Echidna, sie hatte ja gesagt, daß sie ihre Standard-Aon-Adresse (
aon.1234567890@aon.at.) nicht genutzt hat. Daher hat sie auch keine Warnungen erhalten.
Naja, weißt Du, Michi, wenn Du den Transfer tatsächlich genutzt hast, wird es wohl kaum eine Möglichkeit geben, Argumente dafür zu finden, warum Du die Rechnung beeinspruchst.
Ich denke man hat hier nicht viel Chance gegen die TA. Wenn sie keine Warnungen geschickt hätten oder die Onlinestatistik fehlerhaft oder nicht erreichbar gewesen wäre oder Dir eine Mitarbeiterin am Telefon gesagt hat Du hättest noch viel freien Tranfser übrig - ja... Aber so?
Was mich nur wundert, ist: Beim "AonSpeed FreeTime" gab es in der Freizeit (abends und Wochenende) ja kein Transferlimit, also keine Nachverrechnung. Heißt das, daß der gesamte Überzug in der Geschäftszeit (Mo-Fr 08-18h) stattgefunden hat?
Deine Vermutung wird stimmen, daß die P2P-Programme den immensen Transfer verursacht haben. Man darf bei deisen Anwendungen nämlich nie die Gefahr unterschätzen, was passieren kann, wenn man sie unbeaufsichtigt laufen läßt. Denn dann können Tauschpartner einfach Uploads starten (sie holen sich Dateien von Dir), ohne daß Du es merkst. Das zählt dann natürlich auch zu
Deinem Transfer... Das könntest Du überprüfen, indem Du in der Onlinestatistik nachsiehst, ob in dem betroffenen Monat die irrsinnigen Überschreitungen durch Download oder Upload entstanden sind. Gehe einfach auf
http://kundenbereich.aon.at/internet/on ... tistik.php und schau nach. Dort ist der gesamte Transfer in Download und Upload getrennt.
Du könntest auch nachschauen, ob die Überschreitungskosten in der Geschäfts- oder Freizeit entstanden sind, wenn Du die einzelnen Tage anklickst und dort die Uhrzeiten anschaust. Sollten Dir Überschreitungskosten für Surfen in der Freizeit verrechnet worden sein, können wir diese beeinspruchen. Denn laut AonSpeed FreeTime Bedingungen erfolgt in der Freizeit keine Nachverrechnung (siehe
http://kundenbereich.aon.at/produkte_ta ... 102004.php, Fußnote 5)