vertrag zurücktreten. Das ist Gewährleistung und dann wieder ABGB.
Da du dich ja offensichtlich gut in der Praxis auskennst, kannst du mir sicher beantworten, wie ich jetzt den gesamten (Vertrags-)Kaufpreis (für ein inzwischen gebrauchtes Handy, weil ich ja die SIM offensichtlich einlegen musste) zurückbekommen kann - ohne es zu benutzen, hätte ich nicht feststellen können, dass die Menüführung chinesisch ist... :lol:

In Erwartung einer spannenden Antwort
Grüße
Stefan

jxj
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Beitrag von jxj » 14.11.2007, 00:44

@Stefan
Normal stimmt es schon, dass er es austauschen müssen oder dir das Geld zurückgegen müssen, weil er falsche Artikel geliefert hat. Das Öffnen zur Überprüfung ist noch legal. Nur wenn du es noch weiter verwendest, obwohl es schon als falsch deklariert hast, dann ist es nicht mehr erlaubt, zurückzuschicken.

Soweit die Theorie, in der Praxis muss du den Verkäufer kontaktieren. Wenn man dann aber ein "Betrüger" hat, dann hat man natürlich ein Problem, ohne Gericht sieht man sein Geld nicht so schnell wieder, andererseits hat schon allein ein Mahnbrief von einem Anwalt oft geholfen.

becks1980
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Beitrag von becks1980 » 14.11.2007, 08:06

Genau so ist es!

Im Fall des normalen Fernabsatzes ist der Verkäufer genau wie der Käufer zu schützen, daher darf man die Kaufsache nur anschauen und nicht verwenden! So werden beide Interessen gewahrt. Der käufer kauft nicht die Katze im Sack, der Verkäufer kann die Sache weiterverkaufen ohne Wertverlust wenn sie dir nicht gefällt

Im Fall der Falschlieferung und Schlechtlieferung ist es was anderes, da stehen die Interessen des Käufers im Vordergrund! Liefert dir jemand gegen die Vereinbarung ein chinesisches Menü hat er gegen den Vertrag verstoßen und muss daher die Kosten tragen für Nachlieferung einer mangelfreien Sache bzw muss das geld zurückgeben wenn er nicht mangelfrei nachliefern kann!
Das ist wie beim saturn: du kaufst einen TV oder eine Mikrowelle oder was auch immer und natürlich schaltest du ihn erst daheim an! Wenn du dann merkst er ist defekt ist das das Prpblem von saturn - die müssen dir einen neuen geben. Letztlich beschweren die sich dann wieder beim hersteller, z.B. der Firma sony. Die ersetzen saturn dann wieder den Schaden dass sie einen neuen TV hergeben mussten und den kaputten zurücknehmen mussten. Jetzt sitzt ja saturn auf dem kaputten Gerät und kann nichts damit machen.

Letztlich haftet so immer der Hersteller wenn er etwas defektes herstellt! Und das ist doch gerecht oder?
Im Fall der bewussten Falschlieferung mit chinesischem Menü haftet der böse Verkäufer nur. Da wurde nichts kaputtes hergestellt sondern es wurde eine Sache als eine andere verkauft. Das kann im Fall von Absicht sogar Betrug sein! Und da ist es in der tat so dass man ihn klagen muss. Wer macht das schon? Wenige, daher gibt es ja unseriöse Verkäufer bei ebay etc die genau darauf bauen und so die Kunden abzocken!

Die Moral von der Geschicht zum Thema Falschlieferung: Immer bei seriösen Anbietern kaufen dann kann nichts schiefgehen! Ist eine Sache kaputt bekommt man gratis eine Neue.... Wird man von einem Verkäufer bei einem vermeintlich günstigen Angebot betrogen hat man Ärger mit klagen etc und lernt: Billig kommt oft am Ende teuer! ;)

Kauft man beim onlineshoppen munter drauf los und merkt der Pullover ist zu eng oder die farbe ist nicht gut oder das Handy ist doch dicker als erwartet: zurückschicken und man bekomt das Geld zurück! Keiner hat einen Schaden! Der verkäufer hat das Richtige geliefert aber es hat dir nicht gefallen. Also muss man seine Interessen genauso schützen wie deine! Das leuchtet doch ein oder?

Wenn man wie oben beschrieben ein Buch bei amazon kauft und es list sind wir bei den Ausnahmefällen wo man eine Sache nutzen kann und sie schaut danach wie neuwertig aus! Das ist ein Glücksfall für käufer und Pech für Verkäufer.
Da kann man nur viel Spaß beim gratis lesen wünsche! ;) Mir wär es aber zu deppat immer drauf zu achten dass ich ja keine Seite verknicke oder den Einband überdehne. So macht lesen keinen Spaß!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 14.11.2007, 10:46

becks1980 hat geschrieben:Im Fall des normalen Fernabsatzes ist der Verkäufer genau wie der Käufer zu schützen
Und ich dachte immer, es heißt Konsumenten-Schutz-Gesetz.
Der käufer kauft nicht die Katze im Sack, der Verkäufer kann die Sache weiterverkaufen ohne Wertverlust wenn sie dir nicht gefällt
Ich bleib bei meinem Beispiel und gehe einen Schritt weiter: Über die Menü-Sprache steht gar nichts im Kaufvertrag. Jetzt haben wir aber echt ein Problem (oder hast du auf Nokia.at schon einmal gesehen, dass bei einer Handybeschreibung die Menü-Sprache extra angegeben wird), der ehrliche Verkäufer soll geschützt werden, aber der ehrliche Käufer soll die Katze nicht im Sack kaufen --- wohlgemerkt, wir befinden und noch immer in der Praxis und nicht bei einem theoretischen Schulbeispiel, wie du sie jetzt nacheinander aufgezählt hast.
Das ist wie beim saturn: du kaufst einen TV oder eine Mikrowelle oder was auch immer und natürlich schaltest du ihn erst daheim an! Wenn du dann merkst er ist defekt ist das das Prpblem von saturn
Dir ist aber schon klar, dass du inzwischen weit weg vom Fernabsatz bist und eher in Richtung Gewährleistung gehst. Und selbst da ist es eine rein freiwillige Kulanz (auch oft betitelt als "Garantie") von Saturn in Kooperation der Hersteller (haben oft keine andere Wahl, als die Krot zu schlucken), dass sie die ein intaktes, gebrauchtes Gerät zurücknehmen, wo du zuhause draufgekommen bist, dass es nicht in dein Kasterl rein passt.
Letztlich haftet so immer der Hersteller wenn er etwas defektes herstellt! Und das ist doch gerecht oder?
In der heutigen Zeit haftet er auch dann, wenn es aus Unachtsamkeit kaputt gemacht wird (Stw. obligatorische Kulanzlösung über Saturn). Und das ist doch auch gerecht, oder?
Die Moral von der Geschicht zum Thema Falschlieferung: Immer bei seriösen Anbietern kaufen dann kann nichts schiefgehen!
...
Kauft man beim onlineshoppen munter drauf los und merkt der Pullover ist zu eng oder die farbe ist nicht gut oder das Handy ist doch dicker als erwartet:
Also meine Moral ist, in den Laden gehen, sich alles anschauen, sich beraten lassen und dann vor Ort kaufen. Da wird der Käufer geschützt, der Verkäufer auch noch, der Angestellte hat einen Job und die Region ein Wirtschaftsleben - warum muss ich mir denn bitte einen Pullover im Internet kaufen? Eben, weils billig ist und dann wieder raunzen, weil man womöglich eine Katze im Sack kauft und deshalb ein Schutz-Gesetz machen muss, dass dann den Verkäufer mehr schützt als den Kunden - bravo.


Nichts für ungut, ich belass es einfach dabei - wir kommen aus zu unterschiedlichen Galaxien (Theorie und Praxis) und bevor wir hier ins unendliche Reden, eine kleines Derivat eines Sprichwortes: Die vernünftigen Worte des theoretischen Gesetzes hör ich wohl, allein mir fehlt der praktische Glaube.

Grüße
Stefan

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