Mündliche Verträge gültig?

Alles, was es sonst noch zu zum Thema "Telefonieren und Surfen" sagen gibt

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 16.10.2005, 10:16

soiss hat geschrieben:eineiiger vom neiner bin ich nicht
Also bist du es du selbst, auch gut.
etwas weniger schulkeisterei tät's auch und etwas weniger oft in die selbstaufgestellten behauptungsfallen zu tappen wäre vielleicht noch eine herausforderung für dich.
Ab einem gwissen Alter hat man mal so seine Erfahrungen gemacht und ich fahr die längste Zeit schon sehr gut damit. Solche Tipps kannst du einem 18jährigen geben. Vielleicht sind die dir oft gegeben worden, aber ich verzichte dankend auf derartige homeopatische Wasserchen als Ratschläge.
könntest du mir - bitte - die 'richtige' bedeutung von "polemik" erläutern.

Da gibts so ein dickes Buch - bei mir ist es rot - da steht D-U-D-E-N drauf. (Sollte in einem Haushalt, wo solche Foren-Beiträge verfasst werden, nicht fehlen) Da steht unter anderem "unsachliche Kritik". Also wenn du im positiven Sinne meinst der bessere Polemiker zu sein... muss ich dir sogar fast wieder recht geben, obwohl ich diese Eigenschaft nicht als eine positive werte...

Also dann, machs mal gut und noch deine Erfahrungen im Leben. Vielleicht wirst dann etwas ausgeglichener. Ich hoffe es für dich! :wink:

Grüße
Stefan

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 16.10.2005, 16:57

Stefan!

Du verzapfst einfach Blödsinn. Dass du als Nichtjurist keine Ahnung von rechtlichen Kategorien hast, ist ja noch nachzusehen. Dass du dich seit Wochen weigerst einzusehen, wie weit du danebenliegst und du vor allem nicht in der Lage bist auf die Begründung deines Irrtums auch nur einzugehen, gibt schon zu denken.

Deine dunkle Drohung, du könntest, wärst du Admin, IP-Adressen einsehen (woww, jetzt fürcht ma uns alle!) entlarvt dich aber endgültig als Wappler.

Als solcher weißt natürlich auch nicht, wo nachschauen, gell! Probiers mal im RIS. Unter § 883 ABGB kommt das raus:

Form der Verträge.

§ 883. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich; vor Gerichte
oder außerhalb desselben; mit oder ohne Zeugen errichtet werden.
Diese Verschiedenheit der Form macht, außer den im Gesetze
bestimmten Fällen, in Ansehung der Verbindlichkeit keinen
Unterschied.


Jetzt musst das allerdings auch noch verstehen. Also besser mehrmals lesen, und langsam.

Und dann nennst uns mal deine Quellen, die deine "Meinung" belegen. Da sind wir alle schon sehr gespannt!

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 16.10.2005, 21:20

@neinsager und/oder soiss, oder wer auch immer sich da im anonymen Internet verstecken möge,

du/ihr seit echt arme gestalten, solange so verbissen auf irgend einer Sache herumzureiten... *kopfschüttel*

Mit Kindergatensprüche und Beleidigungen aufzutrumpfen versuchen, wenn das verletzte Ego sich nicht mehr zu wehren weiß, das ist traurig. Ich hätt auch nichts anderes erwartet.
Wenn du/ihr wirklich glaubt, mich so beeindrucken zu können, dann zeigt mal was ihr in der Praxis am Kasten habt, die Theorie kennt jeder mal schnell und kann auch im Internet mit STRG+C schnell mal nachgelesen und weiterverbreitet werden.
Theoretiker interessieren mich nicht, Praktiker haben was zu erzählen und du/ihr seit keine, das ist offensichtlich.

Aber atmet mal tief durch, spielt euch geistig frei, kümmert euch mal um die wichtigen Sachen im Leben. In einem Forum mit 10 Beiträgen den großen Macker spielen zu wollen und zu glauben, man macht auch noch Meter, ist realitätsfern. Da gehts auch gar nicht mehr um den Vertragsschluss selbst - falls du/ihr das schon bemerkt hast/habt - sondern um das Herumstänkern. Und das braucht keiner hier, glaubt mir - ich bin hier schon ein bißchen länger aktiv, als ihr beiden zusammen.

Für mich ist die Sache hiermit beendet, mir wird es ehrlich gesagt zu kindisch und zu lächerlich. Beschwerden ab sofort ans Salzamt. :wink:
Macht was aus eurem Leben! Lebt wohl

Grüße
Stefan

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metal-heli
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Beitrag von metal-heli » 16.10.2005, 21:21

@neinsager: ich glaube du beharrst da einfach fix auf nem standpunkt, der nicht ganz richtig ist.
es ist richtig, dass prinzipiell mündliche verträge richtige verträge sind.

nur ohne beweisbarkeit, sind solche verträge keine verträge mehr. und darauf läuft es die ganze zeit hinaus.

und was seine quellen sind kann ich dir schon sagen - praxiswissen. oder lieg ich da falsch @stefan?
Zuletzt geändert von metal-heli am 16.10.2005, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.

sk
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Beitrag von sk » 16.10.2005, 21:31

@Neinsager

Wenn man mit ein mündlicher Vertrag zu dein Anwalt gehest, der wird dich auslachen /außer er ist so scharf auf dein Geld/ und wird dich raten, dass du die ganze Geschichte vergessen sollst.
Auf alle Fälle so hat meine vor paar Jahre gemacht und ich bin ihm sehr dankbar dafür, weil nach jetzige Stand der Dinge überzeug bin, dass mündliche Verträge kommen bei kein Richter durch.

Grüsse
sk

P.S. Ich bin kein Anwalt und dass ist nur meine persönliche Meinung.

Neinsager

Ende der Diskussion

Beitrag von Neinsager » 16.10.2005, 23:04

O.k., der eine kann nicht Deutsch und wiederholt gebrochen, was ich eh schon die ganze Zeit sage (Rechtsbestand ist nicht gleich Beweisbarkeit), der andere (der soooo kluge Stefan) gibt entnervt auf und erklärt die Diskussion für beendet. Warum er in diesem mickrigen Forum (laut ihm) so viel postet, das bleibt unklar, ist aber wahrscheinlich hormonell bedingt.

sk
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Beitrag von sk » 16.10.2005, 23:23

Der, der nicht Deutsch spricht, spricht anderen Sprachen, die ihm beruflich bedingt von Nützen sind, /export-import/ und ab und zu mit Verträge zu tun hat.

Grüse
sk

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 16.10.2005, 23:32

Mir egal, was für Sprachen du sprichst.

Solange einer seine Behauptungen nicht belegen kann (Quellen, Zitate, etc.) ist er in allen Sprachen stumm. So wie der lautlose Stefan halt.

sk
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Beitrag von sk » 16.10.2005, 23:46

Es war lustig, aber leider muss ich ins Bett gehen. Morgen soll man wieder für der tägliche Brot hakeln. :wink:

Guten Nacht
sk

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 17.10.2005, 00:40

Ich Sage nur soviel,ohne Unterschrift kein Vertrag!
ruf die Arbeiterkammer an,und die Sagen dir genau das selbe!

Wie wollen dir die Leute,die dir Mündlich,was untergejubelt haben,beweisen,das du eien Vertrag abgeschlossen hast am Telefon?

Gesprächsaufzeichnungen,sind vor Gericht,als Beweis nicht zu Lässig!
Damit ist das Thema erledigt,alle Anderen Aussagen sind Falsch,den die Leute,die solche Mündlichen Verträge abschliesen,kenen selbst das Gesertz nicht,und hatten Glück das sie bisher immer Zahlungswillige Kunden Hatten!

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 17.10.2005, 00:59

Schon wieder unbelegte Behauptungen. Ruf die Arbeiterkamer an und die sagen dir, dass du falsch liegst. Gottheit hin oder her, Blödsinn bleibt Blödsinn. Wie wär's mit Zitaten, Quellen oder sonstigen Belegen.

Nochmal: Die Beweisbarkeit eines Umstands vor Gericht (glaubt mir der Richter oder nicht) und dessen rechtliche Kategorisierung (was gilt) sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist in der ZPO geregelt, das andere im materiellen Recht (ABGB).

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 17.10.2005, 01:05

Um es Klazustellen!
würdest du auch soviele Beiträge schreiben wie ich!
Wärst du auch eine Gottheit:)
das macht das Board Automatisch,ich habe den Titel Sicher nicht dazugeschrieben:)

Bist du in einem Mündlichen Vertrag gefangen,aud dem du nicht mehr rauskommst,es hört sich fast so an!
wende dich an www.verbraucherschutz.at

ich würde mir auch Wünschen,das deine Aussagen Stimmen,aber wenn man das Gegenteil in der Ak Liest,das eben Mündliche Aussagen,nicht Gülitg sind,dann gehe ich wohl davon aus,das sie es sich nicht leisten ,können,die Öffentlichkeit anzulügen!
Alles andere Sind Gummiparagraphen,die ,wenn es hart auf Hart m,kommt keine Halt haben!

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 17.10.2005, 01:22

Und wieder so ein geistloses Copy/Paste von mir. Diesmal (extra volksnah):

http://help.orf.at/?story=3549

Auch mündlicher Vertrag wird gültig
Die Konsumentenschützer warnen vor voreiligen Vertragsabschlüssen am Telefon. Vielen Konsumenten sei nicht bewusst, dass ein solcher Vertrag tatsächlich auch mündlich am Telefon abgeschlossen werden kann und nicht erst durch eine Unterschrift zustande kommt.


Aber die Klugscheißer hier werden auch das nicht glauben. Wer sind schon diese Konsumentenschützer? Wahrscheinlich nur "Theoretiker" und nicht langjährige Praktiker des Dilettantismus, wie sie hier den Ton angeben.

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Beitrag von Mr.Dailer » 17.10.2005, 01:28

ich sage es mal So,solange sich niemand aufregt,kann anscheinend bei uns jeder machen was er will!

ps :ich Bezeichne dich auch nicht,als Klugscheisser,!
Behandle,andere So,wie du selbst Behandelt werden willst,dann geht es dir selbst Besser:)

Noch ein Gedanken Gang,am Telefon ,kann sich jeder für jeden Ausgeben,ich könnte jezt z,b Sagen,ich bin du,und umgekehrt,und schliese für dich einen Vertrag ab,oder bestelle was im Nezt,wie willst du dann beweisen,das du selbsrt den Vertrag gar nicht Mündlich abgeschlossen hast,nur allein deshalb,ist es ein Schutz,weil sonst könnte sich ja jeder für jeden ausgeben!

und falls es jemand vergessen hat,jeder hat das Recht,von einem Vertrag,binnen 14 Tagen,ohne Angaben von Gründen,laut Fernabsatz gesetz zurückzutreten!

Neinsager

Beitrag von Neinsager » 17.10.2005, 01:50

Grübel, grübel, wie beweis ich das in einem System, in dem die freie richterliche Beweiswürdigung gilt (d.h. es gibt keine gesetzlichen Beweisregeln wie in der Scharia)?

Ganz einfach: Ich behaupte etwas, du behauptest das Gegenteil, der Richter hört sich beide Seiten unmittelbar und mündlich an (das sind so zwei Prinzipien des ö. Zivilprozessrechts), er würdigt allenfalls weitere Indizien, je nach Lage des Falls und glaubt - mir. Das war's dann. Sofern er seine Beweiswürdigung (einem muss er ja glauben) nicht komplett haarsträubend begründet, hält das Urteil jede Instanz locker aus, sofern es angesichts des Streitwerts überhaupt vernünftig bekämpfbar ist. Natürlich kann's auch umgekehrt ausgehen, vor Gericht und auf Hoher See ist man halt mit Gott allein.

Tja, so geht das in der Praxis. Die Gerichtsverhandlungen sind übrigens öffentlich, vielleicht solltest mal hinschauen, wenn's deine Zeit erlaubt. Bevor du hier Unfug postest in Sachen, von denen du nichts verstehst, wär das durchaus empfehlenswert.

Übrigens, ich warte immer noch auf deine kluge Stellungnahme zum orf.help-Zitat. Sind das lauter Trottel dort, oder hast du vielleicht doch nicht recht? Oder hab ich das Zitat erfunden?

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