Brief von MA37

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Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 18:45

In Wien kann die Baupolizei einen Zubau genehmigen, ohne dass alle Eigentümer gefragt werden/einwilligen?

ray81
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Beitrag von ray81 » 13.02.2012, 18:51

Wowo hat geschrieben:Die Zustimmung aller Eigentümer ist notwendig?

Also nicht eine Mehrheit?
Zu was? Genau das meine ich, formuliere doch bitte einen klaren Satz mit Sinnzusammenhang.

... oder eine einstimmige Zustimmung aller Miteigentümer (und somit auch von dir) für die Genehmigung bestimmter baulicher Maßnahmen erforderlich ist ...

die bestimmten baulichen Maßnahmen hat er nicht aufgeführt ... wir wissen ja nicht einmal was in dem Brief der Baubehörde stand.

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EDIT: Ah, soeben hast du es präzisiert!
Wowo hat geschrieben: In Wien kann die Baupolizei einen Zubau genehmigen, ohne dass alle Eigentümer gefragt werden/einwilligen?
Wenn der "Zubau" auf eigene Kosten und nicht auf die Kosten der anderen Eigentümer erfolgt, keine berechtigten Einwände der anderen Eigentümer bestehen und gesetzlich nichts dagegenspricht, wieso nicht?
Es steht dir ja das Recht zu als Betroffener Einwände gegen die Genehmigung vorzubringen, deswegen ja möglicherweise auch der Brief.
Kein berechtigter Einwand ist allerdings: Ich will das nicht.
Gruß Ray

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 15.02.2012, 16:17

@ray81
Wenn der "Zubau" auf eigene Kosten und nicht auf die Kosten der anderen Eigentümer erfolgt, keine berechtigten Einwände der anderen Eigentümer bestehen und gesetzlich nichts dagegenspricht, wieso nicht?
Das ist so leider falsch.
Im Wohnungseigentumsrecht gilt für solche baurechtlichen Dinge das Prinzip, daß dabei die einstimmige Zustimmung aller Wohnungseigentümer zwingend vorliegen muß.
Natürlich steht es dem Bauwerber frei, bei Nichterzielung der Einstimmigkeit eine gerichtliche Zustimmung (auf seine Kosten und Risiko) für das Bauvorhaben zu erlangen.
Dies wird aber üblicherweise nur dann erteilt, wenn das Interesse an der Errichtung deutlich schwerer wiegt als die Ablehnung einiger Wohnungseigentümer bzw. die Ablehnung quasi als bloße Schikane angesehen werden könnte.
Beispielweise, wenn du für deine gebrechliche Mutter etc. einen Treppenlift (auf deine Kosten) einbauen lassen willst oder im Haus mehrheitlich ein Aufzug gewünscht wird.


@Wowo
In Wien kann die Baupolizei einen Zubau genehmigen, ohne dass alle Eigentümer gefragt werden/einwilligen?
Normalerweise nicht.
Es hängt aber auch von gewissen (partei-)politischen "Verhaberungen" ab (Wien ist bekanntlich anders :lol: ) und mitunter kann auch der Hausverwalter - besonders dann, wenn er eine umfassende Vollmacht möglichst aller Wohnunsgeigentümer besitzt - solche Dinge in Gutsherrenart ohne Befassung der Wohnungseigentümer entscheiden.
Jenen, welche ihm entweder keine oder nur eine eingeschränkte Vollmacht erteilt haben, müßte er auf jeden Fall informieren und um deren Zustimmung ersuchen.
Es liegt aber auch im Ermessensbereich der Baupolizei, ob sie sich mit einer bloßen Zustimmung des Verwalters begnügt oder ob sie auf einer direkten Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer besteht.

Es hängt aber generell immer davon ab, wie sehr sich die Wohnungseigentümer (Mehrheit oder zumindest eine aktive Minderheit) um ihr Objekt und die Verwaltung kümmern.
Da viele Objekte entweder Großanlagen sind, wo sich kaum Wohnungseigentümer zu einer Entscheidungsfindung bzw. Mehrheitsentscheidungen zusammenbringen lassen oder im schlechtesten Fall "gemischte" Häuser mit Miet- und Eigentumswohnungen sind, wo ein Mehrheitseigentümer (oft der ehemalige "Hausherr") de facto das Sagen hat, regiert in sehr vielen Fällen der Verwalter nach eigenem Gutdünken bzw. nach der Pfeife des Mehrheitseigentümers bzw. einer Seilschaft von Groß-Miteigentümern, welchem bzw. welchen er zumeist auch seine Bestellung zum Verwalter verdankt bzw. zu deren Dunstkreis er mehr oder weniger offen gehört.

ray81
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Beitrag von ray81 » 15.02.2012, 17:09

ChristianWien hat geschrieben:@ray81
Wenn der "Zubau" auf eigene Kosten und nicht auf die Kosten der anderen Eigentümer erfolgt, keine berechtigten Einwände der anderen Eigentümer bestehen und gesetzlich nichts dagegenspricht, wieso nicht?
Das ist so leider falsch.
Im Wohnungseigentumsrecht gilt für solche baurechtlichen Dinge das Prinzip, daß dabei die einstimmige Zustimmung aller Wohnungseigentümer zwingend vorliegen muß.
Natürlich steht es dem Bauwerber frei, bei Nichterzielung der Einstimmigkeit eine gerichtliche Zustimmung (auf seine Kosten und Risiko) für das Bauvorhaben zu erlangen.
Dies wird aber üblicherweise nur dann erteilt, wenn das Interesse an der Errichtung deutlich schwerer wiegt als die Ablehnung einiger Wohnungseigentümer bzw. die Ablehnung quasi als bloße Schikane angesehen werden könnte.
Beispielweise, wenn du für deine gebrechliche Mutter etc. einen Treppenlift (auf deine Kosten) einbauen lassen willst oder im Haus mehrheitlich ein Aufzug gewünscht wird.
Naja, ich vestehe, ich habe das ein wenig "relativ" beschrieben ... "gesetzlich nichts dagegenspricht" ... besteht die Zustimmungspflicht ... dann muss diese auch beachtet werden - ansonsten spricht "gesetzlich" was dagegen ... ich hatte den "Zubau" auch in Anführungsstriche gesetzt, hab darunter generell bauliche Veränderungsmaßnahmen verstanden.
Nehmen wir der Einfachheit halber, eine nichttragende Wand in der eigenen Wohnung darf man ohne Zustimmung der Eingentümergemeinschaft entfernen, bei einer tragenden Wand sieht es schon anders aus. Wie du aber schon angeführt hast, gibt es andere Beispiele, bei denen man trotz der Zustimmungspflicht Veränderungen vornehmen darf, Zustimmung per Gericht.
Das alles in einem Satz abzuhandeln hat sich gezeigt, führt zu Mißverständnissen.
Hier gibt es ein paar nette Sachen zum Durchlesen:
http://www.findyourhome.at/info/infos-fuer-kaeufer.php
Gruß Ray

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