parken in wien
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Hab mir mal so überlegt, ob Handyparken durch die SMS-Kosten nur Komfort/Luxus ist, bin aber zu einer erstaunlichen Erkenntnis gekommen:
Vorausgesetzt, ich möchte so selten als nötig zum Auto gehen, muss ich offiziell alle 2 Stunden nachlegen - inoffiziell mach ich das alle 3 Stunden.
Mit Handyparken mach ich das alle 30min und mit dem richtigen Timing komm ich dann 45min (Stw. angefangene Viertelstunde) durch, kann somit alle 3 Stunden eine ganze Stunde (!) sparen.
Auf einen ganzen Tag gerechnet mit 10c/SMS (Klax Club) komm ich somit auf gut € 3,- Einsparungspotential trotz Mehrkosten an SMS --- und ein SMS alle 45min verschicken ist vertretbar.
Aber natürlich wär mir lieber, ich könnte nicht soviel sparen, zahle aber noch immer 50% weniger und das 2 Stunden weniger am Tag...
Grüße
Stefan
Vorausgesetzt, ich möchte so selten als nötig zum Auto gehen, muss ich offiziell alle 2 Stunden nachlegen - inoffiziell mach ich das alle 3 Stunden.
Mit Handyparken mach ich das alle 30min und mit dem richtigen Timing komm ich dann 45min (Stw. angefangene Viertelstunde) durch, kann somit alle 3 Stunden eine ganze Stunde (!) sparen.
Auf einen ganzen Tag gerechnet mit 10c/SMS (Klax Club) komm ich somit auf gut € 3,- Einsparungspotential trotz Mehrkosten an SMS --- und ein SMS alle 45min verschicken ist vertretbar.
Aber natürlich wär mir lieber, ich könnte nicht soviel sparen, zahle aber noch immer 50% weniger und das 2 Stunden weniger am Tag...
Grüße
Stefan
-
- Foren-Bewohner
- Beiträge: 200
- Registriert: 01.10.2007, 13:47
- Wohnort: Wien (Hauptstadt Europas)
Das funktioniert aber nur in der Theorie oder mit Glück! Denn aufgepasst:Stefan hat geschrieben:Vorausgesetzt, ich möchte so selten als nötig zum Auto gehen, muss ich offiziell alle 2 Stunden nachlegen - inoffiziell mach ich das alle 3 Stunden.
Mit Handyparken mach ich das alle 30min und mit dem richtigen Timing komm ich dann 45min (Stw. angefangene Viertelstunde) durch, kann somit alle 3 Stunden eine ganze Stunde (!) sparen.
Mit normalem Parkschein kein Problem, beim Handyparken winkt Dir mit dieser Taktik ein Strafzettel. Die Parksheriffs sehen diese "Zeitlücken" mit ihren Kontrollgeräten sofort und strafen es wenn sie merken, dass der Wagen die ganze Zeit ohne Unterbrechung dort geparkt hat.
Grundsätzlich glaub ich dir das schon, allerdings steht dahinter keine "Taktik", sondern die "angefangene Viertelstunde", die nicht meine Erfindung ist.Flo061180 hat geschrieben:Mit normalem Parkschein kein Problem, beim Handyparken winkt Dir mit dieser Taktik ein Strafzettel.
Und wo soll (rechtlich) der Unterschied sein, ob ich alle 45min einen roten Parkschein nachlege (was ich auch mache, wenn das Auto "vor der Tür" steht) oder ich die selbe Vorgehensweise mit Handyparken mache? Offizieller "Sinn" der Parkraumbewirtschaftung ist ja genau der, dass durch mehr Fluktuation (=nach Ablauf der Zeit Parkplatz verlassen und neuen Parkplatz suchen) die Chance für andere Autofahrer höher ist, einen Parkplatz zu finden - dass es für die Städte eigentlich eine Art der Geldbeschaffung ist, ist eine andere Sache.
Also das Auto "dauerzuparken" ist so oder so "verboten", genauso wie 2 grüne Parkscheine zu verwenden. Soll das nun mit Handyparken "mehr verboten" sein, als mit Parkschein? Geld bekommen sie ja so oder so mehr denn je.
Grüße
Stefan
P.S. Vor 1.September hätt ich daran auch nicht gedacht, weil die SMS-Kosten und das ständige SMSen nicht dafürgestanden wäre. Und im Vergleich kassiert das Magistrat noch immer über 20% mehr, also ideologisch fühle ich mich nicht im Unrecht, eher als der urechtmäßig Abgezockte, weil Parkplätze finde ich in Wien nur mehr 9 Uhr vormittags, der Rest ist suchen und CO2 ausstoßen...
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube daß man innerhalb der gebuchten erlaubten Zeit gar nicht verlängern kann. Darüber gibt es auf alle Fälle diese Lücke.Flo061180 hat geschrieben:Zumindest kenne ich nun bereits schon 2 Fälle, wo ein Handy-Parker für diese Zeitlücken bestraft wurde.
Mit Parkscheinen ist mir so ein Fall nicht bekannt - womöglich liegt der kleine Unterschied darin, dass man dem Autofahrer hier nichts beweisen kann.
Ich werde es jetzt testen und dann berichten.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Es geht wenn man nach der Erinnerung innerhalb der Pardauer wieder verlängert.brus hat geschrieben:Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube daß man innerhalb der gebuchten erlaubten Zeit gar nicht verlängern kann. Darüber gibt es auf alle Fälle diese Lücke.Flo061180 hat geschrieben:Zumindest kenne ich nun bereits schon 2 Fälle, wo ein Handy-Parker für diese Zeitlücken bestraft wurde.
Mit Parkscheinen ist mir so ein Fall nicht bekannt - womöglich liegt der kleine Unterschied darin, dass man dem Autofahrer hier nichts beweisen kann.
Ich werde es jetzt testen und dann berichten.
Wenn aber 2 Stunden gebucht worden sind nehme ich stark an daß in diesem Fall nicht mehr verlängert werden kann und doch auf das "Fenster" mit dem einkalkulierbarem Risiko der Strafe zurückgegriffen werden muß.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Jetzt habe ich mich bei der Hotline schlau gemacht.brus hat geschrieben: Wenn aber 2 Stunden gebucht worden sind nehme ich stark an daß in diesem Fall nicht mehr verlängert werden kann und doch auf das "Fenster" mit dem einkalkulierbarem Risiko der Strafe zurückgegriffen werden muß.
Der Parksheriff oder Parksheriffin (Gleichberechtigung) sieht immer nur den letzten Parkschein. Aber, wenn er sich erinnert, dieses Auto schon längere Zeit an der selben Stelle parkend gesehen hat, dann kann er strafen. Ist meiner Meinung aber nicht korrekt, was ist wenn der Wagen inzwischen bewegt wurde und nach kurzer Zeit der ursprüngliche Parkplatz noch frei war?
Ist doch was für die Juristen.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Vielleicht zur Veranschaulichung: Wenn der (rote,..) Parkschein um 10:30 endet, dann gehe ich um genau 10:30 (ev. 10:29) zum Auto und lege mit 10:45 nach. Hier verhalte ich mich nach meiner Einschätzung nach dem "System" entsprechend und es gibt praktisch gar keine Lücke (wenn 30 Sekunden als "keine Lücke" bezeichnet werden dürfen).brus hat geschrieben:daß in diesem Fall nicht mehr verlängert werden kann und doch auf das "Fenster" mit dem einkalkulierbarem Risiko der Strafe zurückgegriffen werden muß.
EDIT:
Das ist m.M.n. das einzige "echte" Risiko (Dauerparken), aber so weit wollte ich gestern nicht mehr ins Detail: Ich glaub in Deutschland (oder sogar Österreich) gabs einen gerichtlichen Streit, wo ein Organ die Reifen (mit Kreide) markiert hat und somit das "nicht Wegbewegen" beweisen wollte. Dem wurde vor Gericht nicht stattgegeben. Grund war, dass bei geradem Zurückssetzen des Fahrzeuges (entspricht dem neuerlichen Einparken) die Reifen (Markierung) wieder durchaus auf der gleichen Stelle zum stehen kommen können.brus hat geschrieben:Aber, wenn er sich erinnert, dieses Auto schon längere Zeit an der selben Stelle parkend gesehen hat, dann kann er strafen. Ist meiner Meinung aber nicht korrekt, was ist wenn der Wagen inzwischen bewegt wurde und nach kurzer Zeit der ursprüngliche Parkplatz noch frei war?
Also jetzt müsste man schon kleinlich werden und als Organ wirklich daneben stehen bleiben, aber selbst dann stellt sich für mich die Frage, ob das dem Sinn der Weisung an die Organe entspricht (10min abwarten vs. weitere potentielle Parkgebührenpreller entdecken, bevor die wieder weg sind) - wie gesagt, ihr Geld bekommt das Magistrat ja trotzdem, egal welches Auto dort wielange geparkt wird...
Grüße
Stefan
Ich habe dazu zwar jetzt kein rechtliches Wissen, kann mich aber erinnern, dass sie mir in der Fahrschule damals in den Theoriestunden erzählt haben, dass das früher gesetzlich in Ordnung war, mit Kreide einen Strich auf die Reifen (nach unten zum Boden) zu machen, um zu "beweisen", dass das Auto nicht bewegt wurde. Das wurde dann allerdings abgeschafft.Stefan hat geschrieben:Ich glaub in Deutschland (oder sogar Österreich) gabs einen gerichtlichen Streit, wo ein Organ die Reifen (mit Kreide) markiert hat und somit das "nicht Wegbewegen" beweisen wollte. Dem wurde vor Gericht nicht stattgegeben. Grund war, dass bei geradem Zurückssetzen des Fahrzeuges (entspricht dem neuerlichen Einparken) die Reifen (Markierung) wieder durchaus auf der gleichen Stelle zum stehen kommen können.
Und dass sie so einfach strafen können, wenn sie sich erinnern, dass das Auto da gestanden ist, kann ich mir auch nicht vorstellen. Denn wie oben schon geschrieben, könnte es ja wirklich sein, dass man den Parkplatz verlassen hat und er nach einigen Minuten noch da war. Was ist eigentlich, wenn hinter meinem Auto eine Parklücke ist und ich einfach zurückschiebe? Damit habe ich ja auch schon einen neuen Parkplatz eingenommen - ob sich die Sheriffs ganz genau erinnern, wo das Auto gestanden ist..?
Azby hat geschrieben: - ob sich die Sheriffs ganz genau erinnern, wo das Auto gestanden ist..?
glaube ich auch nicht ganz, denn wenn die Sheriffs das können (ohne Hilfsmittel wie Kreide vorausgesetzt), sind sie überqualifiziert und haben eigentlich den falschen Job

aber das ist wieder ein anderes Thema
Habs jetzt einmal in der Praxis ausprobiert: Auf Handyparken.at werden die gebuchten Parkzeiten minutengenau ausgewiesen. Wenn ich einen 30min-Parkschein um exakt 10:03 löse, fängt er um 10:15 an und läuft bis 10:45. Exakt um 10:45 löse ich den nächsten Parkschein, der dann wiederum um 11:00 beginnt und bis 11:30 läuft.
Genau so stehts in der Konto-Übersicht auf der Homepage: Parkschein bestellt um 10:03, Dauer 30min; Parkschein bestellt um 10:45, Dauer 30min. An diesem Verhalten kann ich nichts unrechtes entdecken, geschweige denn irgendwelche bewusst provozierten Zeit-Lücken, nochdazu wo die max. Parkdauer 2 Std. beträgt.
Und dass ich einen neuen Parkschein erst genau dann löse, wenn der alte seine Gültigkeit verloren hat, kann dem zahlenden Parker wohl kaum zum Vorwurf gemacht werden...
Grüße
Stefan
Genau so stehts in der Konto-Übersicht auf der Homepage: Parkschein bestellt um 10:03, Dauer 30min; Parkschein bestellt um 10:45, Dauer 30min. An diesem Verhalten kann ich nichts unrechtes entdecken, geschweige denn irgendwelche bewusst provozierten Zeit-Lücken, nochdazu wo die max. Parkdauer 2 Std. beträgt.
Und dass ich einen neuen Parkschein erst genau dann löse, wenn der alte seine Gültigkeit verloren hat, kann dem zahlenden Parker wohl kaum zum Vorwurf gemacht werden...
Grüße
Stefan
-
- Foren-Bewohner
- Beiträge: 200
- Registriert: 01.10.2007, 13:47
- Wohnort: Wien (Hauptstadt Europas)
Ich kenne inzwischen 2 Fälle, wo genau dieses Verhalten gestraft wurde.Stefan hat geschrieben:Habs jetzt einmal in der Praxis ausprobiert: Auf Handyparken.at werden die gebuchten Parkzeiten minutengenau ausgewiesen. Wenn ich einen 30min-Parkschein um exakt 10:03 löse, fängt er um 10:15 an und läuft bis 10:45. Exakt um 10:45 löse ich den nächsten Parkschein, der dann wiederum um 11:00 beginnt und bis 11:30 läuft.
Genau so stehts in der Konto-Übersicht auf der Homepage: Parkschein bestellt um 10:03, Dauer 30min; Parkschein bestellt um 10:45, Dauer 30min. An diesem Verhalten kann ich nichts unrechtes entdecken, geschweige denn irgendwelche bewusst provozierten Zeit-Lücken, nochdazu wo die max. Parkdauer 2 Std. beträgt.
Und dass ich einen neuen Parkschein erst genau dann löse, wenn der alte seine Gültigkeit verloren hat, kann dem zahlenden Parker wohl kaum zum Vorwurf gemacht werden...
(aus diesem Grund kann man optional 10 Minuten vor Ende des aktiven Parkscheins per SMS erinnert werden.)
Grüße
Stefan
Situation jeweils folgende auf Deine Zeiten umgemünzt:
1. Kontrolle 10.40 Uhr - Parksheriff sieht, dass bis 10.45 Parkschein aktiv - OK.
2. Kontrolle 10.50 Uhr - Parksheriff sieht, dass neuer Parkschein erst ab 11.00 aktiv ==> Strafe, weil er eindeutig bemerkt hat, dass der Wagen nicht bewegt und somit durchgehend geparkt wurde. Der neue SMS-Parkschein hätte bis spätestens 10.44 angefordert werden müssen (10.45-11.15).
(Dafür gibts ja eben auch die optionale Möglichkeit der SMS-Erinnerung 10 Minuten vor Ablauf des aktiven SMS-Parkscheins.)
Gut, dass is natürlich schlecht, dann muss ich über kurz oder lang mit einer Strafe rechnen - hoffentlich hab ich bis dahin die € 21,- gespart...Flo061180 hat geschrieben:Situation jeweils folgende auf Deine Zeiten umgemünzt:
1. Kontrolle 10.40 Uhr - Parksheriff sieht, dass bis 10.45 Parkschein aktiv - OK.
2. Kontrolle 10.50 Uhr - Parksheriff sieht, dass neuer Parkschein erst ab 11.00 aktiv ==> Strafe, weil er eindeutig bemerkt hat, dass der Wagen nicht bewegt und somit durchgehend geparkt wurde. Der neue SMS-Parkschein hätte bis spätestens 10.44 angefordert werden müssen (10.45-11.15).
(Dafür gibts ja eben auch die optionale Möglichkeit der SMS-Erinnerung 10 Minuten vor Ablauf des aktiven SMS-Parkscheins.)
Aber andererseits gibts ja auch bei den "normalen" Parkscheinen schon das Gerichtsurteil, dass ein 3-minütiger abgelaufener Parkschein nicht gestraft werden darf, da es im Sinne einer Sorgfaltspflicht nicht immer möglich ist, so exakt zum Auto zurückzukehren. 10min dagegen sind schon strafbar.
Also werden über kurz oder lang auch im SMS-Bereich diverse (für den Kunden positive) Urteile kommen, weil wenn ich nun den Parkschein 2min vor Ablauf per SMS verlängern will, dann kanns schon mal passieren, dass es nicht mehr 10:43 sondern 10:45 war.
Aber gut, man muss auch Verständnis mitn Magistrat haben, bislang hats ja in der weltstadt Wien ein überaus modernes Parkscheinsystem gegeben. In jedem Provinznest steig ich aus dem Auto aus, gehe vielleicht 5m und hab einen Automaten mit Quick-Funktion vor mir, der mir genau sagt, zu welcher Zeit ich wie lange stehen darf.
Im modernen Wien dagegen steh ich mitten in der Pampas (Wohnbezirk) und kann mich mal durchfragen, wo es denn eine Trafik gibt (in der Hoffnung, dass Rauchern und Lottospieler der Weg besonders kurz gemacht wird). Danach kann ich für 45min Parkdauer einen 5er Block rote Parkscheine kaufen (€ 3,- statt wie in anderen Städten ca. 80c), dann noch ein kleines Studium ablegen, wie denn zwei 30min-Parkscheine richtig ausgefüllt werden müssen, damits auch 45min gültig sind, dann noch im Auto einen funktionierenden Kugelschreiber finden (weil ein Bleistift tuts ja nicht) und anno dazumals noch Glück in einer der vielen Parkregelungen haben, dass man nicht umsonst (bspw. um 8 in der Früh, wenns erst ab 9 geht) gezahlt hat.
Die vom Magistrat sind da natürlich so moderne Technik wie SMS nicht gewohnt, jetzt sind sie erst draufgekommen, dass dieses System nicht nur für den Kunden eine Verarsche ist, sonder jetzt neuerding auch fürs Magistrat selbst.
In den ganzen Unterlagen konnte ich innerhalb der erlaubten 2 Stunden so eine "Nachlege-Spezialregelung" nicht finden, dass die abgelaufenen (physischen) Parkscheine liegen bleiben müssen und die (fürs Verlängern) neuen Parkscheine jeweils mit der ursprünglichen Beginnzeit beizulegen sind - genau das würde nämlich dem Verlängerungs-SMS vor Ablauf der Parkzeit entsprechen. Also bitte, wenn wer diesen Absatz kennt oder findet, bitte ihn hier zu posten.Flo061180 hat geschrieben:neue SMS-Parkschein hätte bis spätestens 10.44 angefordert werden müssen (10.45-11.15).
Aber gut, schaun wir mal, vielleicht findet durch diese m.M.n. legale Lücke im System nun auch das Parksystem der Stadt Wien einen Anschluss ins 21. Jhdt...
Grüße
Stefan
was ich bei dem ganzen nicht verstehe ist, warum ich als one kunde auch die grundgebühr zahlen muss.
oder muss ich doch nicht zahlen?
ich habe noch nie mit paybox gezahlt, aber überlegen tu ichs mir schon seit langem. jetzt nicht unbedingt fürs parken, aber ein kinoticket per handy ist schon was praktisches.
also, wie ist das mit der grundgebühr für handy kunden?
bitte um infos.
oder muss ich doch nicht zahlen?
ich habe noch nie mit paybox gezahlt, aber überlegen tu ichs mir schon seit langem. jetzt nicht unbedingt fürs parken, aber ein kinoticket per handy ist schon was praktisches.
also, wie ist das mit der grundgebühr für handy kunden?
bitte um infos.
Da hast du etwas falsch verstanden.fantasia hat geschrieben:was ich bei dem ganzen nicht verstehe ist, warum ich als one kunde auch die grundgebühr zahlen muss.
oder muss ich doch nicht zahlen?
ich habe noch nie mit paybox gezahlt, aber überlegen tu ichs mir schon seit langem. jetzt nicht unbedingt fürs parken, aber ein kinoticket per handy ist schon was praktisches.
also, wie ist das mit der grundgebühr für handy kunden?
bitte um infos.
Wenn du über die Handyrechnung bezahlen willst mußt du einen Vertragstarif haben, Wertkarte geht nicht. Siehe unten.
Bei Paybox bitte aufpassen. Es gibt 2 Varianten, Classic mit Jahresgebühr und Public ohne Jahresgebühr, dafür kann man mit Public nur Handyparken bezahlen.
Hier ein Auszug aus der Homepage von Handyparken:
" Parkguthaben einfach unterwegs kaufen
* Per Handy über das Bankkonto (Anmeldung zu paybox erforderlich)
* Per Handy über die Mobilfunkrechnung
(für private A1 und ONE Vertragskunden)
* Mit Business Paybox
Parkguthaben online kaufen:
* Mit Kreditkarte
* Per Handy über das Bankkonto
(Anmeldung zu paybox erforderlich)"
Grüße
Gerhard
Gerhard
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast