Parkstrafe in Italien

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Wowo
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Parkstrafe in Italien

Beitrag von Wowo » 18.09.2011, 12:53

Hallo,

ich erhielt in Italien , genau in Asolo (Treviso), eine Parkstrafe über 39 Euro.

Wird das bei Nichtbezahlung nachgeschickt oder kann man sich's als Andenken aufbewahren?

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 18.09.2011, 13:32

Kann durchaus sein, daß es dir nachgeschickt wird.
Berichten zufolge soll dies mitunter auch über Inkassobüros erfolgen.
Allerdings haben Inkassobüros bekanntlich keine Sonderrechte, können jedoch rechtlich unbedarfte Bürger schon allein durch den Absender, ihren Schreibstil und der Befürchtung, eventuell negatives Gerede etc. in der Nachbarschaft bzw. in kleinen Orten zu bekommen, potentielle Schuldner mitunter leichter zu einer Zahlung motivieren, als ein "normaler" Brief des (vermeintlichen) Gläubigers.

Für eine Verfolgung im Rahmen der EU-Richtlinie reicht aber sowohl die Strafhöhe nicht aus und besteht üblicherweise - sofern die Umsetzung in nationales Recht überhaupt schon erfolgt ist - auch generell wenig Interesse, da die Einnahmen hier nicht an den fordernden Staat gehen, sondern beim Staat des Verkehrssünders verbleiben.
als Andenken aufbewahren?
Wenn du nicht vor hast, in den nächsten Jahren (min. 3 Jahre) wieder nach Italien zu fahren, kannst du das machen.
Sonst kann es dir durchaus passieren, daß du im Polizeicomputer gespeichert bist und bei einer Verkehrskontrolle eine böse Überraschung erlebst.
Italien ist ohnehin berüchtigt für seine besonders Touristen bzw. ausländische Fahrzeuge speziell betreffenden Verkehrskontrollen und Strafen und hat dabei ein - gelinde formuliert - sehr eigenartiges Rechtsverständnis.

ray81
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Beitrag von ray81 » 18.09.2011, 13:48

http://www.das-rechtsportal.de/recht/ve ... usland.htm

ist zwar eine deutsche Seite, aber durch die EU analog zu sehen.

Die ÖAMTC-Rechtsberatung hilft

In den letzten Monaten meldeten sich mehrere ÖAMTC-Mitglieder bei den Rechtsberatern des Clubs, die aus Italien Strafbescheide wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Missachtung von Fahrverboten erhalten haben.

Es wird aber immer wieder versucht, Strafen in Österreich einzutreiben, die gar nicht vollstreckt werden können. Die Spielregeln sind vielfach noch unklar und es passieren Fehler - zum Beispiel bei der Zustellung. Man kann keinem Kraftfahrer raten, diese Strafbescheide einfach zu ignorieren, deswegen ist es sinnvoll, sich bei Unklarheiten Rat bei der ÖAMTC Rechtsberatung zu holen.


http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1122849%2C%2C


Aber mal abgesehen davon, sei es du wirst in Österreich nicht zur Zahlung des italienischen Strafzettels gezwungen, steht es aber bei Wiedereinreise in Italien wieder an ... und man kann dich dann an Ort und Stelle zur Kasse bitten, es kann dann auch teurer sein ... und zu den 70,- Euro im ersten Artikel ... wer weiß, ob du dann nicht durch "Verfahrenskosten" dann plötzlich in Österreich zur Kasse gebeten wirst ...

Du entscheidest, Risiko entweder werden es 0 Euro oder mehr als 39 Euro ...
Gruß Ray

Wowo
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Beitrag von Wowo » 19.09.2011, 18:55

Danke.

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