Verfasst: 03.09.2005, 00:13
Aja und wenn man einen Nachweis der Kündigung hat, so ist man nicht verpflichtet, DANACH verrechnete Gebühren zu bezahlen. Wenn man die Kündigungsfrist beachtet hat und wirklich einen Nachweis hat, kann einem nichts passieren.
Und einen Einziehungsauftrag sollte man sowieso nach jeder Kündigung, egal bei welchem Provider, parallel auch bei seiner Bank stornieren (ebenfalls mit Bestätigung). Dann darf die Bank nichts mehr für diese Firma abbuchen, tut sie es trotzdem, ist SIE schuld und muß es Dir rückerstatten.
Und einen Einziehungsauftrag sollte man sowieso nach jeder Kündigung, egal bei welchem Provider, parallel auch bei seiner Bank stornieren (ebenfalls mit Bestätigung). Dann darf die Bank nichts mehr für diese Firma abbuchen, tut sie es trotzdem, ist SIE schuld und muß es Dir rückerstatten.