Verfasst: 05.04.2010, 12:07
@EvilEd
Prepaid-Kreditkarten bieten nur scheinbar mehr Sicherheit, dafür fallen aber im Vergleich zu "normalen" Kreditkarten viel höhere Kosten (Saftige Jahresgebühr und/oder Spesen vom Aufladebetrag und/oder Zusatzspesen bei Transaktionen) an.
Solche oft "speziell für den Internet-Einsatz" beworbene Kreditkarten sind allerdings nicht notwendig, da dank einer zwingenden EU-Richtlinie im Fernabsatz, wo weder die Karte physisch vorgelegt werden muß, noch ein Belastungsbeleg unterschrieben wird, der Kunde unautorisierten Belastungen problemlos widersprechen kann.
Wenn der Händler dann nicht beweisen kann, daß er den Kunden tatsächlich (an seine Kreditkarten-Rechnungsadresse) beliefert hat, bekommt er den Betrag einfach rückbelastet.
Bei Zahlung mittels persönlicher Vorlage der Karte und Unterschrift hat der Händler die Verpflichtung, sich davon zu überzeugen, daß der Vorleger mit dem Karteninhaber ident ist und sich ggf. ein Ausweisdokument vorlegen zu lassen und eine telefonische Autorisierung bei der Kreditkartenorganisation durchzuführen, wenn z.B. Betrugsverdacht besteht.
Bei Zahlungen mittels PIN-Code gilt hingegen das Gleiche wie bei der Bankomatkarte:
Dann steht die große Mehrheit der Gerichte nach wie vor unkritisch auf der Seite der Banken und Zahlungsdienstleister und glauben das verbreitete Märchen von der absoluten Sicherheit der Zahlungssysteme, wodurch dir grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorgeworfen wird.
Deshalb ist es am besten, wenn du für deine Karte gar keinen PIN-Code anforderst bwz. - falls dir dieser automatisch zugestellt wurde - diesen original verschlossen an sicherer Stelle aufbewahrst.
Für "normale" Zahlungen ist derzeit der PIN-Code (noch) nicht erforderlich und teuer Geld abheben kannst du notfalls auch in einer Bank gegen Vorlage eines Ausweisdokuments.
Allerdings ist "aus Sicherheitsgründen" seitens der Kreditkartenorganisationen mittelfristig angedacht, daß Zahlungen immer mittels PIN-Code bestätigt werden sollen - klar, kann man damit doch einfach das Mißbrauchsrisiko dem Kunden weiterreichen.
Prepaid-Kreditkarten bieten nur scheinbar mehr Sicherheit, dafür fallen aber im Vergleich zu "normalen" Kreditkarten viel höhere Kosten (Saftige Jahresgebühr und/oder Spesen vom Aufladebetrag und/oder Zusatzspesen bei Transaktionen) an.
Solche oft "speziell für den Internet-Einsatz" beworbene Kreditkarten sind allerdings nicht notwendig, da dank einer zwingenden EU-Richtlinie im Fernabsatz, wo weder die Karte physisch vorgelegt werden muß, noch ein Belastungsbeleg unterschrieben wird, der Kunde unautorisierten Belastungen problemlos widersprechen kann.
Wenn der Händler dann nicht beweisen kann, daß er den Kunden tatsächlich (an seine Kreditkarten-Rechnungsadresse) beliefert hat, bekommt er den Betrag einfach rückbelastet.
Bei Zahlung mittels persönlicher Vorlage der Karte und Unterschrift hat der Händler die Verpflichtung, sich davon zu überzeugen, daß der Vorleger mit dem Karteninhaber ident ist und sich ggf. ein Ausweisdokument vorlegen zu lassen und eine telefonische Autorisierung bei der Kreditkartenorganisation durchzuführen, wenn z.B. Betrugsverdacht besteht.
Bei Zahlungen mittels PIN-Code gilt hingegen das Gleiche wie bei der Bankomatkarte:
Dann steht die große Mehrheit der Gerichte nach wie vor unkritisch auf der Seite der Banken und Zahlungsdienstleister und glauben das verbreitete Märchen von der absoluten Sicherheit der Zahlungssysteme, wodurch dir grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorgeworfen wird.
Deshalb ist es am besten, wenn du für deine Karte gar keinen PIN-Code anforderst bwz. - falls dir dieser automatisch zugestellt wurde - diesen original verschlossen an sicherer Stelle aufbewahrst.
Für "normale" Zahlungen ist derzeit der PIN-Code (noch) nicht erforderlich und teuer Geld abheben kannst du notfalls auch in einer Bank gegen Vorlage eines Ausweisdokuments.
Allerdings ist "aus Sicherheitsgründen" seitens der Kreditkartenorganisationen mittelfristig angedacht, daß Zahlungen immer mittels PIN-Code bestätigt werden sollen - klar, kann man damit doch einfach das Mißbrauchsrisiko dem Kunden weiterreichen.