Seite 2 von 2

Verfasst: 03.09.2005, 00:13
von Matula
Aja und wenn man einen Nachweis der Kündigung hat, so ist man nicht verpflichtet, DANACH verrechnete Gebühren zu bezahlen. Wenn man die Kündigungsfrist beachtet hat und wirklich einen Nachweis hat, kann einem nichts passieren.

Und einen Einziehungsauftrag sollte man sowieso nach jeder Kündigung, egal bei welchem Provider, parallel auch bei seiner Bank stornieren (ebenfalls mit Bestätigung). Dann darf die Bank nichts mehr für diese Firma abbuchen, tut sie es trotzdem, ist SIE schuld und muß es Dir rückerstatten.

Verfasst: 03.09.2005, 03:49
von Stefan
Matula hat geschrieben:Aja und wenn man einen Nachweis der Kündigung hat, so ist man nicht verpflichtet, DANACH verrechnete Gebühren zu bezahlen.
Und einen Einziehungsauftrag sollte man sowieso ... auch bei seiner Bank stornieren ... Dann darf die Bank nichts mehr für diese Firma abbuchen, tut sie es trotzdem, ist SIE schuld und muß es Dir rückerstatten.
So naheliegend es auch ist, daran hab ich gar nicht gedacht...

Grüße
Stefan

Verfasst: 04.09.2005, 04:25
von Matula
Oh - jetzt warten sicher alle, daß ich auch ein Bild von mir zu meinem Nick hinzufüge... *g*

Verfasst: 04.09.2005, 09:43
von Stefan
Matula hat geschrieben:Oh - jetzt warten sicher alle, daß ich auch ein Bild von mir zu meinem Nick hinzufüge... *g*
Eh kloa! *gg*
Nachdem unser "Dorfältester" brus vorangegangen ist, musst du schon auch seinem Beispiel folgen! :lol:

Grüße
Stefan