AGB:
Bestellbestätigung:Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie kein Rücktrittsrecht, wenn wir mit der Ausführung
der Dienstleistung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss
begonnen haben.
Die Ausführung wurde somit begonnen, aber das Produkt kann ich erst seit kurzem testen. Gehe ich davon aus dass man bei ISPs allgemein nur die Katze im Sack kaufen kann?Beachten Sie, dass Verbraucher innerhalb einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag zurücktreten können. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, wobei
Samstage nicht als Werktage gelten. Es gilt das Datum des Poststempels.
Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß
innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird.
Ich meine mal, dass zumindest die Hälfte der Bandbreite sollte schon drin sein. Von den ganzen 18, 19, 20 MBit bin ich sowieso nie ausgegangen. Ich bin jedoch aufgrund der höheren Bandbreite gerade zum teueren Anbieter gewechselt ... Zu erwähnen ist noch dass die Herstellung ca. einen Monat gedauert hat. Somit bringt die Regelung mit den sieben Tagen nichts, wenn nur der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht das Datum der erbrachten Dienstleistung gilt.
Den technischen Support habe ich angerufen. Die Bandbreite sollte demnächst erhöht werden (wäre aber immer noch nicht die Hälfte). Die Leitungsdämpfung ist anscheinend viel zu hoch so dass die 20 MBit nie erreicht werden können.
Interessant ist das Detail, dass die nächste Vermittlungsstelle ca. 100 m Luftlinie entfernt ist. Liegt es an den alten Leitungen? Die Leitungen gehören der TA soweit ich weiß (auch bis ins Haus). D.h. ich könnte die Leitungen im Haus nicht selbst durch neuere ersetzen? Was würde das kosten damit die TA die Leitungen erneuert?