Sonderkündigungsrecht für alle Telering-Kunden AB SOFORT !!
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haha Loosi glaubt noch ans Christkind
loosi, ich will dich ja nicht entmutigen, aber weist was man in Österreich als Schei..verein bezeichnet? Ein Amt / Verein / staatsnahes Gebilde auf dessen Hilfe man besser nicht zählen sollte, da die Abläufe darin eine beamtenähnliche Struktur haben.
Wer einmal schon in einem Mastdarm gearbeitet hat weis das. Ein Bürger will was? gar was außertourliches? und am besten schnell, denn die Gwandlaus ruft schon das dritte Mal an?
...was ist Susi, gemma auf an Cafee?
Wer einmal schon in einem Mastdarm gearbeitet hat weis das. Ein Bürger will was? gar was außertourliches? und am besten schnell, denn die Gwandlaus ruft schon das dritte Mal an?




- Cheinzle
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Re: haha Loosi glaubt noch ans Christkind
Ach nee, jetzt nich'. Muss erst noch mich um meinen Gummibaum kümmern.LisaA6 hat geschrieben:![]()
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...was ist Susi, gemma auf an Cafee?
Traurig aber wahr.
Viele Leute überbewerten die RTR leider auch. Was können die denn wirklich machen? Ah ja genau: Schlichten. Und wenn sich's ausgeschlichtet hat, hab ich nen Haufen zeit verloren, während der unter Umständen die Verjährung eingetreten ist (nicht in diesem Fall, generell gesprochen), und ich steh erst noch vor Gericht, um die Sache zu klären, anstatt zu schlichten.
Nee nee... "Schlichten" tu' ich meine Hemden in den Kleiderschrank.
Trotzdem viel Spaß

Spaßfaktor ist ja schon deswegen gegeben, weil die bei TR wohl einen cand. iur. mit abgelegter Rechtsgeschichte-Prüfung angestellt haben. Ich mein - wie gscheid muss man sein, um die SoKü-Argumente abzuwehren mit dem Hinweis auf einen "bedauerlichen Irrtum" über Monate auf deren Homepage?
Präklusion der Irrtumsanfechtung für den Kunden. Das ist ja wohl bisher einmalig im Staate Österreich. Herrlich!
Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
- Cheinzle
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Nix gegen die cand. iurs!
Auch unser Berufsstand braucht Frischfleisch, aber 95% der Studenten sind auch selbst so klug, dass sie sich sagen: Hast keinen Plan: Einfach mal die Klappe halten.
Die restlichen 5% legen sich dann eben selbst ein Irrtumsei.
Christof

Die restlichen 5% legen sich dann eben selbst ein Irrtumsei.

Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Oder eben bis das T-Mobile Netz mit UMTS für Telering Kunden freigeschaltet ist.Und wenn sich's ausgeschlichtet hat, hab ich nen Haufen zeit verloren, während der unter Umständen die Verjährung eingetreten ist
Schwarzmalerei: Dann wäre der Schaden zu bewerten, der für den einzelnen aufgetreten ist, und der ist für jemanden der kein UMTS Gerät hat wahrscheinlich sehr gering. Vielleicht kriegt man dann 2,50.
Zuletzt geändert von tullista am 05.11.2006, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
- Cheinzle
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Tja, was kann da passieren...?
Also: Du bekommst 3 Mahnungen, dann ein Schreiben vom Inkasso, dann einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, dann ein Urteil, dann einen Exekutionstitel.
Such Dir aus, wo Du was verändern willst.
Leider wird allzuoft die in Deutschland gängige und zulässige Praxis (Rückbuchen, Erklärung über bestrittenen Teil, Bezahlung des unstrittigen Teiles) in Österreich angewendet, woraufhin das böse Erwachen kommt.
Eine Forderung ist beglichen, wenn sie zu genau 100% beglichen ist.
Da die Forderung von TR ja so lange auf Basis des abgeschlossenen Vertrages zu Recht besteht, bis entweder die Parteien was anderes vereinbaren (sich ein wenig schlichten zum Beispiel) oder die Justiz etwas anderes erklärt, ist das Nicht- oder nur teilweise bezahlen einer solchen Rechnung alles andere als empfehlenswert.
Bzw. Du kannst es machen, aber spätestens nach der zweiten Mahnung ohne Einlenken würd ich ganz schnell die Kurve biegen.
Also: Du bekommst 3 Mahnungen, dann ein Schreiben vom Inkasso, dann einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, dann ein Urteil, dann einen Exekutionstitel.
Such Dir aus, wo Du was verändern willst.
Leider wird allzuoft die in Deutschland gängige und zulässige Praxis (Rückbuchen, Erklärung über bestrittenen Teil, Bezahlung des unstrittigen Teiles) in Österreich angewendet, woraufhin das böse Erwachen kommt.
Eine Forderung ist beglichen, wenn sie zu genau 100% beglichen ist.
Da die Forderung von TR ja so lange auf Basis des abgeschlossenen Vertrages zu Recht besteht, bis entweder die Parteien was anderes vereinbaren (sich ein wenig schlichten zum Beispiel) oder die Justiz etwas anderes erklärt, ist das Nicht- oder nur teilweise bezahlen einer solchen Rechnung alles andere als empfehlenswert.
Bzw. Du kannst es machen, aber spätestens nach der zweiten Mahnung ohne Einlenken würd ich ganz schnell die Kurve biegen.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
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