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Re: Danke für die tolle Mitarbeit und ausführlichen Antworte

Verfasst: 11.12.2008, 13:10
von Azby
Mobilfunker hat geschrieben:Weiss jemand ob das OK geht oder ist man vertraglich dazu angehalten das Handy selber zu nutzen? Die IMEI wird ja höchstwahrscheinlich auf meinen Namen dann registriert sein, oder irre ich da?
Das geht vollkommen okay. Du wärst nicht der einzige, der das macht.
Die IMEI ist zwar sehr wohl dahingehend "registriert", dass T-Mobile weiß, dass du das Handy mit dieser IMEI genommen/auf Vertragsverlängerung gratis bekommen hast, aber das war es auch schon. Du kannst mit dem Handy machen, was du willst, es verwenden, verkaufen, in den Mistkübel werfen etc., da es dir gehört.
Du kannst deine SIM-Karte in jedem x-beliebigen Handy benutzen, sofern dieses nicht auf einen anderen Betreiber gesperrt ist. Zwar kann T-Mobile sehen, dass es ein anderes Handy ist, als jenes, das du genommen hast (aufgrund der IMEI), aber das macht wie gesagt ja nichts. Du kannst ja schließlich auch unabhängig von deinem Betreiber ein Handy offen kaufen und dieses benutzen. Sonst wärst du ja darauf genagelt, nur diese Handymodelle nutzen zu können, die dein Betreiber dir anbietet. Außerdem müsstest du dann auf jeden Fall immer ein Handy von deinem Betreiber nehmen, was ja beim SIMply nicht so ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Du kannst ein EA-Handy (Erstanmeldehandy) ruhig verkaufen und selbst ein anderes Handy nutzen.
Wenn der zu erwartende Erlös aus dem EA-Handy höher ist, als die 51€ vom SIM-Only-Bonus, ist das sicher eine Überlegung wert. Es sei denn, der Aufwand ist es dir nicht wert bzw. das Risiko zu groß, dass du den Erlös doch nicht in der Höhe erzielen kannst...

Re: Danke für die tolle Mitarbeit und ausführlichen Antworte

Verfasst: 11.12.2008, 13:33
von Mobilfunker
Azby hat geschrieben: Das geht vollkommen okay.
Sehr gut zu hören.
Azby hat geschrieben: Zwar kann T-Mobile sehen, dass es ein anderes Handy ist, als jenes, das du genommen hast (aufgrund der IMEI)
:shock: Bucht sich das Handy beim Masten mit der IMEI ein oder wieso können die sehen, dass ich ein anderes als das bei Erstanmeldung erhaltene Handy verwende? (Grundsätzlich sollt mir das ja egal sein, aber rein Interesse halber ;-))

Re: Danke für die tolle Mitarbeit und ausführlichen Antworte

Verfasst: 11.12.2008, 22:50
von Azby
Mobilfunker hat geschrieben: :shock: Bucht sich das Handy beim Masten mit der IMEI ein oder wieso können die sehen, dass ich ein anderes als das bei Erstanmeldung erhaltene Handy verwende? (Grundsätzlich sollt mir das ja egal sein, aber rein Interesse halber ;-))
Der Betreiber kann die IMEI des verwendeten Handys auslesen. Folglich könnte er natürlich vergleichen, ob diese IMEI mit der des EA-Handys ident ist. Da das die Betreiber aber wohl so sehr interessieren wird, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt, ist es ohnehin egal. Wie gesagt kannst du mit dem EA-Handy ja machen, was du willst.

Re: Danke für die tolle Mitarbeit und ausführlichen Antworte

Verfasst: 12.12.2008, 10:25
von r a g e
Mobilfunker hat geschrieben:
Das steht ebenfalls auf der Homepage mit diesem Wortlaut den ich schon oben gepostet habe: "SIMply Bonus: Gilt bei Anmeldung eines Vertrages ohne Handy. Mindestvertragsdauer 24 Monate. Jeweils gültiger ONLINE BONUS um € 51,- Gesprächsguthaben erhöht. Keine Barablöse möglich."
Quelle: http://shop.t-mobile.at/0012/1_1_1_1/d8 ... ?x=87&y=15
Der einzige Schönheitsfehler beim Faiplay Mini ist der "gültige Online-Bonus", der beträgt genau 0;-- Euro.

mfg

Re: Danke für die tolle Mitarbeit und ausführlichen Antworte

Verfasst: 12.12.2008, 18:09
von Mobilfunker
r a g e hat geschrieben:
Der einzige Schönheitsfehler beim Faiplay Mini ist der "gültige Online-Bonus", der beträgt genau 0;-- Euro.
Wieso 0 Euro? Der beträgt 51 Euro. So wie ich es der HP entnehmen kann.

Verfasst: 12.12.2008, 21:13
von Boy2006
Wenn du mehr als 100Min Telefonierst wird es von den 51€ abgezogen.

Verfasst: 12.12.2008, 22:06
von Mobilfunker
Boy2006 hat geschrieben:Wenn du mehr als 100Min Telefonierst wird es von den 51€ abgezogen.

"Auf einer der nächsten Rechnungen wird Ihnen der ONLINE BONUS gutgeschrieben (der Betrag wird von der Rechnungssumme abgezogen). Ist die Gutschrift höher als die Rechnungssumme wird das verbleibende Guthaben auf der folgenden Rechnung gutgeschrieben."

Gefunden in den FAQs auf der Hompage von T-Mobile

Verfasst: 12.12.2008, 22:14
von Boy2006
Unter den Tarif steht:
ONLINE BONUS: Geknüpft an die gleichzeitige Anmeldung zur Onlinerechnung anstatt Papierrechnung. Gesprächsguthaben, wird auf einer der nächsten Rechnungen gutgeschrieben. Keine Barablöse möglich.

Verfasst: 12.12.2008, 22:30
von cicero7
Also nach all der Verwirrung habe ich mir die Sache mal durchgelesen, ist ja eine Katastrophe wie das beschrieben ist (bzw. vermutlich fallen da drauf mehr leute rein "foulplay mini")

1. Der Fairplay Mini hat KEINEN Online Bonus = 0.-

2. Wenn du ihn SIM Only nimmst, dann bekommst du die 51.- SIM Only bonus zusätzlich zum Online Bonus = 0+51.- = 51

3. Sowohl der Online Bonus als auch der Sim Only Bonus sind GESPRÄCHSGUTSCHRIFTEN -> die bringen dir exakt nur dann was wenn du mehr als die 100 Minuten telefonierst.

Ergo:

10€ für 100 Minuten + 51/24 = 2,125 / 0,25 = 8,5 Minuten

Bedeutet du bezahlst exakt 10€ pro Monat für 108,5 Minuten pro Monat in alle Netze. -> ist irgendwie nicht so der "Deal", da würde ich gleich bob nehmen.


Anbei die Herauskopierten Texte aus dem "kleingedruckten"

SIMply Bonus: Gilt bei Anmeldung eines Vertrages ohne Handy. Mindestvertragsdauer 24 Monate. Jeweils gültiger ONLINE BONUS um € 51,- Gesprächsguthaben erhöht. Keine Barablöse möglich.

ONLINE BONUS: Geknüpft an die gleichzeitige Anmeldung zur Onlinerechnung anstatt Papierrechnung. Gesprächsguthaben, wird auf einer der nächsten Rechnungen gutgeschrieben. Keine Barablöse möglich.

Verfasst: 12.12.2008, 22:37
von Azby
cicero7 hat geschrieben:3. Sowohl der Online Bonus als auch der Sim Only Bonus sind GESPRÄCHSGUTSCHRIFTEN -> die bringen dir exakt nur dann was wenn du mehr als die 100 Minuten telefonierst.
Die Frage ist, ob es sich nicht eher um unglücklich formulierte Texte handelt. Wenn in den FAQ erst steht, dass das "Gesprächsguthaben" der Rechnung gutgeschrieben wird (siehe Mobilfunkers Post), ist das doch wie ein "normaler" Bonus anzusehen...

Verfasst: 12.12.2008, 22:38
von cicero7
Also das Würde mich sehr wundern, solche Texte sind auf Punkt und Beistrich durchüberlegt und ein Fehler im Sternderltext bringt binnen wenigen Tagen den Konsumentschutz auf den plan.

Verfasst: 12.12.2008, 22:59
von Azby
cicero7 hat geschrieben:Also das Würde mich sehr wundern, solche Texte sind auf Punkt und Beistrich durchüberlegt und ein Fehler im Sternderltext bringt binnen wenigen Tagen den Konsumentschutz auf den plan.
Aber doch nicht, wenn der Sternderltext die Tatsachen schlechter darstellt, als sie sind - umgekehrt würde der Konsumentenschutz vielleicht vor der Tür stehen, aber doch nicht wenn sie schreiben, es handelt sich um Gesprächsguthaben und rechnen es dann auf alle Entgelte gut. Oder denkst du, der Konsumentenschutz ist daran interessiert, dass der einzelne Konsument doch eher schlechtere Ermäßigungen kriegt?

Verfasst: 12.12.2008, 23:04
von cicero7
Um die Diskussion zu beenden: ich habs an der Hotline probiert, dem Mädl war net klar was der Unterschied zwischen Gesprächsguthaben und Gutschrift ist, hat mir aber bestätigt das in ihrem System steht das es ein GESPRÄCHSGUTHABEN ist.

Verfasst: 12.12.2008, 23:10
von Azby
cicero7 hat geschrieben:Um die Diskussion zu beenden: ich habs an der Hotline probiert, dem Mädl war net klar was der Unterschied zwischen Gesprächsguthaben und Gutschrift ist, hat mir aber bestätigt das in ihrem System steht das es ein GESPRÄCHSGUTHABEN ist.
Die Frage ist nur, was das jetzt bedeutet. Wenn die Mitarbeiter nicht mal den Unterschied kennen, T-Mobile intern aber auch den ungeschickt formulierten Ausdruck "Gesprächsguthaben" verwendet, stehen wir wieder am Anfang.
Ich will jetzt nicht auf Krampf versuchen zu beweisen, dass es "normales" Guthaben ist. Aber es leuchtet mir nicht ein, dass sie in den FAQ was anderes schreiben (Guthaben wird einfach von der Rechnung abgezogen). Da in den FAQ eben das steht und sonst nur der Begriff Gesprächguthaben verwendet wird, wobei zu diesem Begriff nicht dazugeschrieben wird, dass es nur für Einzelentgelte zählen würde, denke ich einfach, dass es normales Guthaben ist. Schließlich dient es ja auch der Bezahlung der Gespräche - eben jener Freiminuten, die durch die Grundgebühr abgedeckt sind. Somit wäre es ja nicht einmal falsch, den Bonus als Gesprächsguthaben zu bezeichnen.

Und wie du schon richtig sagst: Das Kleingedruckte wird doch immer "gründlichst" genau geschrieben. Dann müssten sie ja auch dazuschreiben, dass ein Gesprächsguthaben nur für Einzelgespräche zählt, so wie sie eine 60/30-Taktung nochmal separat in Worten erklären.

Verfasst: 12.12.2008, 23:18
von cicero7
Ich habe da eine andere Vermutung: Sie hatten früher einmal definitiv eine normale Gutschrift, so wie jeder andere Betreiber, aber scheinbar haben sie es verschlechtert und die Hinweise im Onlineshop peinlich genau auf Gesprächsgutschrift ausgebessert, dabei aber die FAQs vergessen.