Brauche Tipps- bezüglich einer Eigentumswohnung.

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 22.10.2010, 22:55

Wie jetzt? Wohnbeihilfe bei einer ET-Wohnung? Was ist da die Verdienstgrenze und welche Voraussetzungen braucht man da? :-) Ich glaube nicht dass ich das in Anspruch nehmen kann, aber interessieren tut es mich allemal.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 23.10.2010, 08:48

ChristianWien hat geschrieben:@Stefan
Und die Rechnungseinsicht steht jedem ET lt. WEG zu.
Die Rechnungseinsicht steht dir selbstverständlich zu.
Allerdings mußt du selbst diese bei manchen Verwaltern gerichtlich durchsetzen bzw. ...
Ich verstehe, was du meinst - trotzdem sehe ich es nicht ganz so pessimistisch.
Und auch wenn das WEG nicht so detailiert ausgeführt ist, aber i.V.m. dem MRG (auf das das WEG stellenweise verweist) gibt es doch schon eine Basis, auf der man etwas anfangen kann.
Das lustige ist, dass (in unserem Fall) selbst Mitarbeiter (Prokuristin) das WEG/MRG nicht vollumfänglich kannte und mir gegenüber lediglich auf die Paragraphen verwiesen hat, was sie denn nicht alles machen dürfe. :lol: Und nachlesen wollte sie auch nicht, das hatte sie nicht nötig. :wink:

Darum können die auch oft so selbstbewusst argumentieren, weil sie sich nicht auskennen, welche Pflichten und Konsequenzen die Hausverwaltung treffen und sich in vermeintlicher Sicherheit wägen.

Wenn du schreibst, bei der Hausverwaltung sei nichts zu holen, dann stimmt das nur bedingt: Das Verwaltungshonorar hat bei unserer Anlage (50 Parteien) damals gut 8% der BK ausgemacht, also über € 10.000,- .

Wo ich dir aber recht gebe: Vielen ET ist es nicht bewusst, wie wenig Rechte die Hausverwaltung eigentlich hat - und zumindest meine Erfahrung generell im Leben ist, dass wenn es ums Geld geht, schnell die Emotionen mit im Spiel sind; So parteipolitisch, gut gesinnt, befreundet, ... kann ein ET gar nicht werden, wenn da jährlich € 200,- aus seinem Geldbörserl "wegfließen". :wink:

Grüße
Stefan

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 24.10.2010, 00:12

@Stefan
Darum können die auch oft so selbstbewusst argumentieren, weil sie sich nicht auskennen, welche Pflichten und Konsequenzen die Hausverwaltung treffen und sich in vermeintlicher Sicherheit wägen.
So lange es keine entscheidungsfähige und entscheidungswillige Mehrheit gibt, hat der Hausverwalter sehr viele "Gestaltungsmöglichkeiten" am und um das Objekt, für welche die ET die Kosten tragen "dürfen".

Wenn du schreibst, bei der Hausverwaltung sei nichts zu holen, dann stimmt das nur bedingt:
Das habe ich SO nicht behauptet.
Ich habe geschrieben, daß du direkt (ohne Gerichtsprozeß) kaum mehr gegen den Hausverwalter regressieren kannst, wenn dieser dies nicht akzeptiert.

Vielen ET ist es nicht bewusst, wie wenig Rechte die Hausverwaltung eigentlich hat
Das trifft aber nur dann zu, wenn es - wie ich zuvor schon erwähnt habe - eine kritische, entscheidungswillige und entscheidungsfähige Mehrheit gibt.
Sonst hat der Hausverwalter mehr Rechte (die der Gesetzgeber ihm teilweise sogar als "Pflichten" auferlegt hat), seine Interessen auf Kosten der ET durchzusetzen.

So parteipolitisch, gut gesinnt, befreundet, ... kann ein ET gar nicht werden, wenn da jährlich € 200,- aus seinem Geldbörserl "wegfließen"
Du hast das Prinzip nicht verstanden:
Es geht darum, daß Hausverwalter üblicherweise die Taktiken zur Durchsetzung ihrer Herrschaftsstategie bestens kennen.
Dabei kann eben auf ET über diverse Wege Druck ausgeübt oder diese "gekauft" werden.
Parteipolitische Naheverhältnisse sind eine Möglichkeit.
Diejeinigen in Naheverhältnissen haben aber keinen Nachteil, sondern bekommen im Gegenteil etwas dafür, was die anderen ET zahlen dürfen.
In deinem Beispiel würde einem solchen ET nicht "jährlich € 200,-- aus dem Geldbörsel wegfließen" sondern umgekehrt beispielsweise ein derartiger Betrag unter der Hand vergütet werden, den du z.B. über überhöhte Angebote bezahlst.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 24.10.2010, 20:26

Ok, wir reden nun von 2 verschiedenen Ansätzen in der gleichen Sache.

Du sprichst von der "kritischen Masse" (i.d.R. über 50% der ET) - nur die kann etwas bewegen.
Ich spreche davon, dass ein ET alleine mit seinem Recht der völligen Rechnungseinsicht die vollen Rechte des WEG hinter sich hat.

Wenn jetzt einzelne ET bestochen werden ist egal, solange die ET-Gemeinschaft diese Kosten nicht dafür tragen müssen.
Selbst "getürkte" Angebote können schon vom Einzelnen relativ einfach im Vorfeld "abgeschmettert" werden, wenn er bspw. ein eigenes Angebot einholen lässt und der Hausverwaltung gegenüber protokolliert einreicht.

Hier ist das Gesetz klar auch der Seite der ET und dazu reicht bereits ein einzelner ET!

Ich möchte nicht behaupten, dass mein "David gg. Goliath-Kampf" einfach war, aber wenn genug "Indizien" gesammelt sind, dann genügen auch schon 20% der ET, damit man etwas auf die Beine stellen kann --- selbst Anwaltskosten (zum Wohle der ET) könnten theoretisch in der BK-Abrechnung aufgenommen werden, damit sie nicht von wenigen Personen getragen werden müssen --- vorschießen muss man sie allemal, weil die Hausverwaltung kaum einen Prozess gegen sich selbst finanzieren wird ...

ABER: Es bedarf viel Ausdauer, noch mehr Einfühlungsvermögen und vor allem "Klinkenputzen"...

Grüße
Stefan

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Beitrag von ozirf » 02.11.2010, 20:13

Bei der Wohnung bekomme ich um 10.000€ einen eigenen Parkplatz welches 26€ im Monat kostet, jetzt habe ich aber kein Auto. Wenn ich die Garage vermiete, was glaubt ihr um welchen realistischen Preis ich diesen vermieten kann?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Beitrag von Stefan » 02.11.2010, 21:13

ozirf hat geschrieben:was glaubt ihr um welchen realistischen Preis ich diesen vermieten kann?
Das kommt wirklich drauf an (Parkplatznot, Winterdienst, Zustand der Fahrzeuge, (viele) andere Vermieter), aber 50 bis 60 Euro ist realistisch.
Bandbreite würde ich von 35 bis 85 Euro schätzen.

Aber Parkplatz (ohne Auto) ist immer so eine Sache: Du bist dann an den BK beteiligt, zahlst Darlehens-Zinsen dafür und beim Verkauf schlussendlich bekommst du nichts dafür. Es wird zwar (zurecht) behauptet, dass eine ET-Wohnung ohne Garage schwerer zu verkaufen ist, aber das ist immer so im Leben: Je mehr Extras, desto leichter verkäuflich - aber im Endeffekt zahlt keiner für die Extras.

Grüße
Stefan

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Beitrag von brus » 02.11.2010, 22:05

Stefan hat geschrieben:Das kommt wirklich drauf an (Parkplatznot, Winterdienst, Zustand der Fahrzeuge, (viele) andere Vermieter), aber 50 bis 60 Euro ist realistisch.
Ich zahle nur für einen Abstellplatz im Freien im Hof vom Odeon, Schwedenplatznähe, monatlich 125 Euro.
Leider gibt es hier keine freien Garagenplätze und auf der Straße einen Parkplatz zu finden ist schon sehr stressig.
Grüße
Gerhard

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