günther_35 hat geschrieben: ... BigBob Tarif ...
Der Verkäufer bei Bob sagte ihr sie müsste den genauen Zeitpunkt wissen wann
der Vertrag abläuft das er 14 tage vorher die Nummer importieren kann bzw nicht
Monate lang für 2 Handys zahlen muss.
In den
EB zum BigBob habe ich keine anderen Infos zur Kündigungsfrist gefunden --- für mich gilt daher 1 Monat.
Ich verstehe auch nicht, was der Verkäufer von bob mit der Rufnummer zu tun hat.
Eine Rufnummern-Portierung läuft so ab:
Du beantragst bei bob ein Formular/Info zu Rufnummernportierung (NÜV-I). Dieses Formular wird dir dann ausgestellt/zugesendet und ist (glaube ich) 3 Monate gültig. Damit gehst du zu Drei und den Rest erledigt Drei für dich und NICHT bob! Achtung: Die Rufnummer kann nur solange portiert werden, solange der bob-Vertrag AKTIV ist.
Wie solltest du nun vorgehen:
- Auf der Rechnung siehst du, wann der Abrechnungszeitraum ist; bei mir ist es der 25. jeden Monats
- Beantrage eine NÜV-I von bob; das kannst du schon heute machen
- Kündige den bob-Vertrag schriftlich; bei mir wäre es bis zum 24.Sept, dann wäre mein Vertrag am 24.Okt deaktiviert.
- Gehe zu Drei und frage, wie lange derzeit die Portierung dauert --- bei mir war es damals 1 Woche
- Schlussendlich: Melde VOR Deaktivierung (in MEINEM Fall 24.Okt) deinen/ihren Drei-Tarif an, gib Drei die NÜV-I und alles ist gut --- aber plane genügend Zeit für die Portierung ein
Zusammenfassend:
- Bob hat mit der Rufnummernportierung überhaupt nichts zu tun! Die brauchen dir nur das Formular schicken und den Rest machst du selber mit Drei aus.
- Die Kündigungsfrist ist laut aktuellen AGB 1 Monat (zum Ende der Abrechnungsperiode), daher richte dich danach.
- Die Portierung (€ 19,-) musst du bei bob bezahlen
- Wenn alles schief läuft und bob eine 3-monatige Kündigungsfrist macht, dann kostete es euch die BigBob Grundgebühr max. € 17,60 --- ABER wenn ihr die Kündigungsfrist übersieht und der Vertrag von bob gekündigt ist, dann ist die Rufnummer für immer weg!
Grüße
Stefan