Wowo hat geschrieben:Gilt eine Geldanweisung rechtlich als Brief und muss darob am Folgetag im Briefkasten sein?
Mir wurde vorgestern Geld angewiesen, ...
Du läßt leider offen, über welche Art "Anweisung" dir der Geldbetrag übermittelt wurde.
Die "gute alte" und teure Postanweisung, entspricht ablaufmäßig quasi einem Einschreibbrief, wo dir dann der (Geld-)Briefträger bei der "Zustellung" eben den Betrag ausgezahlt hat.
Heute erfolgt jedoch überlicherweise auf Grund des hohen Überfallrisikos keine direkt Auszahlung mehr, sondern wird dir nur mehr eine Benachrichtung zugestellt, mit der du dir am zuständigen Postamt dann den Geldbetrag auszahlen lassen kannst.
Da liegt in Wikipedia offenbar eine Verwechslung mit den ebenfalls erwähnten Bargeldstransfer-Dienstleistern vor.Wowo hat geschrieben:aus Wikipedia:
"Der Vorteil einer Inlandspostanweisung gegenüber einer Überweisung ist die sofortige Verfügbarkeit für den Empfänger nach Einzahlung. Der Empfänger kann somit unmittelbar nach der Einzahlung durch den Auftraggeber bei einem Postamt den angewiesenen Betrag bar auszahlen lassen. Die sonst bei Überweisungen übliche maximal zulässige Überweisungsdauer von bis zu drei Geschäftstagen (ab 1. Januar 2012: ein Geschäftstag) laut Zahlungsdienstegesetz entfällt."
Diese bieten nämlich den beschriebenen (und teuer bezahlten) Vorteil, daß der übermittelte Betrag dem Empfänger in allen Filialen auf der Welt meist bereits ~10 Minuten nach Einzahlung gegen Nennung von Betrag und MTCN-Nummer und dabei häufig auch ohne oder nur alibi-mäßiger Ausweisüberprüfung ausbezahlt wird.
Diese lasche Auszahlungspraxis ist auch der Grund, daß diese Dienste bei Internet-Kriminellen für den Empfang von Zahlungen besonders beliebt sind und leider nach wie vor genügend naive Zeitgenossen glauben, daß es sich bei Western Union, Moneygram etc. um Banken bzw. diesen gleichweitigen Überweisungen handelt.