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Verfasst: 21.10.2009, 12:36
von Stefan
So unterschiedlich sind die Erwartungshaltungen: Ich hätte angenommen 6 Monate :lol:
Also eine "vorgezogene" Weihnachtsaktion.

Grüße
Stefan

Verfasst: 21.10.2009, 15:17
von MrFormil
@Stefan: Du bist ja sehr bescheiden!! :-)
Die Aktion gilt für die gesamte Vertragsdauer - also 2 Jahre!!

Verfasst: 21.10.2009, 18:58
von Azby
Da muss ich nochmal nachhaken: Die "Vertragsdauer". Bezieht sich die auf die Mindestvertragsdauer, oder auf den ganzen Vertrag? Immerhin gilt der abgeschlossene Vertrag auch nach der MVD weiter, nur halt ohne Bindung...

Verfasst: 21.10.2009, 22:11
von Stefan
Azby hat geschrieben:Da muss ich nochmal nachhaken: Die "Vertragsdauer". Bezieht sich die auf die Mindestvertragsdauer
Also zumindest in diesem Punkt schätze ich, dass es sich auf die MVD bezieht - wäre ja bei A1 in Punkto "Vertragsleben lang" kein "Novum"...

Grüße
Stefan

Verfasst: 22.10.2009, 00:45
von Azby
Das nicht. Allerdings wurde bei der letzten Aktion nachträglich diese Halblinke ja nachträglich zu Gunsten des Kunden abgeändert in "echtes Vertragsleben" lang. Könnte ja sein, dass sie diesmal von Haus aus die echte Vertragslaufzeit meinen...

halbe Grundgebühr A1

Verfasst: 22.10.2009, 10:55
von MrFormil
sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt - ich meinte die MVD - also eben diese 2 Jahre.

Re: halbe Grundgebühr A1

Verfasst: 23.10.2009, 01:18
von Matula
MrFormil hat geschrieben:sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt - ich meinte die MVD - also eben diese 2 Jahre.
Es tut mir schrecklich leid, aber auch da habe ich noch immer eine Frage: Ist es nach 2 Jahren fix aus damit oder kann man (so wie beim XCite) durch eine VVL (-> neue Bindung) die Aktion verlängern?

Re: halbe Grundgebühr A1

Verfasst: 23.10.2009, 01:59
von Matula
MrFormil hat geschrieben:sorry, da habe ich mich unklar ausgedrückt - ich meinte die MVD - also eben diese 2 Jahre.
Scheint doch die gesamte Vertragslaufzeit (auch ohne Bindung, nach den ersten 2 Jahren) zu gelten.

Zitat A1 Online-Shop nach Einlösen des Codes:
Mit diesem Gutschein erhalten Sie 50% Rabatt auf Ihre A1 SMART Tarif-Grundgebühr ein A1-Leben lang.

Verfasst: 23.10.2009, 12:48
von MrFormil
Ja, aber da hat es anscheinend eine Änderung im Rechtstext gegeben, die eben dies nicht mehr besagt. Das war zumindest bei der Aktion im Sommer so.

Aber im Endeffekt auch egal, denn es müsste ja möglich sein, durch Verlängerung das Ganze zu prolongieren (wie von Matula vermutet). Das ist jetzt aber nur eine Vermutung, sicher weiß ich es auch nicht ;-)
Hier ein Auszug von der A1 Seite:

"Die Vergünstigung ist während aufrechter Vertragsbindung gültig und geht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Übertragung und bei Tarifwechsel verloren."

Verfasst: 23.10.2009, 23:17
von Matula
MrFormil hat geschrieben:Hier ein Auszug von der A1 Seite:

"Die Vergünstigung ist während aufrechter Vertragsbindung gültig und geht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Übertragung und bei Tarifwechsel verloren."
Wo steht das? Bei XCite?

Wozu vermuten? Wenn (im Online-Shop nach Eingabe des Codes) steht "ein A1-Vertragsleben lang" dann ist die Frage ja eigentlich geklärt, oder?

Verfasst: 23.10.2009, 23:53
von cicero7
Matula hat geschrieben:Wozu vermuten? Wenn (im Online-Shop nach Eingabe des Codes) steht "ein A1-Vertragsleben lang" dann ist die Frage ja eigentlich geklärt, oder?
Exakt.

Verfasst: 25.10.2009, 21:23
von MrFormil
Matula hat geschrieben:Wozu vermuten? Wenn (im Online-Shop nach Eingabe des Codes) steht "ein A1-Vertragsleben lang" dann ist die Frage ja eigentlich geklärt, oder?
nur das dies eben nicht dort steht, sondern "1/2 Grundentgelt ein A1 Leben lang" - nix mit Vertrag - dies wiederum würde für mich bedeuten, dass dies gilt, solange ich bei A1 bleibe - also auch über die MVD hinaus. Meine Information allerdings war, dass die 1/2 Grundgebühr für die MVD gilt - womit das dann mißverständlich formuliert ist - für meine Begriffe...

Verfasst: 25.10.2009, 22:56
von Azby
MrFormil hat geschrieben:nur das dies eben nicht dort steht, sondern "1/2 Grundentgelt ein A1 Leben lang" - nix mit Vertrag...
Selbst wenn was vom Vertrag stehen würde - der Vertrag läuft auch nach der MVD weiter. Es müsste schon stehen "bei aufrechter Vertragsbindung" oder ähnliches...

Verfasst: 26.10.2009, 19:10
von Christian3000
Kann man auch die halbe GGB im zuge einer VVL bekommen bei A1 ?

Verfasst: 27.10.2009, 01:03
von Matula
MrFormil hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Wozu vermuten? Wenn (im Online-Shop nach Eingabe des Codes) steht "ein A1-Vertragsleben lang" dann ist die Frage ja eigentlich geklärt, oder?
nur das dies eben nicht dort steht, sondern "1/2 Grundentgelt ein A1 Leben lang" - nix mit Vertrag -
Doch, DAS steht dort. "A1-Vertragsleben".