Business Tarif möglich ?

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kirgo79
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Business Tarif möglich ?

Beitrag von kirgo79 » 31.12.2010, 13:12

Hi, ich interressiere mich für den A1 Business Tarif Network Smart 1500, da ich 2 Verträge brauche und somit günstiger komme als mit Privat-Tarifen.

Ich wollte fragen ob es irgendwelchen eindeutigen Kriterien gibt die man erbringen muss um einen Business tarif anzumelden.
Das einzige was man zusätzlich im Gegensatz zu einem Privattarif angeben muss ist der Firmenname.
Muss man da eine gesetzlich genehmigte Firma hinschreiben, oder funktioniert das auch wenn man da irgendwas hinschreibt ?
Ein echtes Unternehmen habe ich nämlich leider nicht.

Außerdem hat A1 die 100€ Weihnachtsbonus jetzt umbenannt in "Das neue Jahr wird wundervoll mit 100€ Guthaben".
Kann mir jemand sagen wie lange diese Aktion noch gilt ?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

mfg

Mikl64
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Beitrag von Mikl64 » 31.12.2010, 15:58

Deine Antwort zu Thema Buisness Tarif hast ja schon bei UMTS Link bekommen antworte aber hier das dort das Board down ist.

Normalerweise gilt die 100€ Guthaben Aktion um Weihnachten immer bis 31.01 so war es zumindestens in den Vorjahren so.
Steht sogat auf der Homepage das es bis 31.01.2011 gültig ist.
http://www.a1.net/privat/xmas

Du könntest dir aber solche Gutscheine besorgen
Bild

Damit bekommst du nochmal 100€(also 200€ insgesamt) dazu und zahlst somit für den Smart 1500 Tarif 10,67€ im Monat.(Zahle selbst 10,67 für den Xcite Inclusive 1000)

Diesen Gutschein hat jeder A1 bzw Telekom Austria Mitarbeiter bekommen und wenn du keinen geschenkt bekommst dann gibt es die bei ebay um 10-20€(Habe für meine 3 Gutscheine 7,50€ , 11,00€ und 14,50 gezahlt.)

mit freundlichen Grüßen
Michael

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miko
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Beitrag von miko » 31.12.2010, 16:00

Ohne Gewerbeschein geht sowieso nichts.
Grüsse aus Tirol

ray81
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Beitrag von ray81 » 31.12.2010, 16:06

Ich könnte mir denken, dass es schwierig werden könnte, wenn man weder ein Gewerbe, noch eine Steuernummer vorweisen kann. Es gibt ja auch freischaffende Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, aber dennoch selbstständig agieren, weil sie auf eingene Rechung arbeiten, diese können aber dann eine Steuernummer vorweisen, diese sollte dann reichen, um als Business Kunde genommen zu werden.
Gruß Ray

Mikl64
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Beitrag von Mikl64 » 31.12.2010, 16:15

Bei einem Geschäftpartner von mir hat A1 einen Gewerbeschein gebraucht.

Normalerweiße gilt als Nachweis für ein Gewerbe ein Gewerbeschein oder ein Firmenbuchauszug. Bei freiberuflichen Tätigkeiten ist sicher auch die Steuernummer ausreichend wenn man keinen anderen Nachweis hat.
HTC Desire @ A1 Xcite Inclusive 1000
Nokia 5310 @ Big Vierer
Huawei E182e @ A1 Xcite Breitband 5 GB
Huawei E1550 @ Bob Breitband 1GB

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 02.01.2011, 22:34

Aus meiner (verblassten) Erinnerung ist im A1-Anmelde-Formular ein Feld für die Firmenbuchnummer.
Gewerbeschein ist definitiv auch eine Möglichkeit, muss aber dann schon "persönlich nachbesprochen" werden bzw. als Kopie beigelegt werden.

Was aber eine Steuernummer betrifft: Wenn mich nicht alles täuscht, kann jede natürlich Person eine Steuernummer (ohne Probleme) beantragen. Ob das alleine ein Ersatz für FB-Nr./Gewerbeschein ist, muss wohl A1 entscheiden.

Zur eigentlichen Frage: Ohne weiteres ist bei A1 ein Business-Vertrag für Privatpersonen nicht abzuschließen.

Grüße
Stefan

ray81
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Beitrag von ray81 » 03.01.2011, 11:57

Stefan hat geschrieben:Was aber eine Steuernummer betrifft: Wenn mich nicht alles täuscht, kann jede natürlich Person eine Steuernummer (ohne Probleme) beantragen. Ob das alleine ein Ersatz für FB-Nr./Gewerbeschein ist, muss wohl A1 entscheiden.
Es kann durchaus sein, dass Sie nur eine Steuernummer nicht akzeptieren, dann muss man allenfalls andere Nachweise bringen ... es kann aber vielleicht - neben der Steuernummer - ein "gute" Argumentation reichen. Aber ganz ohne irgendeinen Nachweis geht's sicher nicht ...

z.B. ein freischaffender Künstler, der seine Werke (z.B. Skulpturen) verkauft agiert in der Regel selbstständig, wäre also eigentlich zu einem Business Vertrag berechtigt, er verfügt aber über keinen Gewerbeschein, aber sicher über eine Steuernummer, sollte er über die jährliche Geringfügigkeitsgrenze kommen, wäre er SVA pflichtig - dieser Nachweis sollte dann wohl reichen.
Gruß Ray

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