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Wenn Mobilfunkbetreiber ihre Geschäftsbedingungen zu Ungunsten der Kunden ändern, können diese den Vertrag auch bei einer laufenden Bindefrist kündigen. Jetzt stehen Änderungen der A1-Entgeltbestimmungen ins Haus. Das Unternehmen hat allerdings eine Option in die AGB aufgenommen, wonach Kunden den geplanten Änderungen widersprechen können und der Vertrag bleibt, wie er war.
A1-AGB-Änderungen mit Widerspruchsmöglichkeit
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