@Stefan
Darum können die auch oft so selbstbewusst argumentieren, weil sie sich nicht auskennen, welche Pflichten und Konsequenzen die Hausverwaltung treffen und sich in vermeintlicher Sicherheit wägen.
So lange es keine entscheidungsfähige und entscheidungswillige Mehrheit gibt, hat der Hausverwalter sehr viele "Gestaltungsmöglichkeiten" am und um das Objekt, für welche die ET die Kosten tragen "dürfen".
Wenn du schreibst, bei der Hausverwaltung sei nichts zu holen, dann stimmt das nur bedingt:
Das habe ich SO nicht behauptet.
Ich habe geschrieben, daß du direkt (ohne Gerichtsprozeß) kaum mehr gegen den Hausverwalter regressieren kannst, wenn dieser dies nicht akzeptiert.
Vielen ET ist es nicht bewusst, wie wenig Rechte die Hausverwaltung eigentlich hat
Das trifft aber nur dann zu, wenn es - wie ich zuvor schon erwähnt habe - eine kritische, entscheidungswillige und entscheidungsfähige Mehrheit gibt.
Sonst hat der Hausverwalter mehr Rechte (die der Gesetzgeber ihm teilweise sogar als "Pflichten" auferlegt hat), seine Interessen auf Kosten der ET durchzusetzen.
So parteipolitisch, gut gesinnt, befreundet, ... kann ein ET gar nicht werden, wenn da jährlich € 200,- aus seinem Geldbörserl "wegfließen"
Du hast das Prinzip nicht verstanden:
Es geht darum, daß Hausverwalter üblicherweise die Taktiken zur Durchsetzung ihrer Herrschaftsstategie bestens kennen.
Dabei kann eben auf ET über diverse Wege Druck ausgeübt oder diese "gekauft" werden.
Parteipolitische Naheverhältnisse sind eine Möglichkeit.
Diejeinigen in Naheverhältnissen haben aber keinen Nachteil, sondern bekommen im Gegenteil etwas dafür, was die anderen ET zahlen dürfen.
In deinem Beispiel würde einem solchen ET nicht "
jährlich € 200,-- aus dem Geldbörsel wegfließen" sondern umgekehrt beispielsweise ein derartiger Betrag unter der Hand vergütet werden, den du z.B. über überhöhte Angebote bezahlst.