Seite 2 von 4

Verfasst: 16.02.2008, 10:19
von Cheinzle
Was würde denn im Falle einer Sonderkündigung aus negativen Mobilpoints? Wenn man die dann auch Länge mal Breite zurückzahlen kann, ist die Sache für viele Kunden ohnehin schon erledigt.

Abgesehen davon, daß ich in eigener Sache wohl den Business Unlimited Wahlnetz 19 noch lange behalten werde...

Verfasst: 16.02.2008, 10:27
von Essotiger
Cheinzle hat geschrieben:Was würde denn im Falle einer Sonderkündigung aus negativen Mobilpoints? Wenn man die dann auch Länge mal Breite zurückzahlen kann, ist die Sache für viele Kunden ohnehin schon erledigt.

Abgesehen davon, daß ich in eigener Sache wohl den Business Unlimited Wahlnetz 19 noch lange behalten werde...
Soweit ich gelesen habe, wurden SOKÜs von A1 bereits abgelehnt.

Fraglich bleibt natürlich, was bei für A1 defititären Verträgen passiert!

Mobilpoints verfallen natürlich und wenn Du im Minus bist müssen die auch verfallen, da ja A1 Schuld an der Vertragsauflösung hat.

Aber ich gehe davon aus, dass sie alle SOKÜs ablehnen werden, ausser eben vielleicht defizitäre!

Verfasst: 16.02.2008, 19:45
von Stefan
Essotigerlein hat geschrieben:Aber ich gehe davon aus, dass sie alle SOKÜs ablehnen werden
Ja und wie ist das im Fall eines SoKü-Rechts überhaupt möglich?? Sonst wär es ja kein SoKü-Recht, sondern eine einseitige Verschlechterung, die der Kunden schlucken muss :?

Grüße
Stefan

Verfasst: 16.02.2008, 20:54
von tomturbo
Die Sonderkündigung können sie nur ablehnen wenn für die Altkunden die AGB so wie bei Vertagsabschluß bleibt.
Ich habe der neuen AGB bereits wiedersprochen und werde mein Sonderkündigungsrecht einfordern.
http://www.a1.net/final/de/Media/PDFs/K ... AGB-EB.pdf

Verfasst: 16.02.2008, 21:26
von Stefan
Essotigerlein hat geschrieben:Du kannst aber von Vertrag auf B-Free und dann von B-Free wieder auf Vertrag. Und das sofort und in Verbindung mit Aktionen. Zumindest laut Auskunft von 12/07.
Aber was mir eben aufgefallen ist: Wenn das jetzt noch aktuell wäre, dann könnte man einen Vertrag zwar (ordentlich) kündigen, würde aber den Anschluss umgestellt auf B-Free nicht deaktivieren lassen = keine € 9,90 Deaktivierungsentgelt. Danach würde die B-Free (wegen nicht-Gebrauch) kostenlos deaktiviert werden --- das ist wohl nicht im Sinne des Erfinders.

Nachdem ich die bestehenden Rufnummern auf keinen Fall aufs Spiel setzen will, bleibe ich mal skeptisch.
Aber es bleibt spannend, wie es mit den (abgelehnten) SoKü weitergeht.

@tomturbo, bitte halte mich (uns) weiterhin am Laufenden, ob SoKü durchgegangen ist und ob du dann eine B-Free hast. Schlussendlich wäre interessant, ob du diese B-Free wieder auf Vertrag (mit Aktionen) umstellen könntest.

Grüße
Stefan

Verfasst: 16.02.2008, 21:32
von tomturbo
B-Free nehme ich nicht. Bei meinem Vetrag handelt es sich um einen A1 Breitband 3GB Tarif.

Gruß Tom

Verfasst: 16.02.2008, 21:35
von Stefan
tomturbo hat geschrieben:B-Free nehme ich nicht. Bei meinem Vetrag handelt es sich um einen A1 Breitband 3GB Tarif.
Schade, aber dann ist es um so verständlicher, dass du die SoKü durchbringen willst!
Würde mich aber sehr überraschen, wenn die SoKü nicht durchgeht...

Grüße
Stefan

Verfasst: 17.02.2008, 08:13
von tomturbo
Es könnte eben nur sein, das sie bei einzelnen einen Rückzieher der AGB machen und damit die SoKü verhindern.

Gruß Tom

Verfasst: 17.02.2008, 09:10
von Cheinzle
Was uns wieder zu der von mir schon einmal bemängelten Thematik bringt:

Worum geht's Dir? Um die Kündigungsgebühr, oder darum, um mit allen Mitteln aus einem gültigen Vertrag rauszukommen? Bzw. die Steigerungsstufe davon: "Noch schnell ein Handy abzustauben"?

Wenn jemand aufgrund der Kündigungsgebühr mit Sonderkündigung droht und A1 dann bestätigt, daß er diese nicht bezahlen muss, ist die Sache vollkommen in Ordnung und erledigt, Punkt Aus.

Und es wundert mich auch gar nicht, daß A1 jetzt einlangende Sonderkündigungen abschmettert - denn sind Dir die neuen AGB oder die Verständigung darüber denn schon zugegangen? Also mir nicht. Also besteht auch kein Recht auf Sonderkündigung.

Christof

Verfasst: 17.02.2008, 10:09
von tomturbo
Cheinzle hat geschrieben:Worum geht's Dir? Um die Kündigungsgebühr, oder darum, um mit allen Mitteln aus einem gültigen Vertrag rauszukommen?
Um beides. Die Kündigungsgebühr ist pure Abzocke und ich sehe nicht ein das ich die zahlen soll. A1 schnenkt mir nämlich auch nichts. Zum zweiten, gibt es jetzt günstigere Anbieter, die ich dann auch nutzen werde.
Cheinzle hat geschrieben:Wenn jemand aufgrund der Kündigungsgebühr mit Sonderkündigung droht und A1 dann bestätigt, daß er diese nicht bezahlen muss, ist die Sache vollkommen in Ordnung und erledigt, Punkt Aus.
Klar, dann hat für mich auch keine AGB Änderung stattgefunden und beide Partner bleiben vertragstreu.
Cheinzle hat geschrieben:Und es wundert mich auch gar nicht, daß A1 jetzt einlangende Sonderkündigungen abschmettert - denn sind Dir die neuen AGB oder die Verständigung darüber denn schon zugegangen? Also mir nicht. Also besteht auch kein Recht auf Sonderkündigung.
Du brauchst nur auf die Homepage von A1 unter AGB anklicken, da kannst du alles lesen. Siehe Link weiter oben.

Gruß Tom

Verfasst: 17.02.2008, 10:25
von Stefan
Cheinzle hat geschrieben:denn sind Dir die neuen AGB oder die Verständigung darüber denn schon zugegangen? Also mir nicht.
Ich dachte, inzwischen genügt es, die AGB auf bspw. der Homepage zu veröffentlichen bzw. sie dir auf Anfrage zuzuschicken?
Ich habe auch noch keine derartig "eindeutige" Information erhalten, aber inzwischen kostet ein Tarifwechsel nicht mehr € 49,- sondern € 59,90 (= neue AGB).
Für mich ist die Sachlage so: entweder kann ich einen Tarif noch um € 49,- wechseln, oder ich habe Recht auf SoKü...

Grüße
Stefan

Verfasst: 17.02.2008, 10:33
von tomturbo
Sehe ich genauso.

Gruß Tom

Verfasst: 17.02.2008, 12:28
von Cheinzle
Hundertfix nicht.
Es muss eine Verständigung geben. Die Informationspflicht kann nicht auf den Konsumenten abgewälzt werden, es gilt ferner der Vertrauensgrundsatz, daß ein Vertrag zu den Kondidtionen wie abgeschlossen läuft.

Das läuft üblicherweise ganz einfach im Rahmen der Rechnung.

Verfasst: 17.02.2008, 12:46
von tomturbo
In den AGB steht das sie 4 Wochen davor in Kenntniss setzen müssen. D.h. sie haben bis ca. 18. März Zeit.

Verfasst: 17.02.2008, 21:12
von Stefan
Cheinzle hat geschrieben:Hundertfix nicht.
Es muss eine Verständigung geben. Die Informationspflicht kann nicht auf den Konsumenten abgewälzt werden, es gilt ferner der Vertrauensgrundsatz, daß ein Vertrag zu den Kondidtionen wie abgeschlossen läuft.
Ja gut, aber was ist jetzt konkret damit, dass ein Tarifwechsel nicht wie in den alten AGB € 49,- sonder € 59,90 kostet - sagen wir der Einfachheit halber einmal ohne Verständigung :?:

Grüße
Stefan