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Verfasst: 04.08.2008, 14:14
von jxj
Endlich mal eine gute Nachricht.
Für reine "modern verbundenen" PC-Besitzer soll keine GIS-Gebühr mehr anfallen:
http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/113750
Verfasst: 04.08.2008, 15:31
von Stefan
Wermutstropfen: Die GIS hat aus
Kulanz die Gebühren erlassen; eine dementsprechnde Weisung ist noch nicht heraußen.
Aber m.M.n. muss der ORF nicht im Internet publizieren.
Anders gesagt: ORF im Internet ist im Werbebudget zu verbuchen, also keine GIS-Gebühren! Sonst kommen sie noch auf die Idee, auf "Staatskosten" in Urlaubsorte zu fahren und da GIS-Gebühren einzuheben.
Grüße
Stefan
Verfasst: 19.08.2008, 17:21
von klio
Pfeifer hat geschrieben:
Warum hab ich dem Typen nur aufgemacht... Ich war erst 2 Wochen in der neuen Wohnung und schon steht dieser "Steuereintreiber" vor der Tür... überrumpelt *arrg*
du bist nicht allein, sag ich mal. der überrumpelungseffekt ist echt nicht zu unterschätzen - bin auch reingefallen. sehe es aber relativ entspannt, genieße die leicht schadenfrohen kommentare meiner "freunde"

u. hätte echt grosse lust nach ein paar monaten einfach wieder alles abzumelden.
hat das schon mal wer gemacht? wie lästig sind denn die tpyen nach einer abmeldung? haben sie evtl. mehr rechte als vorher (aufgrund "erhöhten tatverdachts", da ja schon mal angemeldet war) und vor allem: gibts eine zuverlässige seite wo die rechtliche situation im falle eines gis-besuches zuverlässig erklärt wird?
mfg
Verfasst: 19.08.2008, 21:01
von eigs
Der ORF solle seine Programme verschlüsselt verbreiten: "Dieses System funktioniert bei zig anderen Pay-TV-Sendern!"
Das sage ich schon seit Jahren.
Aber die haben sicher zu viel Angst, dass die meisten ORF abmelden weil es schon genug Free-TV Sender gibt und die Mitbewerber mehrere Sender werbefrei um den selben Preis anbietet.
mfg eigs
Verfasst: 19.08.2008, 22:31
von Stefan
klio hat geschrieben:hätte echt grosse lust nach ein paar monaten einfach wieder alles abzumelden.
...
haben sie evtl. mehr rechte als vorher (aufgrund "erhöhten tatverdachts", da ja schon mal angemeldet war)
Für juristische Auskünfte haben wir Christof alias Cheinzle als unseren Forums-Rechtsexperten.
Aber ich sage mal, es macht keinen Unterschied, ob du schon einmal angemeldet warst - Christof hat in einer anderen Sache mal den schönen Ausdruck "unzulässige Verschränkung" verwendet - ob das auch auf die GIS zutrifft, weiß ich allerdings nicht.
Grüße
Stefan
Verfasst: 19.08.2008, 22:36
von Stefan
eigs hat geschrieben:Der ORF solle seine Programme verschlüsselt verbreiten: "Dieses System funktioniert bei zig anderen Pay-TV-Sendern!"
Das sage ich schon seit Jahren.
Aber die haben sicher zu viel Angst, dass die meisten ORF abmelden weil es schon genug Free-TV Sender gibt und die Mitbewerber mehrere Sender werbefrei um den selben Preis anbietet.
Jein, die GIS wird ja in erster Linie für "österr. Sendungen" eingehoben, die Hollywood-Spielfilme werden angeblich für den ORF günstiger vergebührt, da es sich um eine relativ kleine Bevölkerungsanzahl handelt. Darum dürfen über SAT auch nur "Österreicher" die Key-Card benutzen, obwoh sie auch in D funktioniert.
Grüße
Stefan
Verfasst: 19.08.2008, 23:31
von Mr.Dailer
nochmal,es könnten sich auch Trick Diebe als Gis Mitarbeiter ausgeben nur auf Verdacht darf die Gis nicht in Privatwohnungen,dazu braucht man einen begründeten Durchsuchunsbefehl,den die sicher nicht bekommen werden!
sind das jetz neue Methoden um das Volk einzuschüchtern oder was?
Verfasst: 20.08.2008, 07:51
von Azby
Du brauchst ihnen sowieso nicht aufmachen, genauso wie du dem Briefträger nicht aufmachen musst, wenn's dir nicht passt.
Verfasst: 20.08.2008, 08:10
von klio
alles richtig. die gis-mitarbeiter selbst haben kaum rechte, die dürfen höchstens fragen.
schwieriger könnte es werden, wenn die gis eine meldung an die bezirksverwaltungsbehörde (= bezirkshauptmannschaft od. magistrat) macht u. diese aktiv wird. diese mitarbeiter habe sehr wohl ein zutrittsrecht zur wohnung:
"Wird Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde der Zutritt verweigert, so können diese sich entweder selbst Zutritt verschaffen (in sogenannter „Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“) oder ein Verwaltungsstrafverfahren zB wegen Nichtmeldung einleiten; ebenso könnte in diesem Fall die GIS einen sogenannten 'Rückstandsausweis' erlassen, das ist ein Bescheid, mit dem rückständige Rundfunkgebühren zur Zahlung vorgeschrieben werden;"
(quelle:
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=202 ... senswertes)
mein resumee: solange nur die gis aktiv ist kann nicht viel passieren, wenn man ausdauernd genug ist.
wenn die bezirksverwaltungsbehörde tätig wird, hat man schlechtere karten.
ich hab allerdings noch nie davon gehört, dass die bezirksverwaltungsbehörde tatsächlich tätig wurde. kann jemand von euch davon berichten od. kennt ihr entsprechende fälle?
Verfasst: 20.08.2008, 09:46
von Stefan
klio hat geschrieben:ich hab allerdings noch nie davon gehört, dass die bezirksverwaltungsbehörde tatsächlich tätig wurde. kann jemand von euch davon berichten od. kennt ihr entsprechende fälle?
Für € 20,- im Monat!?
So ein "Einsatz" kostet wahrscheinlich das 10fache.
Grüße
Stefan
Verfasst: 20.08.2008, 17:00
von klio
Stefan hat geschrieben:Für € 20,- im Monat!?
So ein "Einsatz" kostet wahrscheinlich das 10fache.
so ähnlich denke ich mir das auch. wahrscheinlich müsste schon ein gravierender fall, oder ein gravierender verdacht von "schwarzseherei" vorliegen, damit sie tätig werden. ansonsten bleibt die ganze sache bei der gis, mit ihren beschränkten möglichkeiten. mag das vielleicht nicht mal jemand testen, was bei einer abmeldung so passiert

?
Verfasst: 20.08.2008, 21:41
von Azby
Probier's mal. Was soll groß passieren?
Immerhin gibt es die Möglichkeit einer Abmeldung. Du könntest draufgekommen sein, dass dir Fernsehen nichts bringt. Ehrlich gesagt bin ich selbst soweit, dass ich mich manchmal frage, wofür da überhaupt ein Fernseher in meinem Wohnzimmer steht. Ich schaue wenn's hochkommt einmal in der Woche rein und da find ich das Programm meistens sehr fad. Ich fänd's also nicht so abwegig, wenn jemand jetzt seinen Fernseher abbaut, im Keller verstaut und keine GIS mehr zahlt. Und was soll groß sein, als dass sie in 3 Monaten wieder vor deiner Tür stehen?
Verfasst: 21.08.2008, 10:03
von Stefan
Azby hat geschrieben:im Keller verstaut und keine GIS mehr zahlt.
Im Keller gibts doch auch Empfang!?
Da musst du den Fernseher schon verkaufen.
Grüße
Stefan
Verfasst: 21.08.2008, 12:09
von Azby
Stefan hat geschrieben:Azby hat geschrieben:im Keller verstaut und keine GIS mehr zahlt.
Im Keller gibts doch auch Empfang!?
Da musst du den Fernseher schon verkaufen.
Den GIS-Mitarbeiter schau ich mir an, der mir einreden will, dass ein Fernseher im Keller "betriebsbereit" ist und somit für die GIS zählt. Im Keller hab ich ja nicht mal einen Strom. Da müsst ich mich schon auf's Fahrrad setzen.

Verfasst: 21.08.2008, 18:44
von klio
Azby hat geschrieben:Und was soll groß sein, als dass sie in 3 Monaten wieder vor deiner Tür stehen?
die gis selber wär mir egal. die dürfen ja anscheinend nicht allzuviel. blöder wärs, wenn sie tatsächlich die bezirksverwaltungsbehörde einschalten, da die ja sehr wohl ein zutrittsrecht zur wohnung haben.
ach ja: den keller würde ich gegenüber der gis auch nicht erwähnen. denen traue ich durchaus zu, dass sie ein dort deponiertes gerät als "betriebsbereit" einstufen.