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Verfasst: 27.04.2007, 13:24
von LisaA6
ein Kind ist noch nicht geschäftsfähig, darf mich daher nicht einladen, da ich mehr ess+trink als der Taschengeldparagraph abdecken würde.
Ein Pensionist hat in Österreich nicht die Mittel um wen einzuladen, Hofräte und Ex-Bank-Direktoren ausgenommen.

Vorschlag: ich telefonier weniger und spar mir mein Trankl selbst zusammen :lol: Eule machts genau so und schon klappt mit dem Bier.

Verfasst: 27.04.2007, 21:13
von Nachteule
salomonische weisheit.
jedoch muss ich sagen, dass ich kein bier trinke.
jetzt wird aber RICHTIG schwierig. :lol:

Verfasst: 27.04.2007, 21:19
von Azby
Nachteule hat geschrieben:jedoch muss ich sagen, dass ich kein bier trinke.
Kannst ja ein Cola bestellen. :)

Re: ??

Verfasst: 29.04.2007, 11:06
von brus
LisaA6 hat geschrieben: Ein Pensionist hat in Österreich nicht die Mittel um wen einzuladen, Hofräte und Ex-Bank-Direktoren ausgenommen
Gar so super ist eine Hofratspension auch nicht. Ich weiß wovon ich sprechen da ich selber Hofrat (als Chemiker im Patentamt) war und jetzt in Pension bin.
Aber für ein Bier recht es immer noch.