
Brauche Tipps- bezüglich einer Eigentumswohnung.
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Ich verstehe, was du meinst - trotzdem sehe ich es nicht ganz so pessimistisch.ChristianWien hat geschrieben:@Stefan
Die Rechnungseinsicht steht dir selbstverständlich zu.Und die Rechnungseinsicht steht jedem ET lt. WEG zu.
Allerdings mußt du selbst diese bei manchen Verwaltern gerichtlich durchsetzen bzw. ...
Und auch wenn das WEG nicht so detailiert ausgeführt ist, aber i.V.m. dem MRG (auf das das WEG stellenweise verweist) gibt es doch schon eine Basis, auf der man etwas anfangen kann.
Das lustige ist, dass (in unserem Fall) selbst Mitarbeiter (Prokuristin) das WEG/MRG nicht vollumfänglich kannte und mir gegenüber lediglich auf die Paragraphen verwiesen hat, was sie denn nicht alles machen dürfe.


Darum können die auch oft so selbstbewusst argumentieren, weil sie sich nicht auskennen, welche Pflichten und Konsequenzen die Hausverwaltung treffen und sich in vermeintlicher Sicherheit wägen.
Wenn du schreibst, bei der Hausverwaltung sei nichts zu holen, dann stimmt das nur bedingt: Das Verwaltungshonorar hat bei unserer Anlage (50 Parteien) damals gut 8% der BK ausgemacht, also über € 10.000,- .
Wo ich dir aber recht gebe: Vielen ET ist es nicht bewusst, wie wenig Rechte die Hausverwaltung eigentlich hat - und zumindest meine Erfahrung generell im Leben ist, dass wenn es ums Geld geht, schnell die Emotionen mit im Spiel sind; So parteipolitisch, gut gesinnt, befreundet, ... kann ein ET gar nicht werden, wenn da jährlich € 200,- aus seinem Geldbörserl "wegfließen".

Grüße
Stefan
-
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@Stefan
Ich habe geschrieben, daß du direkt (ohne Gerichtsprozeß) kaum mehr gegen den Hausverwalter regressieren kannst, wenn dieser dies nicht akzeptiert.
Sonst hat der Hausverwalter mehr Rechte (die der Gesetzgeber ihm teilweise sogar als "Pflichten" auferlegt hat), seine Interessen auf Kosten der ET durchzusetzen.
Es geht darum, daß Hausverwalter üblicherweise die Taktiken zur Durchsetzung ihrer Herrschaftsstategie bestens kennen.
Dabei kann eben auf ET über diverse Wege Druck ausgeübt oder diese "gekauft" werden.
Parteipolitische Naheverhältnisse sind eine Möglichkeit.
Diejeinigen in Naheverhältnissen haben aber keinen Nachteil, sondern bekommen im Gegenteil etwas dafür, was die anderen ET zahlen dürfen.
In deinem Beispiel würde einem solchen ET nicht "jährlich € 200,-- aus dem Geldbörsel wegfließen" sondern umgekehrt beispielsweise ein derartiger Betrag unter der Hand vergütet werden, den du z.B. über überhöhte Angebote bezahlst.
So lange es keine entscheidungsfähige und entscheidungswillige Mehrheit gibt, hat der Hausverwalter sehr viele "Gestaltungsmöglichkeiten" am und um das Objekt, für welche die ET die Kosten tragen "dürfen".Darum können die auch oft so selbstbewusst argumentieren, weil sie sich nicht auskennen, welche Pflichten und Konsequenzen die Hausverwaltung treffen und sich in vermeintlicher Sicherheit wägen.
Das habe ich SO nicht behauptet.Wenn du schreibst, bei der Hausverwaltung sei nichts zu holen, dann stimmt das nur bedingt:
Ich habe geschrieben, daß du direkt (ohne Gerichtsprozeß) kaum mehr gegen den Hausverwalter regressieren kannst, wenn dieser dies nicht akzeptiert.
Das trifft aber nur dann zu, wenn es - wie ich zuvor schon erwähnt habe - eine kritische, entscheidungswillige und entscheidungsfähige Mehrheit gibt.Vielen ET ist es nicht bewusst, wie wenig Rechte die Hausverwaltung eigentlich hat
Sonst hat der Hausverwalter mehr Rechte (die der Gesetzgeber ihm teilweise sogar als "Pflichten" auferlegt hat), seine Interessen auf Kosten der ET durchzusetzen.
Du hast das Prinzip nicht verstanden:So parteipolitisch, gut gesinnt, befreundet, ... kann ein ET gar nicht werden, wenn da jährlich € 200,- aus seinem Geldbörserl "wegfließen"
Es geht darum, daß Hausverwalter üblicherweise die Taktiken zur Durchsetzung ihrer Herrschaftsstategie bestens kennen.
Dabei kann eben auf ET über diverse Wege Druck ausgeübt oder diese "gekauft" werden.
Parteipolitische Naheverhältnisse sind eine Möglichkeit.
Diejeinigen in Naheverhältnissen haben aber keinen Nachteil, sondern bekommen im Gegenteil etwas dafür, was die anderen ET zahlen dürfen.
In deinem Beispiel würde einem solchen ET nicht "jährlich € 200,-- aus dem Geldbörsel wegfließen" sondern umgekehrt beispielsweise ein derartiger Betrag unter der Hand vergütet werden, den du z.B. über überhöhte Angebote bezahlst.
Ok, wir reden nun von 2 verschiedenen Ansätzen in der gleichen Sache.
Du sprichst von der "kritischen Masse" (i.d.R. über 50% der ET) - nur die kann etwas bewegen.
Ich spreche davon, dass ein ET alleine mit seinem Recht der völligen Rechnungseinsicht die vollen Rechte des WEG hinter sich hat.
Wenn jetzt einzelne ET bestochen werden ist egal, solange die ET-Gemeinschaft diese Kosten nicht dafür tragen müssen.
Selbst "getürkte" Angebote können schon vom Einzelnen relativ einfach im Vorfeld "abgeschmettert" werden, wenn er bspw. ein eigenes Angebot einholen lässt und der Hausverwaltung gegenüber protokolliert einreicht.
Hier ist das Gesetz klar auch der Seite der ET und dazu reicht bereits ein einzelner ET!
Ich möchte nicht behaupten, dass mein "David gg. Goliath-Kampf" einfach war, aber wenn genug "Indizien" gesammelt sind, dann genügen auch schon 20% der ET, damit man etwas auf die Beine stellen kann --- selbst Anwaltskosten (zum Wohle der ET) könnten theoretisch in der BK-Abrechnung aufgenommen werden, damit sie nicht von wenigen Personen getragen werden müssen --- vorschießen muss man sie allemal, weil die Hausverwaltung kaum einen Prozess gegen sich selbst finanzieren wird ...
ABER: Es bedarf viel Ausdauer, noch mehr Einfühlungsvermögen und vor allem "Klinkenputzen"...
Grüße
Stefan
Du sprichst von der "kritischen Masse" (i.d.R. über 50% der ET) - nur die kann etwas bewegen.
Ich spreche davon, dass ein ET alleine mit seinem Recht der völligen Rechnungseinsicht die vollen Rechte des WEG hinter sich hat.
Wenn jetzt einzelne ET bestochen werden ist egal, solange die ET-Gemeinschaft diese Kosten nicht dafür tragen müssen.
Selbst "getürkte" Angebote können schon vom Einzelnen relativ einfach im Vorfeld "abgeschmettert" werden, wenn er bspw. ein eigenes Angebot einholen lässt und der Hausverwaltung gegenüber protokolliert einreicht.
Hier ist das Gesetz klar auch der Seite der ET und dazu reicht bereits ein einzelner ET!
Ich möchte nicht behaupten, dass mein "David gg. Goliath-Kampf" einfach war, aber wenn genug "Indizien" gesammelt sind, dann genügen auch schon 20% der ET, damit man etwas auf die Beine stellen kann --- selbst Anwaltskosten (zum Wohle der ET) könnten theoretisch in der BK-Abrechnung aufgenommen werden, damit sie nicht von wenigen Personen getragen werden müssen --- vorschießen muss man sie allemal, weil die Hausverwaltung kaum einen Prozess gegen sich selbst finanzieren wird ...
ABER: Es bedarf viel Ausdauer, noch mehr Einfühlungsvermögen und vor allem "Klinkenputzen"...
Grüße
Stefan
Das kommt wirklich drauf an (Parkplatznot, Winterdienst, Zustand der Fahrzeuge, (viele) andere Vermieter), aber 50 bis 60 Euro ist realistisch.ozirf hat geschrieben:was glaubt ihr um welchen realistischen Preis ich diesen vermieten kann?
Bandbreite würde ich von 35 bis 85 Euro schätzen.
Aber Parkplatz (ohne Auto) ist immer so eine Sache: Du bist dann an den BK beteiligt, zahlst Darlehens-Zinsen dafür und beim Verkauf schlussendlich bekommst du nichts dafür. Es wird zwar (zurecht) behauptet, dass eine ET-Wohnung ohne Garage schwerer zu verkaufen ist, aber das ist immer so im Leben: Je mehr Extras, desto leichter verkäuflich - aber im Endeffekt zahlt keiner für die Extras.
Grüße
Stefan
Ich zahle nur für einen Abstellplatz im Freien im Hof vom Odeon, Schwedenplatznähe, monatlich 125 Euro.Stefan hat geschrieben:Das kommt wirklich drauf an (Parkplatznot, Winterdienst, Zustand der Fahrzeuge, (viele) andere Vermieter), aber 50 bis 60 Euro ist realistisch.
Leider gibt es hier keine freien Garagenplätze und auf der Straße einen Parkplatz zu finden ist schon sehr stressig.
Grüße
Gerhard
Gerhard
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