Kein telefonieren möglich nach Umzug...Sonderkündigung ?
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.noch ein Detail!
bezogen,auf obigen Text,von Alex!
das,mit dem über Nacht,auf den Balkon Legen,um ,sich aus dem Vertrag,wefen zu lassen,würde nicht ganz funktionieren,da One,nach 90 Minuten,Dauergespräch,die Verbingung,automatisch kappt,man müste,also den Wecker,stellen,und in der Nacht,5 mal ,hinter,einander,alle 90 Minuten aufstehen:)
ob,es bei anderen Verträgen,und anderen Anbietern,auch eine Zwangstrennung gibt,weis ich nicht,bei A1 sind es 60 Minuten,beim Rest K.a!
bezogen,auf obigen Text,von Alex!
das,mit dem über Nacht,auf den Balkon Legen,um ,sich aus dem Vertrag,wefen zu lassen,würde nicht ganz funktionieren,da One,nach 90 Minuten,Dauergespräch,die Verbingung,automatisch kappt,man müste,also den Wecker,stellen,und in der Nacht,5 mal ,hinter,einander,alle 90 Minuten aufstehen:)
ob,es bei anderen Verträgen,und anderen Anbietern,auch eine Zwangstrennung gibt,weis ich nicht,bei A1 sind es 60 Minuten,beim Rest K.a!
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.wenn,der Empfang,im freien,möglich ist,sind,es im Haus,bauliche Substanzen,vorallem Glas Fasaden,und Dicke Mauern,die bei 1800 MHZ,natürlich,stärker,ins Gewicht fallen,wie bei 900 MHZ,installiere,in diesem Fall wirklich eine,Ausenantenne,,das Kabel,verbindest,du dann mit einem Repater,im Haus,und das Signal,von ausen,wird dann verstärkt!
und,im inneren "verteilt"
und,im inneren "verteilt"
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,ja das schon,aber die neue Sim,erst eben dann aktiviert ist,wenn ich anurfe,in der Zwischenzeit,ist die alte gesperrt,die alte nicht aktiviert,da ich nicht angerufen habe!
und,der Vertrag,somit im Ruhezustand,weil man zuvor ja eine Rufnummernsperre.,beantragt hat,die die ganze Karte sperrt!
ob eine Versicherung,auch für enstandene Gebührenschäden aufkommt,wäre mal intersannt zu wissen!
es ist,ein EU Gesetz,im Vorbereitung,das bei Diebstahl,den Kunden,bis maxilmal 1000€ bis 1500€ im Falle,des Falles haften läst,in einigen EU ländern schon realität!
und,der Vertrag,somit im Ruhezustand,weil man zuvor ja eine Rufnummernsperre.,beantragt hat,die die ganze Karte sperrt!
ob eine Versicherung,auch für enstandene Gebührenschäden aufkommt,wäre mal intersannt zu wissen!
es ist,ein EU Gesetz,im Vorbereitung,das bei Diebstahl,den Kunden,bis maxilmal 1000€ bis 1500€ im Falle,des Falles haften läst,in einigen EU ländern schon realität!
Dann ist zwischenzeitlich halt keine Karte aktiviert, aber der Vertrag (GGB) läuft trotzdem weiter.Mr.Dailer hat geschrieben:,ja das schon,aber die neue Sim,erst eben dann aktiviert ist,wenn ich anurfe,in der Zwischenzeit,ist die alte gesperrt,die alte nicht aktiviert,da ich nicht angerufen habe!
Außerdem ist es meist so, dass der Shopmitarbeiter die neue SIM-Karte gleich mal in ein Handy einlegt, um sie zu testen, bzw. erstmalig einzubuchen, damit sie aktiv ist. War bei mir bei One so. "SIM geht nicht - tauschen". Der Verkäufer hat sie getauscht, wieder in's Handy eingelegt und aufgedreht (mit neuem PIN). Als das Handy eingebucht war, hat er's mir in die Hand gedrückt und gesagt "Jetzt passt's wieder.".
Heutiges OGH Urteil:
Auch etwaige Netzausfälle sind laut Urteil ein Grund zum Vertragsausstieg. So erachtete der OGH die Klausel, wonach "3" "bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung" die Verfügbarkeit des Services, "insbesondere in Gebäuden," nicht garantieren könne, als unzulässig.
Heist das jetzt, da One das telefonieren in der Wohnung meiner Tante nicht garatieren kann, sie aus dem Vertrag aussteigen kann ?
Wo bleiben jetzt die Rechts-Experten ?....
Auch etwaige Netzausfälle sind laut Urteil ein Grund zum Vertragsausstieg. So erachtete der OGH die Klausel, wonach "3" "bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung" die Verfügbarkeit des Services, "insbesondere in Gebäuden," nicht garantieren könne, als unzulässig.
Heist das jetzt, da One das telefonieren in der Wohnung meiner Tante nicht garatieren kann, sie aus dem Vertrag aussteigen kann ?
Wo bleiben jetzt die Rechts-Experten ?....
Grüsse aus Tirol
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Ich,gebe,dir,die Antwort,direkt,aus meiner Sicht!
obwohl,ich Rechtwissenschaft,wieder studiert,noch,sontwas habe,möchte,ich dazu,folgende Zeilen los werden!
1.diese Urteile,sind,zwar,aus,Sicht,des Konsumenten,zu begrüßen,erfolgen,aber erst,auf Klage,eines Konsumenten!
,eigentlich,wäre,das Aufgabe,der Regulierungsbehörde,die,im Bunde,mit ein Teil,ist,und,mit den Anbeitern,eben,diese garantieren muß,so gut,es eben geht!
der Streit,was,nun bisher,recht,war,und nun,recht,ist,dauert,offensichtlich,schon mehre Jahre,schade,das ein Gericht,ein letztes Wort sprechen ,muß,und somit,die Anbieter,in eine verzweifelte Lage bringt,die das technisch,Mögliche,geophrapisch bedingt tuen!
2.der Mastenwildwuchs,wird,da durch,zwar nicht mehr,da verboten wurde,neue Masten aufzustellen,aber,was wird pasieren,die Anbieter,fahren,auf einmal,eine höhere Leistung,wie "erlaubt",wo du grenz Werte,bei uns,liegen,weis ich nicht!
ich,habe,nur Tests in Dornbirn gemacht,und festgestellt,das One,aufgrund,dessen,das sie wohl,viele Bisness Kunden haben,die,überall telefonieren müssen,das stärkste signal hat,selbst,in Kellern,voller Pegel,wo,die anderen,vielleicht noch 1 bis 2 Striche haben,sogar,wenn ich die Antenne,abschraube,ist One,immer noch da,und die anderen nicht!
die Hotline,konnte mir dazu keine Auskunft geben!
meistens,ist es ja umgekerht,das One,wegen 1800 MHZ Schwächer ist,jagt man,genügend Power in den Sender,kann man durchaus,Mauern,und Galsfaden,überbrüken!
,3.wies,genau,im Gesetz,weiter geht,weis ich nicht,wenn,das alles ,ist was oben steht,fehlt,wiedereinmal,die netten Details!
3)a wie kommt es zur Störung,sind,bauliche Materialen schuld,und ist drausen,das Nezt,einwandfrei,muß,man die Schuld,beim Kunden suchen,und nicht beim Anbieter!
weiters,wird,ja nie von einer 100% Netzabdeckung,gespochen,sondern von 98%;befidnet,sich,der Kunde,in diesem 2%,Gebiet,sieht,er es ja vorher,,wenn er die Graphik anschaut,tut,er das nicht,ist das "sein Versäumnis!"
der Anbieter,soltle,dann,wäre ich Richter,was,ich vielleicht mal,werden sollte.)
von seiner "Versorungspflicht" ausgenommen werden!
,es gibt,also nur 2 Varianten,enteder,ist König Kunde,schuld,mit ensprechenden Bausubstanzen,oder,oben beschriebenes tritt ein!
alles,in allem,bin ich gespannt,ob man ,da nun,in weiteren Folgefällen,von einer Gesamtpaushalierung spricht,und diese auch anwendet,und dem Kunden immer recht gibt,oder,so fein difrenziert!
da,die Richter,vielleicht,die ganze,Thematik nicht,bis ins Detail kennen,glaube ich,das die Anbeiter,für die das Millionenschäden,bedeuten wird,wenn die Masse,von diesem Gesetz,erfährt,sich,das auch nicht gefalen lassen!
ps:wo liegen,den die Strahlengrenzwerte,wie stark,eine Basisstation senden darf?
und,wer mist,ob ,das ganze,auch eingehalten wird,mann kann,es nicht ,jedem recht machen,und überall ,Empfang garantieren,und,gleichen Zug,die Strahlenschützer,und Umweltler auf den Plan rufen,ach wie schädlich...
beides,geht defenetiv nicht!
Analyse zu Ende:)
obwohl,ich Rechtwissenschaft,wieder studiert,noch,sontwas habe,möchte,ich dazu,folgende Zeilen los werden!
1.diese Urteile,sind,zwar,aus,Sicht,des Konsumenten,zu begrüßen,erfolgen,aber erst,auf Klage,eines Konsumenten!
,eigentlich,wäre,das Aufgabe,der Regulierungsbehörde,die,im Bunde,mit ein Teil,ist,und,mit den Anbeitern,eben,diese garantieren muß,so gut,es eben geht!
der Streit,was,nun bisher,recht,war,und nun,recht,ist,dauert,offensichtlich,schon mehre Jahre,schade,das ein Gericht,ein letztes Wort sprechen ,muß,und somit,die Anbieter,in eine verzweifelte Lage bringt,die das technisch,Mögliche,geophrapisch bedingt tuen!
2.der Mastenwildwuchs,wird,da durch,zwar nicht mehr,da verboten wurde,neue Masten aufzustellen,aber,was wird pasieren,die Anbieter,fahren,auf einmal,eine höhere Leistung,wie "erlaubt",wo du grenz Werte,bei uns,liegen,weis ich nicht!
ich,habe,nur Tests in Dornbirn gemacht,und festgestellt,das One,aufgrund,dessen,das sie wohl,viele Bisness Kunden haben,die,überall telefonieren müssen,das stärkste signal hat,selbst,in Kellern,voller Pegel,wo,die anderen,vielleicht noch 1 bis 2 Striche haben,sogar,wenn ich die Antenne,abschraube,ist One,immer noch da,und die anderen nicht!
die Hotline,konnte mir dazu keine Auskunft geben!
meistens,ist es ja umgekerht,das One,wegen 1800 MHZ Schwächer ist,jagt man,genügend Power in den Sender,kann man durchaus,Mauern,und Galsfaden,überbrüken!
,3.wies,genau,im Gesetz,weiter geht,weis ich nicht,wenn,das alles ,ist was oben steht,fehlt,wiedereinmal,die netten Details!
3)a wie kommt es zur Störung,sind,bauliche Materialen schuld,und ist drausen,das Nezt,einwandfrei,muß,man die Schuld,beim Kunden suchen,und nicht beim Anbieter!
weiters,wird,ja nie von einer 100% Netzabdeckung,gespochen,sondern von 98%;befidnet,sich,der Kunde,in diesem 2%,Gebiet,sieht,er es ja vorher,,wenn er die Graphik anschaut,tut,er das nicht,ist das "sein Versäumnis!"
der Anbieter,soltle,dann,wäre ich Richter,was,ich vielleicht mal,werden sollte.)
von seiner "Versorungspflicht" ausgenommen werden!
,es gibt,also nur 2 Varianten,enteder,ist König Kunde,schuld,mit ensprechenden Bausubstanzen,oder,oben beschriebenes tritt ein!
alles,in allem,bin ich gespannt,ob man ,da nun,in weiteren Folgefällen,von einer Gesamtpaushalierung spricht,und diese auch anwendet,und dem Kunden immer recht gibt,oder,so fein difrenziert!
da,die Richter,vielleicht,die ganze,Thematik nicht,bis ins Detail kennen,glaube ich,das die Anbeiter,für die das Millionenschäden,bedeuten wird,wenn die Masse,von diesem Gesetz,erfährt,sich,das auch nicht gefalen lassen!
ps:wo liegen,den die Strahlengrenzwerte,wie stark,eine Basisstation senden darf?
und,wer mist,ob ,das ganze,auch eingehalten wird,mann kann,es nicht ,jedem recht machen,und überall ,Empfang garantieren,und,gleichen Zug,die Strahlenschützer,und Umweltler auf den Plan rufen,ach wie schädlich...
beides,geht defenetiv nicht!
Analyse zu Ende:)
Aber wie wärs denn damit, dass ein Anbieter so ein gutes Service hat, dass die Kunden freiwillig Kunde bleiben
Wenn eine Firma kein Service mehr anbietet und trotzdem darauf besteht, weiterhin zu zahlen (weil man einen Vertrag unter anderen Voraussetzungen unterzeichnet hat), dann ist es ideologisch "nicht rechtens". Bei solchen Unternehmen mache ich mir eigentlich nicht Gedanken, ob sie Millionen Verluste machen oder nicht.
Dasselbe ist, wenn es in Wohnungen schlechten Empfang gibt: Selbst wenn der Kunde eine MVD hat, er wird sicherlich nach der MVD kündigen. Während der MVD hat er wahrscheinlich auch noch einen 2. Anbieter gehabt haben, wo er erreichbar war und telefonieren konnte, das bedeutet doppelte Kosten.
Aber der Anbieter mit schlechtem Empfang hat den Kunden sowieso verloren, warum da dann noch großartig streiten? Die Anbieter sollten lieber am Service arbeiten, anstatt die Gelder teuren Rechtsanwälten in den Rachen zu schmeißen, um Kunden noch so lang als möglich abzocken zu können...
Grüße
Stefan

Wenn eine Firma kein Service mehr anbietet und trotzdem darauf besteht, weiterhin zu zahlen (weil man einen Vertrag unter anderen Voraussetzungen unterzeichnet hat), dann ist es ideologisch "nicht rechtens". Bei solchen Unternehmen mache ich mir eigentlich nicht Gedanken, ob sie Millionen Verluste machen oder nicht.
Dasselbe ist, wenn es in Wohnungen schlechten Empfang gibt: Selbst wenn der Kunde eine MVD hat, er wird sicherlich nach der MVD kündigen. Während der MVD hat er wahrscheinlich auch noch einen 2. Anbieter gehabt haben, wo er erreichbar war und telefonieren konnte, das bedeutet doppelte Kosten.
Aber der Anbieter mit schlechtem Empfang hat den Kunden sowieso verloren, warum da dann noch großartig streiten? Die Anbieter sollten lieber am Service arbeiten, anstatt die Gelder teuren Rechtsanwälten in den Rachen zu schmeißen, um Kunden noch so lang als möglich abzocken zu können...
Grüße
Stefan
Na ja, Sonderkündigung in diesem Fall ist glaube ich nicht gerechtfertigt, da One ja nicht die Bedingungen zu Ungunsten des Kunden geändert hat. Der Kunde ist ja umgezogen. Jedoch halte ich auf stur schalten auch nicht für fair.
One könnte auch dem Kunden Lösungen wie externe Antenne oä. (auf dem Balkon ist Empfang) aufzeigen, und ihn dabei techn. und/oder finanziell ünterstützen.
Falls es überhaupt keine technische Möglichkeit gibt und da One in den Kunden Geld investiert hat, (Hardwarestützung, Gesprächsgutschrift für Vertragsverlängerung, oä.) würde ich in diesem Fall einen Ausgleich dafür, und eine Vertragsauflösung für fair halten.
Wie soll One aber finanziell vernünftig prüfen ob tatsächlich kein Telefonieren möglich ist, da ansonsten jeder der aus einem Vertrag aussteigen möchte (Aktion eines anderen Anbieters oä.) Empfangsprobleme angeben könnte.
Am billigsten, einfachsten und für beide Seiten vermutlich vertretbar wäre vielleicht auch ein gratis Tarifwechsel in den 4 immer.
Bei Telering jedoch hat der Provider die Infrastruktur ja massiv verändert, daß nicht für jeden auschließlich Vorteile gebracht hat.
One könnte auch dem Kunden Lösungen wie externe Antenne oä. (auf dem Balkon ist Empfang) aufzeigen, und ihn dabei techn. und/oder finanziell ünterstützen.
Falls es überhaupt keine technische Möglichkeit gibt und da One in den Kunden Geld investiert hat, (Hardwarestützung, Gesprächsgutschrift für Vertragsverlängerung, oä.) würde ich in diesem Fall einen Ausgleich dafür, und eine Vertragsauflösung für fair halten.
Wie soll One aber finanziell vernünftig prüfen ob tatsächlich kein Telefonieren möglich ist, da ansonsten jeder der aus einem Vertrag aussteigen möchte (Aktion eines anderen Anbieters oä.) Empfangsprobleme angeben könnte.
Am billigsten, einfachsten und für beide Seiten vermutlich vertretbar wäre vielleicht auch ein gratis Tarifwechsel in den 4 immer.
Bei Telering jedoch hat der Provider die Infrastruktur ja massiv verändert, daß nicht für jeden auschließlich Vorteile gebracht hat.
Gleich vorweg, das betrifft ja nicht nur one...
2. Das Nächste ist, wenn die Anbieter auch Bestandskunden so fair behandeln würden, wie potentielle Neukunden, dann gibt es keinen Grund, eine EA-Aktion wo anders zu nutzen. Das mein ich mit Service, wo ein Kunde gerne Kunde bleibt.
3. Wenn ich wirklich zufriedener Kunde war, dann setz ich doch alles dran, auch weiterhin Kunde bleiben zu können. Und da wäre es von den Anbieter kundenorientiert, deine Vorschläge anzubieten:
Für mich ist es gut und überfällig, dass hier nun mal in den AGB gerichtlich und hoffentlich beispielgebend aufgeräumt wurde. Auch das Roaming war überfällig.
Schön langsam bekomme ich wieder Hoffnung, dass nach 7 Jahren stetiger AGB-Verschlechterungen wieder 7 Jahre mit AGB-Verbesserungen kommen.
Grüße
Stefan
1. Grundsätzlich gibt es bei einem Wohnungswechsel eine neue Adresse und nur, um einen Anbieter verlassen zu können, werde ich kaum umziehen. Somit reduzieren sich die Zahlen schon einmal auf eine überschaubare Minderheit.tullista hat geschrieben:Na ja, Sonderkündigung in diesem Fall ist glaube ich nicht gerechtfertigt, da One ja nicht die Bedingungen zu Ungunsten des Kunden geändert hat. Der Kunde ist ja umgezogen.
...
Wie soll One aber finanziell vernünftig prüfen ob tatsächlich kein Telefonieren möglich ist, da ansonsten jeder der aus einem Vertrag aussteigen möchte (Aktion eines anderen Anbieters oä.) Empfangsprobleme angeben könnte.
2. Das Nächste ist, wenn die Anbieter auch Bestandskunden so fair behandeln würden, wie potentielle Neukunden, dann gibt es keinen Grund, eine EA-Aktion wo anders zu nutzen. Das mein ich mit Service, wo ein Kunde gerne Kunde bleibt.
3. Wenn ich wirklich zufriedener Kunde war, dann setz ich doch alles dran, auch weiterhin Kunde bleiben zu können. Und da wäre es von den Anbieter kundenorientiert, deine Vorschläge anzubieten:
Aber da die ganzen Tarife nur mehr Lug und Trug sind (m.M.n. teilweise viel zu billig), hat sich das ganze System schon fast wie das Tele2-Keilersystem entwickelt: Hauptsache der Vertrag ist unterschireben, alles danach ist wurscht.One könnte auch dem Kunden Lösungen wie externe Antenne oä. (auf dem Balkon ist Empfang) aufzeigen, und ihn dabei techn. und/oder finanziell ünterstützen.
Für mich ist es gut und überfällig, dass hier nun mal in den AGB gerichtlich und hoffentlich beispielgebend aufgeräumt wurde. Auch das Roaming war überfällig.
Schön langsam bekomme ich wieder Hoffnung, dass nach 7 Jahren stetiger AGB-Verschlechterungen wieder 7 Jahre mit AGB-Verbesserungen kommen.
Grüße
Stefan
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.die Elf,beanstandeten Klauseln,hat 3,schon gegenüber,dem Ogh Urteil,inzwischen,angepast!
ging,aber schnell:)
andere,Anbieter werden folgen!
,wie,verhält es sich,eigentlich,mit dem mobilen Surfen,wenn,einer eine H.u.I Vertrag abschliest,und,dann im Nachhinein,draufkommt,an seinem Wohnort,kann,er gar nicht,schnell surfen,wie,in der Werbung,versprochen,.verhält,es sich,dann genau gleich?
mit dem "Sonderkündigungsrecht"!
nun,ich denke,wenn ,ein einzelner,auf einer Almhütte,nicht,telefonieren kann,wird,sicher,niemand,einen Sender,aufstellen,da es sich nicht rentiert:)
,manche,Leute,könnten,also,den schlechten Empfang "erfinden"!
obwohl,sie,vielleicht,nur,sparadisch,an einem Ort,wohnen,wo kein Empfang ist !
ging,aber schnell:)
andere,Anbieter werden folgen!
,wie,verhält es sich,eigentlich,mit dem mobilen Surfen,wenn,einer eine H.u.I Vertrag abschliest,und,dann im Nachhinein,draufkommt,an seinem Wohnort,kann,er gar nicht,schnell surfen,wie,in der Werbung,versprochen,.verhält,es sich,dann genau gleich?
mit dem "Sonderkündigungsrecht"!
nun,ich denke,wenn ,ein einzelner,auf einer Almhütte,nicht,telefonieren kann,wird,sicher,niemand,einen Sender,aufstellen,da es sich nicht rentiert:)
,manche,Leute,könnten,also,den schlechten Empfang "erfinden"!
obwohl,sie,vielleicht,nur,sparadisch,an einem Ort,wohnen,wo kein Empfang ist !
Bei Vertragsabschluss unterschreibst du bei One HUI, dass du vom Vertrag zurücktreten kannst, wenn du innerhalb von 7 Tagen draufkommst, dass an deinem Wohnort kein UMTS-Empfang mit One realisierbar ist. Du hast also 7 Tage Zeit, wieder zurückzutreten.Mr.Dailer hat geschrieben:wie,verhält es sich,eigentlich,mit dem mobilen Surfen,wenn,einer eine H.u.I Vertrag abschliest,und,dann im Nachhinein,draufkommt,an seinem Wohnort,kann,er gar nicht,schnell surfen,wie,in der Werbung,versprochen,.verhält,es sich,dann genau gleich?
mit dem "Sonderkündigungsrecht"!
Bei der Bestellung über Internet gilt das sowieso (7 Tage Rücktrittsrecht), auch ohne Angabe von Gründen.
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