Brief von MA37

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ray81
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Beitrag von ray81 » 13.02.2012, 12:32

Wowo hat geschrieben:Mit (Un-) Recht habe ich - Gott sei Dank - nichts gemein.
naja, das würde ich so nicht sagen ... du hast gelegentlich durchaus "unrecht" :lol:
... das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen ...

ps: bin auch nicht fehlerfrei ;-)
Gruß Ray

D_D
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Beitrag von D_D » 13.02.2012, 12:36

Wowo hat geschrieben: Dass ich wegen einer Renovierung der Wohnung innen (ist das verboten??) aussagen muss, wohl kaum.
Stimmt so nicht ganz.
Wenn Du zB Durchbrüche machst, dann muß es von Statiker überprüft und abgesegnet werden. Solche Umbauten mußt natürlich beim Bauamt melden.
Gibt sicher noch mehr Beispiele.

Würde mich sehr interessieren, was es nun geworden ist.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 13:58

Durchbrüche sind klar. War ja nicht der Fall. Das hätte ich hier ja auch geschrieben.

Kurz zum Inhalt des Briefes:

Eine Verhandlung wurde anberaumt. Die Iraner vom letzten Stock - scheinbar vermieteten sie die Wohnung - wollen schon wieder etwas ausbauen.

Ich werde definitiv dagegen sein, es sei denn, ich erhalte von der Baupolizei schriftlich die Versicherung, dass dem Haus langfristig dadurch kein Schaden entsteht.

Bleibt die Frage, warum ein Brief, in dem es um meine Wohnung am Ort A geht, zum Ort B gesandt wird.
Will da irgendjemand verhindern, dass ich bei der Verhandlung zugegen sein werde?

@ ray81: Es war naturgemäß die UnrechtsSPRECHUNG gemeint.

Azby
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Beitrag von Azby » 13.02.2012, 14:41

Wowo hat geschrieben:Ich werde definitiv dagegen sein, es sei denn, ich erhalte von der Baupolizei schriftlich die Versicherung, dass dem Haus langfristig dadurch kein Schaden entsteht.
Die Baupolizei kann dir gar nichts versichern. Sie ist nur zuständige Behörde und kann als solche höchstens Sachverständigengutachten heranziehen, um beurteilen zu können, ob der Ausbau "sicher" ist und entscheidet dann entsprechend der rechtlichen Zulässigkeit, ob der Ausbau genehmigt wird.
Wenn du eine Versicherung willst, musst du zu einem Versicherungsvertreter gehen.
Bleibt die Frage, warum ein Brief, in dem es um meine Wohnung am Ort A geht, zum Ort B gesandt wird.
Will da irgendjemand verhindern, dass ich bei der Verhandlung zugegen sein werde?
Wohl kaum, denn die Ladung geht von der Behörde aus, die kein Interesse hat, ein Verfahren zu verschleppen.
Darüber hinaus ist es für den Bewilligungswerber mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, wenn ein Beteiligter nicht vorschriftsgemäß geladen wird. Als der Behörde bekannter Beteiligter würde deine Parteistellung nämlich nicht präkludieren, wenn du nicht persönlich geladen wirst und du könntest noch später deine Einwände geltend machen. Aber nun hast du deine Ladung ja nachweislich erhalten.
Reine Einwände, wie "Ich bin dagegen, weil ich halt dagegen bin" helfen dir übrigens nichts. Du müsstest schon eine Beeinträchtigung in deinen subjektiven Rechten geltend machen. Tust du das nicht, bist du im weiteren Verfahren von der Teilnahme ausgeschlossen. Nach Ende der mündlichen Verhandlung kannst du auch keine neuen Einwände geltend machen, du bist dann also auf die bis zur mündlichen Verhandlung abgegebenen Einwände beschränkt (es sei denn, es treten unvorhersehbare neue Erkenntnisse auf). Daher solltest du dir rechtzeitig genau überlegen, welche Einwände du geltend machen willst.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 14:48

"Wien ist anders".

Man sendet eine Ladung zu einer Verhandlung an eine Adresse, die nicht Gegenstand der Verhandlung ist.
Und als Geladener kann man nichts bewirken.

Werde froh sein, bald in einem zivilisierten Land zu leben.

ray81
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Beitrag von ray81 » 13.02.2012, 17:04

Wowo hat geschrieben: Soeben fand ich im Briefkasten meiner Nebenwohnung (Miete) einen gelben Zettel der Post vor. RSb-Brief der Baupolizei (MA37).
Darauf steht mein Name und seltsamerweise die Adresse meiner Eigentumswohnung (Hauptwohnsitz).
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Ich werde definitiv dagegen sein, es sei denn, ich erhalte von der Baupolizei schriftlich die Versicherung, dass dem Haus langfristig dadurch kein Schaden entsteht.

Bleibt die Frage, warum ein Brief, in dem es um meine Wohnung am Ort A geht, zum Ort B gesandt wird.
Will da irgendjemand verhindern, dass ich bei der Verhandlung zugegen sein werde?
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"Wien ist anders".

Man sendet eine Ladung zu einer Verhandlung an eine Adresse, die nicht Gegenstand der Verhandlung ist.
Und als Geladener kann man nichts bewirken.

Werde froh sein, bald in einem zivilisierten Land zu leben.
Wohl anders als deine Wunschvorstellungen ... irgendwie widersprichst du dir da ... der Brief war doch scheinbar an die richtige Adresse adressiert, er wurde nur nicht am "richtigen" Ort zugestellt. Wobei Ort A und Ort B ja auch als Wohnungen im selben Haus liegen können ... Wo ist Ort A und Ort B, Wien und Hongkong?
Du machst es einem wirklich schwer, deinen Hirnwindungen zu folgen.
Vielleicht kannst du ja die Orte näher beschreiben.
Wie aber erwähnt hat das Magistrat ja richtig "adressiert", oder? Die Zustellung übernimmt ja nicht das Magistrat. Haben beide Adressen den gleichen Zusteller!?
Auf jeden Fall hat dich der Brief erreicht.

Und als Geladener kann man nichts bewirken? Was genau meinst du mit wieder mit deiner Äußerung, bevor man sich wieder Ratespielchen antut.
Ich würde mal Azby's Beitrag richtig durchgelesen? Falls du was nicht verstehst, frag an, aber bitte mach daraus kein Ratespielchen.

Ich wage es zu bezweifeln, ob es für deine Ansprüche überhaupt "zivilisierte" Länder gibt ... Schweden? Da hast du ja auch schon "geraunzt" ...
Gruß Ray

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 17:11

Wenn ein Bauvorhaben in einem Haus in der Gasse A besprochen werden soll und der Ladungsbrief NICHT an meine Hausadresse in der Gasse A (=Ort des Bauvorhabens!) zugestellt wird, sondern an meine Nebenadresse in der Gasse X (wo ich selten bin), drängen sich gewisse Fragen auf.

Wenn dann noch dazu die Hausnummer(!) der Gasse X falsch geschrieben wird ( 41 statt 4), dann drängen sich keine Fragen mehr auf, dann gilt nur noch:

Wien ist anders.

ray81
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Beitrag von ray81 » 13.02.2012, 17:22

Wowo hat geschrieben:Wenn ein Bauvorhaben in einem Haus in der Gasse A besprochen werden soll und der Ladungsbrief NICHT an meine Hausadresse in der Gasse A (=Ort des Bauvorhabens!) zugestellt wird, sondern an meine Nebenadresse in der Gasse X (wo ich selten bin), drängen sich gewisse Fragen auf.

Wenn dann noch dazu die Hausnummer(!) der Gasse X falsch geschrieben wird ( 41 statt 4), dann drängen sich keine Fragen mehr auf, dann gilt nur noch:

Wien ist anders.
... du hast doch aber geschrieben: Darauf steht mein Name und seltsamerweise die Adresse meiner Eigentumswohnung (Hauptwohnsitz).

Wie können sie jetzt die Hausnummer der Gasse X - Nebenwohnung falsch schreiben? Man, bei dir gibt so nichts einen wirklichen Sinn ...

Hast du schon bei der Hauptwohnung nachgesehen? Vielleicht ist da ja auch ein Brief!? ... so nebenbei, wie viele Wohnungen hast du eigentlich in Wien?
Gruß Ray

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 17:30

In der Hoffnung, dass es nicht verboten ist: Ich habe 2 Wohnungen. Eine Eigentumswohnung und meine kleine ehemalige Studentenmietwohnung, die ich behielt, da es ein alter Mietvertrag ist.
Das Bauvorhaben betrifft die Eigentumswohnung.

Brief wurde NUR an die Mietwohnung gesandt, noch dazu - wie ich nun entdeckte - an

.....gasse 41 statt richtigerweise an ....gasse 4.

In Wien muss man ergo noch dankbar sein, wenn ein Brief ankommt, da man ansonsten ein Bauvorhaben gar nicht verhindern könnte.
Respektiv muss man froh sein, dass der Brief ankam und man einer möglichen Bestrafung wegen Nichterscheinens entkam...

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Beitrag von ray81 » 13.02.2012, 17:57

Wowo hat geschrieben:In der Hoffnung, dass es nicht verboten ist: Ich habe 2 Wohnungen. Eine Eigentumswohnung und meine kleine ehemalige Studentenmietwohnung, die ich behielt, da es ein alter Mietvertrag ist.
Das Bauvorhaben betrifft die Eigentumswohnung.

Brief wurde NUR an die Mietwohnung gesandt, noch dazu - wie ich nun entdeckte - an

.....gasse 41 statt richtigerweise an ....gasse 4.

In Wien muss man ergo noch dankbar sein, wenn ein Brief ankommt, da man ansonsten ein Bauvorhaben gar nicht verhindern könnte.
Respektiv muss man froh sein, dass der Brief ankam und man einer möglichen Bestrafung wegen Nichterscheinens entkam...
Von mir aus kannste auch 20 oder mehr haben ;-)
"Das Bauvorhaben betrifft die Eigentumswohnung" - ich stell das mal richtig, ansonsten weiß ich wirklich nicht, was Sache ist ...
Das Bauvorhaben betrifft eine Wohnung im Haus mit meiner Eigentumswohnung. Richtig!?
Nun zu Hauptwohnung? In welcher Wohnung bist du mit Meldezettel wie gemeldet?
Nicht welche Wohnung du "selbst" als Hauptwohnung auserkoren hast. Das mit der 41 statt 4 wird wahrscheinlich ein "Fehler" sein ...

In der Tat ist es in dem Fall wahrscheinlich besser, dass dich der Brief scheinbar auf "Umwegen" erreicht hat. Ansonsten ist es aber so, dass der Brief auch als zugestellt gelten muss. Früher vor ca. 20 Jahren war es so, dass man bei der Post aufgrund einer Ortsabwesenheit ein Formular ausfüllen konnte, dass in dieser Zeit keine Rsa/Rsb Briefe zugestellt werden (sollen), ich habe das damals wirksam genutzt, weil ich wußte, dass ein Brief kommt. Wie das heute aussieht, kann ich aber nicht sagen.
Zuletzt geändert von ray81 am 13.02.2012, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ray

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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 18:00

Hauptwohnsitz = auf dem Meldezettel = die Eigentumswohnung

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Beitrag von ray81 » 13.02.2012, 18:05

Ok, dann solltest du dich beim Magistrat erkundigen und durchaus auch beschweren.
Gruß Ray

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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 18:08

Schön zu lesen, dass unsere Gehirnwindungen ab und an parallel sind.

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Beitrag von ChristianWien » 13.02.2012, 18:19

@Wowo
Die Iraner, die ein Stockwerk aufbauen ließen, hatten - so hörte ich - Probleme mit der Baupolizei.
Ich selber ließ mir nichts zu Schulden kommen (zumindest nicht wissentlich), kaufte einfach eine Wohnung und ließ sie renovieren.
Wie du hoffentlich weißt, bedeutet der nebulose und leider aus lobby-taktischen Gründen zumeist im falschen Licht dargestellte Begriff "Eigentumswohnung", daß du anteiliger Eigentümer an der Liegenschaft bist und damit ein alleiniges Nutzungsrecht an der dir zugeordneten Wohnung verbunden ist.
Haftungsmäßig darfst du für alle Forderungen entweder direkt (wie z.B. der Grundsteuer, wo der erste im Grundbuch stehende Miteigentümer sogar solidarisch für alle anderen haftet) oder indirekt im Wege der perversen Rechtskonstruktion "Wohnungseigentümergemeinschaft" anteilig haften, wobei du im letzteren Fall die theoretische Möglichkeit hast, dir deinen Anteil zivilrechtlich vom tatsächlich Schuldigen zurückzuholen, wenn von diesem noch etwas zu holen ist.

In diesem Zusammenhang hast du als Betroffener Parteienstellung und wirst von der Baupolizei wohl deshalb geladen worden sein, weil du entweder als mithaftender Wohnungseigentümer direkt von getroffenen Anordnungen etc. der Baupolizei betroffen bist oder eine einstimmige Zustimmung aller Miteigentümer (und somit auch von dir) für die Genehmigung bestimmter baulicher Maßnahmen erforderlich ist.

Daß du "einfach eine Wohnung gekauft" und dir "nichts zuschulden kommen hast lassen" ist im Wohnungseigentumsrecht nicht von Bedeutung; Ungemach und haftungsmäßige Auswirkungen können dir trotzdem erwachsen, auch wenn du persönlich nichts dafür kannst oder über gewisse Dinge nichts gewußt hast.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.02.2012, 18:24

Die Zustimmung aller Eigentümer ist notwendig?

Also nicht eine Mehrheit?

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