Verrein - Rechte und Pflichten?

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Boy2006
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Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Boy2006 » 25.06.2015, 17:50

Um es einfach zu machen kennt sich jemand von euch mit den Vorschriten zum Thema Verrein gut aus?

Azby
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Re: Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Azby » 25.06.2015, 22:02

Es heißt Verein (ohne Doppel-R). Was willst du denn wissen? Stell doch einfach mal deine Frage...

Boy2006
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Re: Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Boy2006 » 27.06.2015, 01:20

Wie darf ein Verein Geld einnehmen?
Spenden und Mitgliedsbeitrag?
Ich nehme an der Verrein braucht dann auch ein Bankkonto?
Der zukünftige Verein soll eine Webseite Betreiben die Informationen für alle bereitstellt.


http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswes ... erson.aspx
Kann ein Verein auch ständig nur Verluste machen?
Muss ein Verein neue Leute aufnehmen?

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Stefan
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Re: Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Stefan » 29.06.2015, 00:36

Grundsätzlich lege ich dir ans Herz, die 34 Paragraphen des Vereinsgesetzes durchzulesen: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswes ... esetz.aspx

Wenn du ernsthaft eine Verein gründen willst, dann solltest du dir diese 30 Minuten Zeit nehmen.
Schon der § 1 beschreibt und beantwortet einen Großteil deiner Fragen:
Boy2006 hat geschrieben:Wie darf ein Verein Geld einnehmen? Spenden und Mitgliedsbeitrag?
Ein Verein darf auch Geld durch angebotene Leistungen einnehmen, wichtig ist eben, dass es keine gewinnorientierte Unternehmung ist. (§ 1(2))
Für die Rechnungen muss auch eine einfache Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) geführt werden. (§ 21)
Boy2006 hat geschrieben:Ich nehme an der Verrein braucht dann auch ein Bankkonto?
Ich weiß nicht, ob man heutzutage noch mit Post-Überweisungen durchkommt. Ansonsten braucht es ein Bankkonto, ja.
Boy2006 hat geschrieben:Der zukünftige Verein soll eine Webseite Betreiben die Informationen für alle bereitstellt.
Mindestens zwei Personen müssen einen bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweck verfolgen. (§ 1(1))
Boy2006 hat geschrieben:Kann ein Verein auch ständig nur Verluste machen?
Aufgrund des Non-Profit-Gedanken gibt es definitorisch nicht Gewinn/Verlust sondern Einnahmen/Ausgaben.
Die Prüfungsvorschriften von § 21 (3) i.V.m. § 6 (4) (Insichgeschäften) und der in weiterer Folge § 21 (4) Informationspflicht der Mitglieder stellt sich die Frage, in wie weit ein defizitärer Verein bestehen kann ...
Boy2006 hat geschrieben:Muss ein Verein neue Leute aufnehmen?
Nein, aber es müssen mindestens zwei Personen sein. (§ 1 (1))

Ganz platt beschrieben: Du darfst für eine Sache gratis arbeiten und deine Freizeit ohne Gegenleistung einsetzen.
Damit du aber in den Genuss von Vorsteuerabzug kommst bzw. auch Unkosten steuerlich in Rechnung stellen kannst, hast du die Möglichkeit, einen Verein zu gründen; formal gleicht der Verein den Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG allerdings mit gewissen Vorteilen wie oben beschrieben.

Mit genügend Mitglieder (die praktisch finanziell über dich bestimmen) kannst du auch einen Gehalt geltend machen.

Grüße
Stefan

Boy2006
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Re: Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Boy2006 » 30.06.2015, 21:37

Darf die Domain die zu der Vereinseite lauft auch mir privat gehören?
Zb Ich habe 5 sehr sehr schöne Domains die ich eventuell in paar Jahren vermarkten kann.
Natürlich ist es eine gute idee diese erst auf den Verein zu verlinken.
Wenn du ernsthaft eine Verein gründen willst, dann solltest du dir diese 30 Minuten Zeit nehmen.
Das Gründen dauert eh noch lllaannggeee es geht mal erst um das "wie" und wie es eben Rechtlich aussieht.
Ein Verein darf auch Geld durch angebotene Leistungen einnehmen, wichtig ist eben, dass es keine gewinnorientierte Unternehmung ist. (§ 1(2))
Ein Premiumzugang auf der HP würde ja bedeuten irgend wie "gewinnorientiert" ?!
Aber wenn ich an "den grössten" Automobil Verein denke... :roll:
Für die Rechnungen muss auch eine einfache Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) geführt werden. (§ 21)
Dafür könnte ich von meinen Dad das mittlerweile Antike Programm verwenden wo man auch für Firmen eine Rechtsgültige Rechnung ausstellen kann.
Diese müssen das 7 Jahre Gelagert werden?
Ich weiß nicht, ob man heutzutage noch mit Post-Überweisungen durchkommt. Ansonsten braucht es ein Bankkonto, ja.
oke das heist wieder kosten und ich nehme an nach der Gründung?
Und vom Finanzamt bekomme ich dann eine Steuernummer?
Die Prüfungsvorschriften von § 21 (3) i.V.m. § 6 (4) (Insichgeschäften) und der in weiterer Folge § 21 (4) Informationspflicht der Mitglieder stellt sich die Frage, in wie weit ein defizitärer Verein bestehen kann ...
Der Punkt ist ja das es Ausgaben gibt wie: Domain, Hosting, Bankkonto die was kosten. Und diese man eben wieder rein bekommen muss. :roll:
Du darfst für eine Sache gratis arbeiten und deine Freizeit ohne Gegenleistung einsetzen.
Aber alle Gewinne müssen an alle Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Wenn wir zu 2dt sind fliegen wir gemeinsam in der Business Class zb. :lol:
Mit genügend Mitglieder (die praktisch finanziell über dich bestimmen) kannst du auch einen Gehalt geltend machen.
Da ich keines Beziehe(n) kann wegen den Krankenstand ist der Verein eine gute alternative weil da gehört mir das Geld nicht wenn es mich nicht mehr freut sage ich Tschüss und andere machen weiter.

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Stefan
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Re: Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Stefan » 30.06.2015, 23:43

Ich habe es wohl schlecht beschrieben, daher noch ein Versuch, es zu erklären:

Ein Verein ist wie eine normale Firma mit dem Unterschied, dass der Zweck "ideologisch" sein soll.
Du hast den Automobilverein angesprochen, den möchte ich gleich aufgreifen: Die Gründungsidee war, für Menschen mit einem fahrbaren Untersatz um kleines Geld (= Mitgliedsbeitrag) volle Mobilität bereitzustellen. Eventuelle Einnahme-Überschüsse werden entweder dazu verwendet, um die Mitgliedsbeiträge zu minimieren oder um bspw. Investitionen in neue und sonst teure Alternativen wie Hubschraubertransporte zu tätigen.
In Deutschland wurde letztes Jahr über den ADAC diskutiert, ob dieser dem ideologischen Vereinsgesetz noch entspricht, oder eigentlich wirtschaftlich agiert und daher Gewinnsteuern zahlen müsste.

In anderen Worten: Du bist mit einem Verein eine ganz normale Firme, aber darfst dich quasi nicht bereichern wollen.
Wenn du mit einem Verein mehr Einnahmen als Ausgaben hast und diese Einnahmen dazu verwendest, um auf die Karibischen Inseln zu fahren, dann widerspricht das dem Gedanken eines Vereins --- mit diesen Mehreinnahmen solltest du ideologisch gesehen eigentlich die Performance der Server verbessern.
Boy2006 hat geschrieben:Darf die Domain die zu der Vereinseite lauft auch mir privat gehören?
Klar! Und wenn du für die Registrierung privat etwas zahlen musst, dann kannst du das dem Verein auch in Rechnung stellen.
Boy2006 hat geschrieben:Ein Premiumzugang auf der HP würde ja bedeuten irgend wie "gewinnorientiert" ?!
Du darfst natürlich eine Produktdifferenzierung machen, aber der "Mehrwert" - den du als gewinnorientiert bezeichnet hast - muss dem Verein zugute kommen.
Boy2006 hat geschrieben:Dafür könnte ich von meinen Dad das mittlerweile Antike Programm verwenden wo man auch für Firmen eine Rechtsgültige Rechnung ausstellen kann.
Diese müssen das 7 Jahre Gelagert werden?
Grundsätzlich ja, es geht halt um eine Bilanzerstellung für das Finanzamt, so wie bei ganz normalen Firmen. Ich hätte allerdings gedacht, dass Belege 10 Jahre aufbewahrt werden müssen ...
Boy2006 hat geschrieben:Bankkonto ... oke das heist wieder kosten und ich nehme an nach der Gründung?
Und vom Finanzamt bekomme ich dann eine Steuernummer?
Ob vor oder nach Gründung, du kannst unmittelbare Kosten geltend machen (= Vorsteuerabzug). Geschenkt bekommst du nichts, nur weil es ein Verein ist ... Und ja, du bekommst eine Steuernummer.
Boy2006 hat geschrieben:Der Punkt ist ja das es Ausgaben gibt wie: Domain, Hosting, Bankkonto die was kosten. Und diese man eben wieder rein bekommen muss. :roll:
Eben, ein Verein ist keine Wohltätigkeitseinrichtung des Staates ... Es geht um Vorsteuerabzug und Ideologie.
Boy2006 hat geschrieben:Aber alle Gewinne müssen an alle Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Wenn wir zu 2dt sind fliegen wir gemeinsam in der Business Class zb. :lol:
Wie schon erwähnt: Der Überschuss muss in erster Linie dem Verein zugute kommen. Umgekehrt: Wenn Mitglieder für den Erfolg der Sache notwendiger Weise in der First-Class fliegen müssen, dann ist das ok.
Boy2006 hat geschrieben:Gehalt ... Da ich keines Beziehe(n) kann wegen den Krankenstand ist der Verein eine gute alternative weil da gehört mir das Geld nicht wenn es mich nicht mehr freut sage ich Tschüss und andere machen weiter.
Das kann ich jetzt "aus der Ferne" nicht beurteilen. Eines sollte allerdings klar sein bzw. unterschieden werden: "Zuwendungen" aus einem Verein gelten finanztechnisch als Gehalt, "Unkostenersatz" für eine private Domain dagegen nicht.


Grüße
Stefan

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Re: Verrein - Rechte und Pflichten?

Beitrag von Boy2006 » 01.07.2015, 01:16

So spät noch eine Antwort wow... Ich machs mal kurz.
Die chancen das der Gewinn (durch Werbung) jemals die Ausgaben deckt ist fast bei 0,1%.
Dazu kommt das ich gerne Werbung mit Handzettel machen möchte was (natürlich) auch kosten wird.
Es wird einfach gesagt um Reisen in AT gehen wo es vviiieeelleee Abzockseiten gibt und wo günstige alternativen sehr oft verschwiegen werden.
für Hardcore Sparer man kann von Wien nach Innsbruck mit den Zug 2Klasse bei 5Personen für 7,50€ fahren!
Dauer 11:30 (nur AT) oder 10:30 via Deutschland das aber gesammt 16€ kostet.

Solche Tips findest du halt nirgends.

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