So, jetzt alle wieder einmal etwas herunter kommen...
In der Schweiz gab es das schon vor wenigen Jahren, da wären ebenfalls die SIM-Karten deaktiviert worden und auch in Italien ist das schon seit mehreren Jahren Pflicht (mit Ausweis, etc.).
Und es ist kein "Anti-Terror-Gesetz", sondern steht EU-weit im Zeichen zur "Bekämpfung der Kriminalität" wie u.a. Geldwäsche --- Deshalb hat auch die Schweiz mitgemacht...
Grüße
Stefan
Verpflichtendes Registrieren der SIM-Karte in Spanien
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@Azby
Gerade hier gilt nämlich europaweit (bis auf Albanien etc.) einmalig, daß dir NICHT - wie in einem Rechtsstaat üblich - dein Vergehen bewiesen werden muß, sondern wirst du pauschal als Halter bestraft und hast - im Gegensatz zu jedem Mörder etc. - dabei nicht einmal ein Aussageverweigerungsrecht und mußt dich sogar selbst belasten.
Wenn du einem Freund, Verwandten, etc. deinen Wagen borgst und dieser damit eine Radarbox "beglückt", dann bekommst du die Rechnung dafür.
Du kannst dann natürlich angeben, daß dein Verwandter gefahren ist, wenn du nicht die Strafe selbst bezahlen und die Schuld auf dich nehmen willst.
Verweigerst du die Lenkerauskunft, dann ist die Strafe dafür ungefähr gleich hoch wie jene, die das Delikts gekostet hätte.
Ist zwar off topic, aber leider bist du in Österreich als Halter gesetzlich für alles, was mit deinem Auto geschieht, verantwortlich.Du bist ja nicht einmal dafür zu belangen, wenn du jemandem dein Auto borgst und der macht damit etwas verbotenes (zu schnell fahren, über rot fahren etc. - Stw. Lenkerauskunft)
Gerade hier gilt nämlich europaweit (bis auf Albanien etc.) einmalig, daß dir NICHT - wie in einem Rechtsstaat üblich - dein Vergehen bewiesen werden muß, sondern wirst du pauschal als Halter bestraft und hast - im Gegensatz zu jedem Mörder etc. - dabei nicht einmal ein Aussageverweigerungsrecht und mußt dich sogar selbst belasten.
Wenn du einem Freund, Verwandten, etc. deinen Wagen borgst und dieser damit eine Radarbox "beglückt", dann bekommst du die Rechnung dafür.
Du kannst dann natürlich angeben, daß dein Verwandter gefahren ist, wenn du nicht die Strafe selbst bezahlen und die Schuld auf dich nehmen willst.
Verweigerst du die Lenkerauskunft, dann ist die Strafe dafür ungefähr gleich hoch wie jene, die das Delikts gekostet hätte.
Das ist so an sich nich korrekt, zumindest macht die Finanz einen Unterschied: Es gibt einen Unterschied zwischen "Zulassungsbesitzer" und "Fahrzeughalter".ChristianWien hat geschrieben:Ist zwar off topic, aber leider bist du in Österreich als Halter gesetzlich für alles, was mit deinem Auto geschieht, verantwortlich.
...
Verweigerst du die Lenkerauskunft, dann ist die Strafe dafür ungefähr gleich hoch wie jene, die das Delikts gekostet hätte.
Daneben wird dem verantwortlichen einer Firma (= Zulassungsbesitzer) bei einem Delikt nicht der Führerschein entzogen, obwohl es bei Privat gesetzlich so vorgesehen wäre...
Und schlussendlich fällt eine Straftat wie "terroristischer Akt" nicht in die StVO, ebenso wie bei der Finanz...
Grüße
Stefan
Wenn du durch die Radarbox fährst, kriegst du als derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist eine Anonymverfügung, richtig. Das aber auch nur der Einfachkeit halber, weil es sich ohnehin nur um eine Verwaltungsübertretung handelt. Natürlich wird in weiterer Folge (bei schwereren Vergehen oder wenn du behauptest, du warst es nicht) von dir verlangt, dass du aussagst, wer es dann gewesen ist. Unter normalen Umständen kann man davon ausgehen, dass du allein Fahrzeugpapiere und Schlüssel für das Fahrzeug hast und du folglich wissen musst, wem du diese übergibst (borgst). Das bedeutet aber nicht, dass du deshalb für alles, was mit dem Auto passiert haftbar bist.ChristianWien hat geschrieben:Wenn du einem Freund, Verwandten, etc. deinen Wagen borgst und dieser damit eine Radarbox "beglückt", dann bekommst du die Rechnung dafür.
Du kannst dann natürlich angeben, daß dein Verwandter gefahren ist, wenn du nicht die Strafe selbst bezahlen und die Schuld auf dich nehmen willst.
Verweigerst du die Lenkerauskunft, dann ist die Strafe dafür ungefähr gleich hoch wie jene, die das Delikts gekostet hätte.
Re: Verpflichtendes Registrieren der SIM-Karte in Spanien
Aufladen kannst du die Spanischen Karten OHNE AUSWEIß Weltweit Online unter:brus hat geschrieben:Wie geht dann der Kauf von Aufladebons aus, gut, auch per Ausweis, aber das online Aufladen?djrob15 hat geschrieben:Hallo, hab gerade erfahren, daß es in Spanien ein neues Anti-Terror-Gesetz gibt und vorschreibt, alle SIM-Karten verpflichtende mit Ausweiskontrolle zu registrieren. Dies gilt auch für Wertkarten. Alle SIM, die bis zum Mai nicht registriert sind, werden ausnahmslos deaktiviert.
www.gsm-webshop.com/aufladung.html
lg
Re: Verpflichtendes Registrieren der SIM-Karte in Spanien
Ich kenne diese Site.vw_golf87 hat geschrieben:Aufladen kannst du die Spanischen Karten OHNE AUSWEIß Weltweit Online unter:
www.gsm-webshop.com/aufladung.html
Aber im Hinblick auf das neue Gesetz werden wohl auch hier Aenderungen eintreten muessen. Oder?
Grüße
Gerhard
Gerhard
Re: Verpflichtendes Registrieren der SIM-Karte in Spanien
Kann ich dir leider auch nicht sagen!brus hat geschrieben:Ich kenne diese Site.vw_golf87 hat geschrieben:Aufladen kannst du die Spanischen Karten OHNE AUSWEIß Weltweit Online unter:
www.gsm-webshop.com/aufladung.html
Aber im Hinblick auf das neue Gesetz werden wohl auch hier Aenderungen eintreten muessen. Oder?
Denke aber nicht, wenn die Karte regristriert ist sollte man ja auch anonym Guthaben kaufen können?!?
Der Betreiber des gsm-webshop wird schätzungsweiße Guthaben kaufen und dann Online mit der Rufnummer eingeben. (So wie onlineaufladen.at halt)
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