Verfasst: 04.01.2010, 17:55
Willkommen im Forum!
Prinzipiell alles richtig.
Wenn du das Startpaket noch vor dem (oder am) 31.12.2009 bestellt hast, kannst du den bigbob bis inkl. 14.1.2010 anmelden. Die Rufnummernmitnahme erfolgt dann ganz einfach. Du benötigst von deinem bisherigen Anbieter eine sogenannte NÜV-I, die dir um einmalige 4€ ausgestellt wird. Von bob bekommst du nach erfolgter Anmeldung (nachdem ein Probebetrag iHv 10 Cent abgebucht wurde, musst du den Inhalt des Verwendungszweckes von deinem Kontoauszug verifizieren), bekommst du innerhalb weniger Tage einen Brief, in dem du aufgefordert wirst, den beiliegenden Vertrag nochmal zu unterschreiben und zurückzusenden (Porto zahlt bob). Wenn du die Rufnummernmitnahme gleich angibst, musst du den Portierauftrag (ein Formular, das du von bob bekommst) gemeinsam mit der NÜV deines alten Betreibers mit dem Vertrag zurücksenden.
Das Problem in deinem Fall ist allerdings die noch vorhandene Bindung bei A1. A1 ist zwar beim Portieren ein "angenehmer" Anbieter, weil er auf die Kündigungsfrist verzichtet, wenn du die Nummer wegportierst, sprich dein Vertrag ist mit dem Tag der erfolgten Portierung gekündigt, auch ohne vorher die 3 Monate einhalten zu müssen. Allerdings bringt dir das nur etwas, wenn du außerhalb deiner Mindestvertragsdauer bist. Bist du noch innerhalb einer solchen Vertragsbindung, musst du sämtliche in der MVD noch anfallende Grundgebühren im Voraus begleichen (also in deinem Fall noch 1 Jahr Grundgebühr (12xMonatsgrundgebühr)).
Prinzipiell alles richtig.
Wenn du das Startpaket noch vor dem (oder am) 31.12.2009 bestellt hast, kannst du den bigbob bis inkl. 14.1.2010 anmelden. Die Rufnummernmitnahme erfolgt dann ganz einfach. Du benötigst von deinem bisherigen Anbieter eine sogenannte NÜV-I, die dir um einmalige 4€ ausgestellt wird. Von bob bekommst du nach erfolgter Anmeldung (nachdem ein Probebetrag iHv 10 Cent abgebucht wurde, musst du den Inhalt des Verwendungszweckes von deinem Kontoauszug verifizieren), bekommst du innerhalb weniger Tage einen Brief, in dem du aufgefordert wirst, den beiliegenden Vertrag nochmal zu unterschreiben und zurückzusenden (Porto zahlt bob). Wenn du die Rufnummernmitnahme gleich angibst, musst du den Portierauftrag (ein Formular, das du von bob bekommst) gemeinsam mit der NÜV deines alten Betreibers mit dem Vertrag zurücksenden.
Das Problem in deinem Fall ist allerdings die noch vorhandene Bindung bei A1. A1 ist zwar beim Portieren ein "angenehmer" Anbieter, weil er auf die Kündigungsfrist verzichtet, wenn du die Nummer wegportierst, sprich dein Vertrag ist mit dem Tag der erfolgten Portierung gekündigt, auch ohne vorher die 3 Monate einhalten zu müssen. Allerdings bringt dir das nur etwas, wenn du außerhalb deiner Mindestvertragsdauer bist. Bist du noch innerhalb einer solchen Vertragsbindung, musst du sämtliche in der MVD noch anfallende Grundgebühren im Voraus begleichen (also in deinem Fall noch 1 Jahr Grundgebühr (12xMonatsgrundgebühr)).