Zoll - bin ich im Recht?

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Wowo
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Zoll - bin ich im Recht?

Beitrag von Wowo » 19.11.2011, 18:15

Gestern kamen 2 CDs aus Japan, von einer Bekannten per EMS gesandt, an.
Auf dieser CD spiele ich selbst, ich muss sie mir, wenn ich welche brauche, immer aus Japan senden lassen.
Meine Bekannte vergaß leider diesmal, auf dem Sendeformular "gift" anzukreuzen, sodass der Postler um 7:30 Früh 30 Euro verlangte. Da ich erst die Hälfte des Alkohols abgebaut hatte und gar nicht wusste, was ich erhielt, zahlte ich einfach.

Bisher hatte ich - es wurde immer "Geschenk" angegeben in Japan- noch nie etwas zahlen müssen.

Zoll dient doch dazu, die Wirtschaft des eigenen Landes nicht zu schädigen, soviel ich weiß.
Wenn man z.B. ein Medikament aus China einführen lässt, und es gibt hierzulande eines, mit dem der gleiche Behandlungserfolg erzielbar ist, muss man eben Zoll zahlen. Wenn man eine CD aus Japan sich senden lässt, die man auch hier kaufen kann, ist Zoll zu zahlen. Klar.

Nun ist aber diese erhaltene CD ausschließlich in Japan erhältlich!
Außerdem spiele ich selbst auf dieser CD.

Ich sehe nicht ein, weshalb ich Zoll zahlen musste.
Nun tat ich allerdings schon. Auf dem Zettel steht, dass man einen Monat lang berufen kann.
Meint ihr, macht es Sinn, den Maestri vom Zoll klar zu machen, dass diese CD nur in Japan zu kaufen ist? Soll meine Bekannte dem Zollamt mitteilen, dass sie einfach vergaß, "als Geschenk" anzukreuzen?

ray81
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Beitrag von ray81 » 20.11.2011, 00:40

Rechtlich irrelevant, ob du da auf der CD spielst, ebenso, dass die CD nur in Japan erhältlich ist. Für eine hier gekaufte CD fällt Umsatzsteuer an, für eine Import-CD ebenso als Einfuhrumsatzsteuer.
30 Euro mußtest du löhnen, davon sind 12 Euro als "Gestellgebühr" der Post zu verbuchen, verbleiben also 18 Euro.
Angenommen man würde im Nachhinein die Sendung als Geschenk akzeptieren, dann betrifft das nur die 18 Euro, die 12 Euro sind weg, die bekommst du von der Post sicher nicht mehr ... es war ja nicht der Fehler der Post.
18 Euro Einfuhrumsatzsteuer - angenommen es wäre ein Geschenk, bis 45 Euro, dann müßte es nochmal 45 Euro Versand gewesen sein, damit 20% von 90 Euro - 18 Euro ergeben. Wie sind die denn auf 18 Euro - ergo 90 Euro Gesamtkosten gekommen? Schätzung? Oder lag eine Rechnung dabei? Alles ein wenig seltsam, denn dann folgt doch eigentlich eine Aufforderung Dokumente nachzuliefern, bevor eine Schätzung erfolgt - ich sag's einfach mal so, Kröte schlucken und es das nächste Mal besser machen! Du kannst natürlich dein Glück für die 18 Euro versuchen.
Mich aber interessiert wie sie auf die 18 Euro (30 Euro) kommen!?
Wie gesagt, wer da spielt ist egal, und ebenso, ob es das nur in Japan oder wo auch immer gibt, wenn es in die EU kommt, fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an (Ausnahme Geschenk bis 45 Euro).
Gruß Ray

Wowo
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Beitrag von Wowo » 20.11.2011, 01:11

Sie schrieb den Wert der Sendung in Yen drauf, der Zoll legte ein Papier mit dem aktuellen Euro/Yen-Kurs dazu, aber du hast Recht: Es war definitiv zuviel verrechnet.

Vielen Dank für die Info wegen der 45 Euro, ich werde ab nun meine Bekannten immer bitten, max. 40 Euro (ist auch der tatsächliche Wert für diese 2 CDs) anzugeben.

Eine Frage aber noch, ray:

Die Post, wie du schriebst, erhielt 12 Euro für die Zustellung.

Wenn es nun als Geschenk zollfrei durchgeht, zahlt das Zollamt der Post die 12 Euro??

Azby
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Beitrag von Azby » 20.11.2011, 12:16

Wowo hat geschrieben:Vielen Dank für die Info wegen der 45 Euro, ich werde ab nun meine Bekannten immer bitten, max. 40 Euro (ist auch der tatsächliche Wert für diese 2 CDs) anzugeben.
Es werden aber immer die Gesamtkosten (Kosten für das, was im Paket ist und die Versandkosten) zusammengerechnet. Dh. für die Versendung des Pakets dürften dann maximal 5€ verrechnet werden, wenn 40€ Warenwert im Paket sind.

ray81
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Beitrag von ray81 » 20.11.2011, 13:59

@Azby Jein, also du hast teilweise recht, allerdings bietet eine Privatsendung da eine Ausnahme, übersteigt die Ware den Gegenwert (andere Währung zum festgelegten Zoll-Wechselkurs) von 45 Euro nicht - ohne Einberechnung der Versandkosten, dann fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an!
Bei Privatsendungen werden Versandkosten generell nicht einbezogen, es wird nicht geprüft.

Ist die Ware bei Übersteigen der Summe von 45 Euro unteilbar, fällt auf die gesamte unteilbare Ware die Einfuhrumsatzsteuer an, bei teilbarer Ware (z.B. 2 CD), die die Summe von 45 Euro übersteigt, fällt die Einfuhrumsatzsteuer nur bei einem Teil der Ware an, solang der geringere Teil selbst nicht die 45 Euro übersteigt!

Bei Kaufware ist der Wert mit 22 Euro deutlich geringer, bis 22 Euro auch ohne Prüfung der Beförderungskosten.
Es gilt ansonsten die Summe von Ware, Beförderung und allenfalls Zoll (ab 150 Euro) ---> darauf dann die Einfuhrumsatzsteuer.

@Wowo Fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an, weil die Privatsendung unter 45 Euro ist, dann gibt es auch keine "Gestellgebühr"! Diese Gebühr besteht weniger darin, dass die Ware zu dir weiterbefördert wird, sondern dass die Post das Geld kassiert und weiterleitet - so wie "per Nachnahme".

PS: Ohne Gewähr! :wink:
Gruß Ray

tommy
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Beitrag von tommy » 27.11.2011, 14:23

hallo ray

wo kann man das nachlesen?ich dachte man zahlt immer umst,wenn es 22.5 euro übersteigt und dazu noch die 12 euro wapplagebühr...
ab 150 dann noch zoll...
dass es auf privat mit 45 euro ohne versand oder mit?noch aufgeteilt wird,wusste ich nicht...wo kann man das offiziell nachlesen?
das bedeutet es muss immer von zb. john doe verschickt werden und nie von einem firmennamen wie supersports...spielt die geschenkoption überhaupt eine rolle?(wenn man diese option ankreuzt)???

ich dachte immer 22.5 incl versand...und das ist die grenze....

danke

ray81
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Beitrag von ray81 » 27.11.2011, 22:29

http://www.bmf.gv.at/zoll/brgerinformat ... _start.htm

http://m.bmf.gv.at/Zoll/Brgerinformatio ... _start.htm

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... 18B2E50344

Die Gestellgebühr fällt ja nur an, wenn eine Gebühr seitens des Zolls anfällt, wie die Einfuhrumsatzsteuer, das hatte ich aber ja auch geschrieben, diese ist keine Zustellgebühr, sondern eher so etwas wie "per Nachnahme".

Bei privaten Sendungen spielt die Beförderungsgebühr keine Rolle, wird nicht geprüft, nur der Wert der Ware. Unter 45 Euro fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an, darüber schon.

Aber solltest du vorhaben, dir etwas schicken zu lassen, Online-Kauf oder Private Sendung, rate ich dir eine Auskunft beim Zoll hier einzuholen, schriftlich - damit du was in Händen hast! Auch das mit der Gestellgebühr, das bei der Post.
Gruß Ray

tommy
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Beitrag von tommy » 08.12.2011, 19:05

danke ray echt besten dank...bist da tschegga:) :wink:

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