A1 - nie wieder -

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LisaA7
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A1 - nie wieder -

Beitrag von LisaA7 » 17.02.2011, 16:41

hab leider den schweren Fehler gemacht ein Handy bei A1 online zu bestellen. Da ich einen "Mitarbeiter-100 euro-Gutschein" hatte, ihn aber nach der Handyauswahl eintippte, klappte das trotz Einblendung von "gültiger Gutschein" beim Bestellvorgang nicht.
Grundgebühr 25,--, Weihnachtsaktion (nochmal 100,--), keine Aktivierungsgebühr, HTC Desire Handy.

Nachdem auf der Bestellbestätigung nichts von dem MitarbeiterGU stand, rief ich bei der Hotline an. Die Dame, Name vorhanden, versicherte mir das passiere öfters, der GU wird nachgetragen, ich soll es nur mailen.

Tat ich, keine Antwort. Nochmal urgiert. Ich wurde langsam sauer, vor allem weil inzwischen die Frist nach Fernabsatzgesetz zur Rückgabe abgelaufen war.

Auf ein Anwaltsschreiben kamen nur absolut unrichtige Aussagen und mit keinem Wort wurde auf den Mitarbeiter-GU eingegangen.

LisaA7
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das zweite Schreiben will ich euch nicht vorenthalten

Beitrag von LisaA7 » 17.02.2011, 16:44

wertes A1 Team (Rechtssache, bitte an einen Supervisor weiterleiten!!!)

die Antwort ist in allen Punkten unrichtig und geht auch in keinster Weise auf das Problem ein.
1. ich habe kein I-Phone, sondern ein HTC Desire
2. monatliches Entgelt unstrittig € 25,-- siehe beiliegendes .pdf
3. Abzüglich zweier Aktionen:
a) Weihnachtsaktion die bis 31. Jänner galt, € 100,-- abgezogen über 24 Monate verteilt
b) Mitarbeitergutschein um den hier leider gestritten werden muss, weil A1 den nicht eingetragen hat: ..... ist die Gutscheinnummer, der Gutschein lag gültig im Warenkorb, siehe ebenfalls .pdf. Auch dieser soll über 24 monate verteilt abgezogen werden.

Weil der Gutschein nach dem Handy aber noch vor dem Absenden der Bestellung eingetippt wurde, stellt sich A1 jetzt stur! Und das nach der positven Auskunft der Hotline, alles sei ok,
der GU wird nachgetragen. Wohl um mich von einer Retournierung nach Fernabsatzgesetz abzuhalten.

Dazu mein schriftlicher Vermerk bei Übernahme vom HTC Handy am Vertrag bei Abholung bei der Post: abzüglich MITARBEITERGUTSCHEIN !!! Kopie ist vorhanden.

Sollte A1 irgendetwas anderes verrechnen, sehen wir uns vor der RTR und ein Eintrag in sämtlichen Medien wie Geizhals.at, Tarifcheck.at wird erfolgen. Mit solchen Methoden kommt A1 bei mir nicht durch, da ich alle meine Geschäfte penibel dokumentiere.
Bei Abbuchung einer falschen Summe werde ich auch unverzüglich meine Einzugsermächtigung widerrufen, den richtigen Betrag überweisen, dann kann A1 mich gerne auf den Betrag klagen den die meinen zu bekommen.

Hochachtungsvoll

r a g e
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Beitrag von r a g e » 18.02.2011, 08:25

"Information : Bitte beachten Sie, dass Gutscheine vor den Produkten in den Warenkorb gelegt werden sollten."

Dieser Hinweis wird bei der Bestellung eingeblendet. Auch am Gutschein
wird der Bestellvorgang erklärt (zuerst Gutscheincode eingeben, dann Handy auswählen).Wenn man allerdigs wegen 100 Euro bereits einen Anwalt beauftragt, darf man sich nicht wunder das eine Firma auf "stur" schaltet. mfg

ray81
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Beitrag von ray81 » 18.02.2011, 09:54

r a g e hat geschrieben:"Information : Bitte beachten Sie, dass Gutscheine vor den Produkten in den Warenkorb gelegt werden sollten."

Dieser Hinweis wird bei der Bestellung eingeblendet. Auch am Gutschein
wird der Bestellvorgang erklärt (zuerst Gutscheincode eingeben, dann Handy auswählen).Wenn man allerdigs wegen 100 Euro bereits einen Anwalt beauftragt, darf man sich nicht wunder das eine Firma auf "stur" schaltet. mfg
Dieser Hinweis ist nett, aber wenn der Gutschein im Warenkorb "positiv" hinterlegt wurde, kann der Kunde dennoch davon ausgehen, dass dieser in Abzug gebracht wird. Ansonsten sei es bei A1, entweder den Gutschein zu jeder Zeit der Bestellung in den Warenkorb "A1-legal" legen oder diesen Gutschein aufgrund der Reihenfolge nicht ablegen zu können.
Lehnt der Anbieter den Gutschein allerdings ("sinnwidrig") ab, muss er den Kunden darüber gesondert informieren und ihm die Möglichkeit geben, vom Vertrag zurücktreten zu können. Das ist hier nicht geschehen.

... allerdings habe ich diverses .pdf nicht gesehen ... die den Warenkorb zeigen ... :wink:
Gruß Ray

r a g e
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Beitrag von r a g e » 18.02.2011, 10:59

es gibt ja auch kunden die zwei oder drei verträge(z.b. : inclusive 1000,
breitband sim only, smart 100) bei einer bestellung abschließen. wie soll
dann der betreiber wissen mit welchen vertrag der gutschein abgerechnet
werden soll ? daher muss es eine gewisse reihenfolge (zuerst gutschein,
dann handy u. vertrag) geben. gibt man den gutschein zuletzt ein scheint dieser in der zusammenfassung der bestellung nicht auf. mfg

ray81
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Beitrag von ray81 » 18.02.2011, 22:08

r a g e hat geschrieben: es gibt ja auch kunden die zwei oder drei verträge(z.b. : inclusive 1000,
breitband sim only, smart 100) bei einer bestellung abschließen. wie soll
dann der betreiber wissen mit welchen vertrag der gutschein abgerechnet
werden soll ? daher muss es eine gewisse reihenfolge (zuerst gutschein,
dann handy u. vertrag) geben ...
Das mag bei einer Bestellung mit mehreren Verträgen Sinn machen, bei einer Bestellung mit einem Handy ist das eher obsolet, da die Zuordnung klar ist.
r a g e hat geschrieben: ... gibt man den gutschein zuletzt ein scheint dieser in der zusammenfassung der bestellung nicht auf.
Das meinte ich ja, dann sollte der Gutschein nicht aufscheinen!
Bei genanntem Fall schien er aber auf und soll nachträglich doch nicht berücksichtigt werden. Ist dem tatsächlich so, dann hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Frist ab Kenntnis der Ablehung des Gutscheines anfängt und nicht schon ab Bestellung bzw. Auslieferung des Handys.
Gruß Ray

Essotiger
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Beitrag von Essotiger » 18.02.2011, 22:37

Mal eine Frage:

Bist Du MA von A1?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

LisaA7
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Beitrag von LisaA7 » 19.02.2011, 21:29

wenn eine Firma auf "normale" mails eines Kunden net einmal einen Scha.. last, natürlich geb ich das dann zum Anwalt.
Was soll ich sonst tun? mich damit abfinden das A1 mich ignoriert?

Wofür zahl ich sonst meine Rechtsschutz-Versicherung?

ich finde es unmöglich, einen Kunden zuerst in Sicherheit zu wiegen bis die Rückgabefrist vorbei ist und sich dann stur und blöd zu stellen, von wegen "Sie haben ein Iphone und einen Tarif von 28,--". Das sind absolut unfalsche Behauptungen und gehen auf das Problem des Gutscheins auch null ein.

Weis nicht, welches Kraut die dort rauchen, aber ich hätte auch gerne was davon.

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 20.02.2011, 11:51

@LisaA7

Leider hast du in dieser Sache sehr viele Fehler gemacht:
... klappte das trotz Einblendung von "gültiger Gutschein" beim Bestellvorgang nicht.
Wenn du offensichtlich bemerkt hast, daß der Gutschein nicht angenommen wurde, warum hast du dann die Bestellung trotzdem abgeschlossen???
Normalerweise bricht man dann die Bestellung ab und startet den Vorgang neu, sodaß es dann wie gewünscht funktioniert.

Daß man sich die Bestellübersicht ausdruckt bzw. für einen etwaigen Streitfall beweissicher abspeichert, sollte ebenfalls selbstverständlich sein.

Nachdem auf der Bestellbestätigung nichts von dem MitarbeiterGU stand, rief ich bei der Hotline an. Die Dame, Name vorhanden, versicherte mir das passiere öfters, der GU wird nachgetragen, ich soll es nur mailen.
...
wenn eine Firma auf "normale" mails eines Kunden net einmal einen Scha.. last ...
Mails haben einerseits rechtlich so gut wie keinerlei Beweiskraft.
Außerdem ist es dabei auch nicht so selten, daß Spamfilter mitunter auch erwünschte Mails "fressen" bzw. diese erst verspätet (teilweise auch erst nach 1 Woche!) zustellen.

Deshalb reklamiert man besser per Fax oder Brief, denn dies kommt einerseits an und wird üblicherweise auch durch den standardisierten Postlauf intern besser und zielführender bearbeitet als die unübersichtlichen Massen von Mails, die jeder Hinz & Kunz schicken, weil sie zu faul sind, die FAQs oder sonstigen Details auf der Website zu suchen und zu lesen.

Warum hast du nicht gleich mit Erhalt der Bestellbestätigung schriftlich reklamiert?
Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, daß der Gutschein nicht berücksichtigt ist/wird und da der Bestellprozeß weitestgehend automatisiert abläuft, sind nachträgliche Änderungen meist problematisch.


Wofür zahl ich sonst meine Rechtsschutz-Versicherung?
Das sagt bereits alles; hoffentlich hast du dir vorher eine Deckungszusage deiner RS-Versicherung geholt, denn sonst wirst du erleben, daß RS-Versicherungen kein Freibrief für beliebige Anwaltskonsultierungen und Klagen sind.
Außerdem brauchst du einen Anwalt, der mit den (meist geringen) Vergütungen der RS-Versicherungen einverstanden sind.
Bei € 100,-- Streitwert wirst du wohl kaum einen Anwalt dafür finden, denn da liegt das Honorar der RS-Versicherung wohl in Höhe eines McDoof-Menüs.

ich finde es unmöglich, einen Kunden zuerst in Sicherheit zu wiegen bis die Rückgabefrist vorbei ist
Da liegt es aber auch an dir, daß du eben nicht reagiert hast.
Du hättest schon vorher und/oder nach Erhalt des Pakets schriftlich mit Fristsetzung reagieren können und dann notfalls das Paket innerhalb der Widerspruchsfrist zurücksenden können.

LisaA7
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Beitrag von LisaA7 » 20.02.2011, 18:32

gut, ich habe den Fehler gemacht beim Bestellvorgang. Wenn man das einen Fehler nennen kann, denn gelesen habe ich das mit vorher auf der Webseite nicht und der Gutscheincode wurde mir per mail übermittelt.

Aber ich habe unverzüglich nach Erhalt der Bestellbestätigung gemailt, dann nochmals und dazwischen mit A1 telefoniert (Auskunft von Fr. Wiesmüller, Hotline, 02.02. 15 Uhr).
Spätens hier kann A1 nicht mehr sagen "vom Spamfilter gefressen/untergegagen".

Hätte ich gewußt das A1 sich so unseriös weiterverhält, im nachhinein kann man leicht sagen: alles eingeschrieben.
Ich habe das Privileg das mein Anwalt ein Freund der Familie ist und auch wenn er Peanuts von der Versicherung bekommt, für mich in die Bresche springt.

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Beitrag von LisaA7 » 20.02.2011, 18:35

außerdem habe ich eben den Bestellvorgang dokumentiert und auch auf dem Vertrag nicht kommentarlos, sondern eben mit "zuzüglich Mitarbeitergutschein, siehe mail".
Somit hat A1 es schriftlich.

Woher die anderen Nonsens Behauptungen "iphone" und "28 euro" Monatsgebühr kommen, kann sich auch keiner erklären.

Wenn ich als Firma ein Schreiben vom Anwalt bekomme sollte ich mir die Mühe machen, richtig zu recherchieren und Auskunft zu geben. Nicht völligen Unsinn dahermailen (auch A1 pflegt keine Briefe zu schreiben!).

ray81
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Beitrag von ray81 » 20.02.2011, 23:13

Ich habe mal bei Orange einen Vertrag über die Hotline abgeschlossen, hier wurde mir eine Gratis-Aktivierung angeboten, um mir das Angebot noch schmackhafter zu machen, die gab es zu der Zeit nur bei einer Online Bestellung. Nach einigen Tagen bekam ich dann das Handy und siehe da im Vertrag war nichts über eine Gratis Aktivierung. Ich rufe die Hotline an, doch doch die Aktivierung ist gratis ... ich hätte gerne etwas Schriftliches in Händen und sei es eine Mail, das steht dann in der Rechnung ... lustig, wenn es dann nicht in der Rechnung steht, ist es für einen Rücktritt zu spät ... langer Rede kurzer Sinn, ich habe nichts Schriftliches erhalten und bin vom Vertrag zurückgetreten. Ich war diesbezüglich in einem Orange Shop, aber diese Franchise sind nicht die Bohne wert, keine Ahung und keine Kompetenz, die dürfen auch nix ... naja in der Zentrale hätte es mir ein Mitarbeiter zeigen können ... ich fand es wenig zufriedenstellend, mir war das zu unsicher, demnach ging das Handy zurück ... ich habe damals keinen Vertrag mehr genommen, einige Monate später hab ich dann bei HalbeHalbe zugeschlagen ... da hatte ich im Angebot schwarz auf weiß die Gratis-Aktivierung. Übrigens war mir nicht klar, dass bei Ablieferung des Handys mit Papierkram die Gratis - Aktivierung nicht aufgeführt ist, ansonsten hätte ich damals keine Hotline Bestellung gemacht ... und ... kurz danach war ich davon abgekommen ...

Also, ich hätte an deiner Stelle nicht nur angerufen, sondern einen Brief aufgesetzt (binnen der Rücktrittsfrist), man gewähre entweder die Gutschrift oder dieses Schreiben sei als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen.
Dann hättest du mit Sicherheit entweder die Akzeptanz der Gutschrift oder die des Rücktritts schriftlich von A1 bekommen.
Ich muss zugeben, dass ich bei dem, was du mittlerweile geschrieben hast nicht mehr wirklich durchblicke, was wo genau wirklich stand .... :?
Gruß Ray

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Beitrag von LisaA7 » 23.02.2011, 18:05

so, Happy End für mich und meinen Gutschein: heute kam ein mail von A1, sie tragen den nach.

Mit dem Zurücktreten war ich auch deshalb sehr zögerlich, weil erstens das Handy offen war (ein unerwartetes Glück) und zweitens dann die Weihnachtsaktion 100,-- euro futsch gewesen wäre.
So hab ich beides, sonst wäre das handy auch in Relation nicht so günstig gewesen dass ich zugeschlagen hätte.

Ich sags ja: man muss sich nur fest auf die Hinterbeine stellen.

ray81
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Re: re

Beitrag von ray81 » 23.02.2011, 20:29

LisaA7 hat geschrieben: Ich sags ja: man muss sich nur fest auf die Hinterbeine stellen.
Und in Zukunft besser aufpassen :wink: Gratuliere!
Gruß Ray

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