Stefan hat geschrieben:Für mich ist die Frage, womit die Provider das rechtfertigen wollen.
Dass es möglich ich, will ich gar nicht bezweifeln, aber warum sollte es legitim sein? Weil die Provider statt (je nach Tarif; bspw.) 40c nur 3c einnehmen???
Bei den 0800 von Telefonzellen aus konnte ich es noch nachvollziehen: Die Zelle wird belegt, abgenutzt, gehört gewartet, aber die CallingCards spielten kein Geld ein.
Aber wenn ich eine Festnetz-Nummer von Mobil anrufe, dann zahle ich bereits!!!
Grüße
Stefan
Meine Rede!
Technisch ist es sicher möglich und ich meinte auch die rechtliche Seite.
Die PAC für Telefonzellen wurde erstens ja über eine Hintertüre eingeführt und hat zweitens mit dem jetzigen Problem überhaupt wenig gemeinsam.
Abgesehen davon war der VwGH sowieso dagegen und erst die Hintertüre (Änderung der UDV insofern, dass 0800er nicht mehr aus Telefonzellen erreichbar sein
MÜSSEN) und die Unterstützung des BMVIT ermöglichte es.
Dass hier der Bonus des Ex-Monopolisten positiv mitwirkte ist wohl klar, aber es mag OK sein, da die Erhaltung der Telefonzellen durch die Nutzung der 0800er teurer wurde, die Einnahmen aber kaum stiegen.
Hier eine Kurzhistory:
Im Jahr 2002 lehnt die Regulierungsbehörde die erste PAC-Forderung der TA mit der Begründung ab, dass keine Zusammenschaltungsleistung vorliegt. Der VwGH bestätigt diese Entscheidung. Im August 2005 gibt die Regulierungsbehörde wiederum einer neuerlichen PAC-Forderung der TA statt. Der VwGH hebt diesen Bescheid jedoch im Jänner 2006 wegen Rechtswidrigkeit auf. Die Telekom Austria droht daraufhin, die Erreichbarkeit von 0800-Nummern selektiv zu unterbinden, wenn sich die Alternativen Anbieter nicht mit ihr "privatrechtlich einigen". Im Frühjahr 2006 erlässt das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen eine solche Sperre. In einem weiteren Verfahren weist das Handelsgericht einen Antrag der TA ab.
Aber es wurden auch
ALLE 0800er sowie 0810er und 0820er mit der PAC bestraft, was wiederum richtigerweise zeigt, dass ich nicht einzelne Betreiber herauspicken kann.
Dies zeigt uns wiederum, dass man nicht beliebig, einem nicht genehme Nummern, bestrafen kann.
Hier geht es aber um Festnetzanschlüsse für welche ganz normal Entgelte bezahlt werden.
Was ein Inhaber eines Anschlusses hinter der TA-Dose macht, ist sein Problem, solange legal, und die TA oder sonstige Betreiber haben kein Recht, nur wegen Missfallen einen Anruf zu so jemandem beliebig zu verteuern.
Eine Argumentation wie bei der PAC wird hier schwer sein, zumal der jeweilige Betreiber vom Anrufer, das ihm - für einen Anruf zu einer Festnetznummer vertraglich fixierte Entgelt - zustehende Entgelt ja sowieso kassiert.