telering Data Roaming Widerspruch

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 22.11.2009, 12:55

@bondiko
Wieso gilt im Zweifel die SMS und nicht die Homepage?
Sinnvollerweise sollten beide Inhalte natürlich tunlichst ident sein.
Da es aber z.B. aus organisatorischen oder technischen Gründen durchaus mal sein kann, daß die Aktualisierung der Homepage noch nicht abgeschlossen ist bzw. um Kunden bei allfälligen kurzfristigen Tarifänderungen möglichst rasch darüber zu informieren, gelten im Zweifel die Daten in der Welcome-SMS.
Diese sind nun mal die aktuellsten, vom Netzbetreiber bekanntgegebenen Daten und daher muß er sich auch daran halten.
Analog gilt es schließlich auch im Call-by-call Bereich, wo manche Anbieter eine Tarifansage ermöglichen.
Diese hat auch Vorrang gegenüber den veröffentlichten (veralteten) Preisangaben.

Wenn der Betreiber jedoch billigere Tarife verrechnen sollte, wird dies aber wohl niemanden stören. :lol:

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 22.11.2009, 18:44

bondiko hat geschrieben:
ChristianWien hat geschrieben:In Zweifel gelten die in der SMS angegebenen Daten.
Wieso gilt im Zweifel die SMS und nicht die Homepage?
Weil es die (ich glaube die) EU vorgeschrieben hat. Es handelt sich hierbei nicht um ein freiwilliges Service der Anbieter...

Allerdings habe ich mich auch schon einmal durch den Fehler eines Betreibers verwirren lassen: War in Israel und auf einmal kommt, dass ich in meinem Tarif 80c/min zahle --- bis ich im Nachhinein gesehen habe, dass es auf die Niederlande bezogen war; Irrläufer-SMS. Ich hätte sowieso telefonieren müssen und hat auch kein Vermögen gekostet, weil ich mich auch bei 80c/min schon sehr knapp fasse...

Grüße
Stefan

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 24.11.2009, 13:33

@Stefan
Weil es die (ich glaube die) EU vorgeschrieben hat. Es handelt sich hierbei nicht um ein freiwilliges Service der Anbieter...
Die Welcome-SMS waren am Anfang sicher freiwillig, allerdings war dabei nicht sichergestellt, daß diese immer kurzfristig nach dem ersten Einbuchen in das jeweilige Auslandsnetz übermittelt wurden.
Wenn ich mich richtig erinnere gab es in diesem Zusammenhang Prozesse von Kunden, die in Grenznähe mit automatischer Netzwahl telefonierten und - da sich das Handy ins stärkere Auslandsnetz eingebucht hatte - Roaminggebühren verrechnet bekamen.
Dabei entschieden die Richter zumeist zu Gunsten dieser Kunden, die sich einfach dumm stellten und behaupteten, nicht gewußt/bemerkt zu haben, daß sie in ein Auslandsnetz eingebucht waren, dies nicht beabsichtigt gewesen wäre und ihnen eine entsprechend klare Information über die Roaminggebühren gefehlt hätte.
Seither wurde die Zustellung dieser Welcome-SMS so verbessert, daß diese nun zumeist unmittelbar oder kurze Zeit nach dem Einbuchen ins Fremdnetz übermittelt werden.
Seit 30.09.2007 ist die zeitnahe Übermittlung der jeweiligen aktuellen Roaming-Gebühren (und eigentlich auch eine kostenlos erreichbare Telefonnummer für Rückfragen zu den Roaminggebühren) durch eine EU-Richtlinie vorgeschrieben.

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