Das soll heissen:
In Deutschland telefoniert man zB 2 Min +5 sec nach A und verrechnet werden 2 Min + 35 sec, weil 30 sec SetUp Charge sind. (25 cent für Gesprächsaufbau ist schon Wucher)
Das war in Spanien vor 10 Jahren Standard, allerdings nur bei abgehenden Gesprächen.
Wie ist das mit ankommenden? Wird da auch +30 sec verrechnet.
Kann jemand, der yesss hat, mal probieren bzw. nachschauen, ob die auch so verrechnen?
Bescheißt Bob bei Roaming-Gesprächen?
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Also, 30 sek. Set-up Gebühr gibt's in der Verordnung nicht!
ich verweise auf folgenden englischen und deutschen Text der Verordnung No./Nr. 544/2009:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 023:EN:PDF
siehe Nummer 21
"Providers of regulated roaming calls at the retail level should therefore be required to bill their customers on a per second basis for all calls subject to a Eurotariff, subject only to the possibility to apply a minimum initial charging period of no more than 30 seconds for calls made. This will enable operators to cover any reasonable set-up costs and to provide flexibility to compete by offering shorter minimum charging periods. However, no minimum initial charging period is justified in the case of Eurotariff calls received, as the underlying wholesale cost is charged on a per second basis and any specific set-up costs are already covered by mobile termination rates."
im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.Juni steht allerdings ein Takt von 30/1
http://www.rtr.at/de/tk/EUVerordnungen/ ... 4_2009.pdf
siehe Nummer 21
"Betreiber, die regulierte Roaminganrufe auf der Endkundenebene anbieten, sollten deshalb dazu verpflichtet werden, ihren Kunden alle Anrufe, für die ein Eurotarif gilt, sekundengenau zu berechnen, und nur bei abgehenden Anrufen eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde zu legen. Dadurch können die Betreiber vertretbare Kosten für den Verbindungsaufbau decken und sind gleichzeitig flexibel genug, um sich mit einer kürzeren Mindestabrechnungsdauer am Wettbewerb zu beteiligen. Bei ankommenden Anrufen, für die ein Eurotarif gilt, ist dagegen keine Mindestabrechnungsdauer gerechtfertigt, weil die entsprechenden Kosten auf der Großkundenebene sekundengenau abgerechnet werden und etwaige besondere Kosten für den Verbindungsaufbau bereits in den Mobilfunkzustellungsentgelten enthalten sind."
Mal abgesehen davon, rechnet Bob falsch im Sinne Ihrer Angaben ab, schon allein daher ist die Abrechnung FALSCH!
Also, es ist falsch! Reklamieren!
Da hat einer (Bob - A1) den englischen Text fehlinterpretiert !?
ich verweise auf folgenden englischen und deutschen Text der Verordnung No./Nr. 544/2009:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 023:EN:PDF
siehe Nummer 21
"Providers of regulated roaming calls at the retail level should therefore be required to bill their customers on a per second basis for all calls subject to a Eurotariff, subject only to the possibility to apply a minimum initial charging period of no more than 30 seconds for calls made. This will enable operators to cover any reasonable set-up costs and to provide flexibility to compete by offering shorter minimum charging periods. However, no minimum initial charging period is justified in the case of Eurotariff calls received, as the underlying wholesale cost is charged on a per second basis and any specific set-up costs are already covered by mobile termination rates."
im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.Juni steht allerdings ein Takt von 30/1
http://www.rtr.at/de/tk/EUVerordnungen/ ... 4_2009.pdf
siehe Nummer 21
"Betreiber, die regulierte Roaminganrufe auf der Endkundenebene anbieten, sollten deshalb dazu verpflichtet werden, ihren Kunden alle Anrufe, für die ein Eurotarif gilt, sekundengenau zu berechnen, und nur bei abgehenden Anrufen eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde zu legen. Dadurch können die Betreiber vertretbare Kosten für den Verbindungsaufbau decken und sind gleichzeitig flexibel genug, um sich mit einer kürzeren Mindestabrechnungsdauer am Wettbewerb zu beteiligen. Bei ankommenden Anrufen, für die ein Eurotarif gilt, ist dagegen keine Mindestabrechnungsdauer gerechtfertigt, weil die entsprechenden Kosten auf der Großkundenebene sekundengenau abgerechnet werden und etwaige besondere Kosten für den Verbindungsaufbau bereits in den Mobilfunkzustellungsentgelten enthalten sind."
Mal abgesehen davon, rechnet Bob falsch im Sinne Ihrer Angaben ab, schon allein daher ist die Abrechnung FALSCH!
Also, es ist falsch! Reklamieren!
Da hat einer (Bob - A1) den englischen Text fehlinterpretiert !?
Gruß Ray
Nochmals, im Sinne dieser EU Verordnung hat bob richtig abgerechnet.ray81 hat geschrieben:Mal abgesehen davon, rechnet Bob falsch im Sinne Ihrer Angaben ab, schon allein daher ist die Abrechnung FALSCH!
Da hat einer (Bob - A1) den englischen Text fehlinterpretiert !?
Falsch hingegen nach seinen eigenen Angaben.
Da wird wohl bald eine Korrektur in den bob Angaben gemacht werden.
Grüße
Gerhard
Gerhard
@brus
Nein, lies dir bitte mal die Verordung richtig durch, es gibt da drin keine Set-up Gebühr von 30 sek., wenn Bob so abrechnet, ist das gesetzeswidrig, mal abgesehen davon, dass Bob etwas anderes auf seinen Seiten angibt.
Richtig ist also das, was Bob auf seinen Seiten schreibt, falsch ist allerdings wie Bob abrechnet ...
Nein, lies dir bitte mal die Verordung richtig durch, es gibt da drin keine Set-up Gebühr von 30 sek., wenn Bob so abrechnet, ist das gesetzeswidrig, mal abgesehen davon, dass Bob etwas anderes auf seinen Seiten angibt.
Richtig ist also das, was Bob auf seinen Seiten schreibt, falsch ist allerdings wie Bob abrechnet ...
Gruß Ray
@hypkin:
Wo steht bzw. woher willst du wissen, dass die RTR auch die Set-up genehmigt hat? Die Seiten der RTR zeigen anderes und in der Verordnung der EU steht auch nichts, der deutsche Text gibt eindeutig den englischen Text wieder.
"Damit (30 sek.) kann der Anbieter eine angemessene Verbindungsgebühr decken." Nichts anderes ... das gilt als Ersatz einer Set-up fee ...
Also, bitte gib an, woher du die Info hast, dass die RTR eine Set-up genehmigt, das widerspricht eigenen Angaben der RTR - Quellnachweis ...
"sekundengenau zu berechnen, und nur bei abgehenden Anrufen eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde zu legen" ... das ist Angabe genug, ergo ergibt das für mich einen Takt von 30/1 ... da kann man nichts fehlinterpretieren!
Also, nochmal, ein Abrechnung von maximal 30/1 ist zwingend, NICHT 1/1 + 30!
Ein eben getätigtes Gespräch mit einer Mitarbeiterin der RTR hat bestätigt, 30/1 und nichts anderes, nicht etwa 1/1 + 30 ...
Betroffene Personen sollen unbedingt der Rechnung widersprechen, bezugnehmend auf die Gesetzestexte, ebenso sollen sie die RTR davon in Kenntnis setzen ... Streitschlichtungsverfahren, die RTR benötigt für ein Vorgehen geschädigte Kunden.
Wo steht bzw. woher willst du wissen, dass die RTR auch die Set-up genehmigt hat? Die Seiten der RTR zeigen anderes und in der Verordnung der EU steht auch nichts, der deutsche Text gibt eindeutig den englischen Text wieder.
"Damit (30 sek.) kann der Anbieter eine angemessene Verbindungsgebühr decken." Nichts anderes ... das gilt als Ersatz einer Set-up fee ...
Also, bitte gib an, woher du die Info hast, dass die RTR eine Set-up genehmigt, das widerspricht eigenen Angaben der RTR - Quellnachweis ...
"sekundengenau zu berechnen, und nur bei abgehenden Anrufen eine anfängliche Mindestabrechnungsdauer von höchstens 30 Sekunden zugrunde zu legen" ... das ist Angabe genug, ergo ergibt das für mich einen Takt von 30/1 ... da kann man nichts fehlinterpretieren!
Also, nochmal, ein Abrechnung von maximal 30/1 ist zwingend, NICHT 1/1 + 30!
Ein eben getätigtes Gespräch mit einer Mitarbeiterin der RTR hat bestätigt, 30/1 und nichts anderes, nicht etwa 1/1 + 30 ...
Betroffene Personen sollen unbedingt der Rechnung widersprechen, bezugnehmend auf die Gesetzestexte, ebenso sollen sie die RTR davon in Kenntnis setzen ... Streitschlichtungsverfahren, die RTR benötigt für ein Vorgehen geschädigte Kunden.
Gruß Ray
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