Beiträge zum Thema Preise und Gebühren
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globetrotter
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Beitrag
von globetrotter » 22.08.2007, 16:37
Stefan hat geschrieben:
Also A1 hat zumindest formal die Entscheidungsfreiheit eingehalten, allerdings gibt es halt einen gewissen Tarif nicht mehr...
Hmm... das versteh ich jetzt nicht ganz. Wo ist denn formal die Entscheidungsfreiheit eingehalten, wenn der alte Tarif einfach durch den neuen "überschrieben" wird?
Roamingpakete fallen ja eh nicht unter diesen Sachverhalt. Wer einen speziellen Roamingtarif hat, behält diesen ja eh und wird nicht umgestellt.
Es geht ja nur um die Standardtarife, die bei jedem Vertrag von Anfang an dabei sind.
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Stefan
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Beitrag
von Stefan » 23.08.2007, 12:16
globetrotter hat geschrieben:Roamingpakete fallen ja eh nicht unter diesen Sachverhalt. Wer einen speziellen Roamingtarif hat, behält diesen ja eh und wird nicht umgestellt.
Ja, wegen der "Wahlfreiheit", sonst müssten die Anbeiter auf jeden Fall auf 59/29c umstellen, obwohl ich meinen Tarif mit 80/39c behalten möchte. Und diese Wahlfreiheit hab ich bei A1.
Ich würde mich für dich freuen, wenn du etwas erreichen kannst.
Grüße
Stefan
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globetrotter
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Beitrag
von globetrotter » 02.09.2007, 22:54
So.. ich hab nun Antwort von der RTR.
Grundsätzlich hat man bei der EU-Roamingregelung eine Wahlmöglichkeit, ob man auf den neuen Tarif umgestellt werden will, oder nicht.
Wenn man sich nicht selbstständig beim Netzbetreiber meldet, dann wird man automatisch auf den neuen EU-Roamingtarif umgestellt (was bei 99% der Roamingtarife auch sinnvoll ist).
Bei ONE sieht das ganze jetzt so aus: Man hätte nur eine Entscheidungsmöglichkeit, wenn One den EU-Tarif zusätzlich zum alten Tarif anbietet. Das machen sie aber nicht. Sie ändern einfach den alten Tarif in den neuen EU-Tarif um.
Da dies eine selbstständige Entscheidung von One ist, ergibt sich ein SoKü-Recht bei allen Verträgen, die noch das alte Roamingsystem haben (alle Verträge bis 5. 7. 2006).
Es gibt also hier keine Entscheidungsmöglichkeit, aber ein SoKü-Recht!
Mir persönlich bringt das zwar jetzt eher weniger, aber vielleicht ist die Info für jemanden von euch hilfreich.
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Stefan
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Beitrag
von Stefan » 02.09.2007, 23:03
globetrotter hat geschrieben:Es gibt also hier keine Entscheidungsmöglichkeit, aber ein SoKü-Recht!
Auch wenn meine Herleitung zum SoKü-Recht nicht 100%ig exakt war, das Ergebnis ist (leider) das gleiche: SoKü-Recht ja, aber der Betreiber zwangsbeglückt einem, sofern man nicht kündigen will...
Aber danke nochmal, dass du auch nun die Bestätigung der RTR hier gepostet hast!
Grüße
Stefan
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globetrotter
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Beitrag
von globetrotter » 02.09.2007, 23:11
Stefan hat geschrieben:Auch wenn meine Herleitung zum SoKü-Recht nicht 100%ig exakt war, das Ergebnis ist (leider) das gleiche: SoKü-Recht ja, aber der Betreiber zwangsbeglückt einem, sofern man nicht kündigen will...
Aber danke nochmal, dass du auch nun die Bestätigung der RTR hier gepostet hast!
Bitte gerne. Mich stört diese Zwangsbeglückung auch extrem. Naja, ich werd mich nochmal bei One melden, und ihnen die Antwort der RTR senden.
Leider ist mir das SoKü-Recht komplett egal. Ich hab eh einen 4zu0 alt, somit kann ich quasi eh kündigen wann ich will

!
Irgendwie hat die Kundenorientierung bei den Mobilfunkbetreibern im Allgemeinen extrem nachgelassen in den letzten Jahren.
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