Ab 1.1.12 gelten neue Abgaswerte für Thermen!!!
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Ab 1.1.12 gelten neue Abgaswerte für Thermen!!!
Bei Altthermen, Installation vor 6.2004, schnell noch im Dezember die Überprüfung machen, auch wenn es noch 2 Jahre zur Überprüfung sind, man bekommt ab Überprüfung 5 Jahre!
Neuthermen ab 2004 laut FP nicht möglich, für Neuanlagen ab 07.2004 gelten bereits die "verschärften" Anforderungen.
Absurd - Beispiel 20 Jahre alte Anlage bekommt noch 5 Jahre, 5 Jahre alte Anlage bekommt keine mehr!!! >-(
Fraglich ist natürlich, ob "der" Rauchfangkehrer des Grätzels noch einen Termin hierfür "frei" hat.
Diverse Installationsbetriebe bieten die Überprüfung auch an ...
Rauchfangkehrer: 40 Euro plus 22 Euro Weg.
Installationsbetrieb: zb. 60,- Euro gesamt (ohne Wartung)
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 400900.htm
Neuthermen ab 2004 laut FP nicht möglich, für Neuanlagen ab 07.2004 gelten bereits die "verschärften" Anforderungen.
Absurd - Beispiel 20 Jahre alte Anlage bekommt noch 5 Jahre, 5 Jahre alte Anlage bekommt keine mehr!!! >-(
Fraglich ist natürlich, ob "der" Rauchfangkehrer des Grätzels noch einen Termin hierfür "frei" hat.
Diverse Installationsbetriebe bieten die Überprüfung auch an ...
Rauchfangkehrer: 40 Euro plus 22 Euro Weg.
Installationsbetrieb: zb. 60,- Euro gesamt (ohne Wartung)
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 400900.htm
Gruß Ray
Ich habe auch einen alten Durchlauferhitzer im Bad, der schon vor meinem Einzug vorhanden war, also älter als 25 Jahre.
Jetzt wurde erstmalig eine Messung durchgeführt und eine überhöhte Kohlenmonoxid Menge im Abgas festgestellt.
Installateuer zum Reinigen und Einstellen 200 Euro, zweimaliges Messung des Rauchfangkehrers 60 Euro.
Er meinte jetzt habe ich wieder für 5 Jahre eine Ruhe.
Jetzt wurde erstmalig eine Messung durchgeführt und eine überhöhte Kohlenmonoxid Menge im Abgas festgestellt.
Installateuer zum Reinigen und Einstellen 200 Euro, zweimaliges Messung des Rauchfangkehrers 60 Euro.
Er meinte jetzt habe ich wieder für 5 Jahre eine Ruhe.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Nein, das heißt es nicht, aber wenn die Therme soweit ok ist und man keine neue Therme kaufen möchte, ist es ratsam die Therme jetzt noch im Dezember 11 noch überprüfen zu lassen, um zu alten gerade noch gültigen Werten weitere 5 Jahre zu bekommen.Wowo hat geschrieben:Meine Therme wird auf 30 Jahre oder mehr geschätzt.
Heißt das, ich soll sie möglichst lang noch behalten?
Beispiel:
Eine Altanlage (Installation vor Mitte 2004) mit einem Stickstoffwert von 180 mg/m³ kommt im Dezember 11 noch durch und bekommt 5 Jahre (Grenzwert 250 mg/m³), die selbe Therme im Jänner fällt durch, weil der Wert über den dann gültigen Grenzwert von 120 mg/m³ liegt und bekommt keine weiteren 5 Jahre mehr!
Eine Überprüfung kann man jederzeit machen und man bekommt ab Überprüfung 5 Jahre, auch wenn man jetzt z.B. noch 2 Jahre zur nächsten Überprüfung hätte!
Das gilt aber nur für Anlagen, die vor Mitte 2004 installiert worden sind, die Anlagen danach gelten als Neuanlagen und für die gelten bereits die neuen strengeren Werte.
Das Absurde daran ist allerdings, dass auch nach 2004 bei "Neuanlagen" Thermen verbaut worden sind, die den Anforderungen der neuen Verordung nicht entsprechen, Installationsbetriebe haben in den Jahren danach noch munter Thermen verbaut, die eigentlich nur neuer "Schrott" sind und der Endkunde weiß nichts davon! Der Gesetzgeber hat geschlampt und die Zeche zahlt der Kunde!
Und Wien startet jetzt absurderweise Super Aktionen für den günstigen Thermentausch und schiebt zahlreichen Installationsbetrieben Geschäfte zu, die vorher den Schrott verkauft haben - ein Skandal!
Gruß Ray
Gilt das nur für Wien oder auch für NÖ ?Eine Altanlage (Installation vor Mitte 2004) mit einem Stickstoffwert von 180 mg/m³ kommt im Dezember 11 noch durch und bekommt 5 Jahre (Grenzwert 250 mg/m³), die selbe Therme im Jänner fällt durch, weil der Wert über den dann gültigen Grenzwert von 120 mg/m³ liegt und bekommt keine weiteren 5 Jahre mehr!
Dein Link ist von der Wiener Landesregierung:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 400900.htm
Die Grenzwerte beziehen sich ja nicht auf Abgas, das in die Wohnung zurückströmt (sofern der Kamin nicht verlegt ist oder aus sonstigen Gründen nicht zieht), sondern auf Abgas, das deine Therme beim Verbrennen "produziert" und im Regelfall über den Rauchfang an die Umwelt abgibt.Wowo hat geschrieben:Wäre es im Interesse des eigenen Lebens nicht sinnvoll, die neuen Grenzwerte einzuhalten?
Natürlich kann man als Umweltschützer sagen, dass in Allgemeininteresse am besten alle Leute diese Werte einhalten sollten, damit so wenig schädliche Abgase wie möglich in die Umwelt geblasen werden. Einen direkten Einfluss auf "dein eigenes Leben" würde ich durch eine leichte Überschreitung der neuen (und gleichzeitiges Einhalten der alten Höchstwerte) nicht sehen, insbesondere eben deshalb, weil du die Abgase ja im Normalfall nicht in deiner Wohnung hast (dafür gibt's den Rauchfang).
Das ist so wie beim Bonus/Malus bei der NoVA. Nur weil neue (strengere) Abgaswerte eingehalten werden sollen (günstigere NoVA bei Kfz) bzw. müssen (Thermen), werden alte Fahrzeuge/Thermen nicht schädlicher als sie zuvor waren.
Bei mir war es jetzt im Dezember auch das erste Mal dass vom Rauchfangkehrer die Messung der Abgase direkt im Rauchfang (dazu wurde extra ein Loch in das Rohr gebohrt) durchgeführt worden ist.Wowo hat geschrieben:Bei der Thermenwartung wurden bei mir nie Abgasmessungen durchgeführt...
Jetzt habe ich für 5 Jahre eine Ruhe damit.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Dass man grundsätzlich neue Grenzwerte erläßt, ist durchaus nachvollziehbar, nur wie das geschehen ist, ist grotesk ...
Der Gesetzgeber erläßt mal völlig undurchdacht eine Verordnung und schiebt das alles auf den Kunden, ohne die Hersteller und Installateure in die Pflicht zu nehmen, die verkaufen jahrelang weiter Thermen, die den Anforderungen nicht entsprechen und der Gesetzgeber schaut weg und kontrolliert nicht!
Na klar, der Kunde soll Wind davon bekommen ... ja, aber erst dann wenn ihm der Rauchfangkehrer mitteilt, dass die Therme die Werte nicht schafft. In vielen Fällen werden die Bürger nicht einmal Wind davon bekommen, dass es eine Grenzwertänderung gab! Andere wiederum kaufen sich 2008 eine Therme, um dann gesagt zu bekommen, dass die Therme die neuen Grenzwerte bei der Überprüfung nicht schaffen wird. Thermen, die ab Mitte 2004 installiert wurden, müssen die Grenzwerte bereits ja schon schaffen, die Realität zeigt aber, dass es viele derer nicht tun. Weder der Installationsbetrieb noch bei der Endabnahme Wien Energie beanstanden das, obwohl man die Therme laut Verordnung ja nie (nach 2004) hätte zugelassen dürfen. Jetzt nach Jahren soll der Rauchfangkehrer die Hiobsbotschaft mitteilen und den Prügelknaben der verfehlten Politik miemen!? Absurd.
Was wäre gewesen, wenn man mit der Verordung eine Mitteilungspflicht (Strafe bei Versäumnis) an die Verkäufer und Installateure hätte beigefügt hätte oder eben dergleichen ... aber nein, die Installateure hätten informieren sollen ... was für ein Witz ... die sitzen auf Neuschrott, den sie noch schnell beiseite bringen ... wie realitätsfern können Stadtpolitiker denn sein, wohnen alle in Niederösterreich!?
Die Feuerpolizei sagt, wenden sie sich wegen der Werte an den Hersteller, der Hersteller aber nennt in seiner Installationsanleitung der Therme aber nur einen Wert mg/MJ, während die Behörde mg/m³ verlangt. Weder Behörde, noch Hersteller haben dazu was zu sagen.
Der Gesetzgeber erläßt mal völlig undurchdacht eine Verordnung und schiebt das alles auf den Kunden, ohne die Hersteller und Installateure in die Pflicht zu nehmen, die verkaufen jahrelang weiter Thermen, die den Anforderungen nicht entsprechen und der Gesetzgeber schaut weg und kontrolliert nicht!
Na klar, der Kunde soll Wind davon bekommen ... ja, aber erst dann wenn ihm der Rauchfangkehrer mitteilt, dass die Therme die Werte nicht schafft. In vielen Fällen werden die Bürger nicht einmal Wind davon bekommen, dass es eine Grenzwertänderung gab! Andere wiederum kaufen sich 2008 eine Therme, um dann gesagt zu bekommen, dass die Therme die neuen Grenzwerte bei der Überprüfung nicht schaffen wird. Thermen, die ab Mitte 2004 installiert wurden, müssen die Grenzwerte bereits ja schon schaffen, die Realität zeigt aber, dass es viele derer nicht tun. Weder der Installationsbetrieb noch bei der Endabnahme Wien Energie beanstanden das, obwohl man die Therme laut Verordnung ja nie (nach 2004) hätte zugelassen dürfen. Jetzt nach Jahren soll der Rauchfangkehrer die Hiobsbotschaft mitteilen und den Prügelknaben der verfehlten Politik miemen!? Absurd.
Was wäre gewesen, wenn man mit der Verordung eine Mitteilungspflicht (Strafe bei Versäumnis) an die Verkäufer und Installateure hätte beigefügt hätte oder eben dergleichen ... aber nein, die Installateure hätten informieren sollen ... was für ein Witz ... die sitzen auf Neuschrott, den sie noch schnell beiseite bringen ... wie realitätsfern können Stadtpolitiker denn sein, wohnen alle in Niederösterreich!?
Die Feuerpolizei sagt, wenden sie sich wegen der Werte an den Hersteller, der Hersteller aber nennt in seiner Installationsanleitung der Therme aber nur einen Wert mg/MJ, während die Behörde mg/m³ verlangt. Weder Behörde, noch Hersteller haben dazu was zu sagen.
Gruß Ray
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