Links oben entweder "bob startpakete" oder "bob handypakete" auswählen. Willst du ein Handy dazu, wird's natürlich teurer.
Idealer Tarif f. Wenigtelefonierer (aber mit gutem Empfang)?
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Beim Startpaket ist kein Handy dabei. Lidl (http://www.lidl.at) hat momentan eine Aktion, bei der du ein "bob" Startpaket und ein einfaches Nokia 1800 (ich glaube SIM-Lock frei) um €29,90 bekommst. Das Handy ist sicher einfach zu bedienen und vielleicht für deine Mutter gerade das Richtige.
Grüß dich!
Also habe auch in Planung zwei A1-Kunden auf bob umzustellen. Die Kündigungsfrist ist zwar drei Monate, kann man bei A1, wenn man außerhalb der MVD ist, umgehen.
Könnte vielleicht jemand von den innsidern berichten, ob das bei A1 noch immer so ist, wenn man zu bob portiert?
Gilt es auch dann, wenn man zu einem anderen Provider als bob wechselt/portiert?
Meine Infos habe ich von hier:
http://tarife-check.at/forum/viewtopic. ... sc&start=0
Also habe auch in Planung zwei A1-Kunden auf bob umzustellen. Die Kündigungsfrist ist zwar drei Monate, kann man bei A1, wenn man außerhalb der MVD ist, umgehen.
Könnte vielleicht jemand von den innsidern berichten, ob das bei A1 noch immer so ist, wenn man zu bob portiert?
Gilt es auch dann, wenn man zu einem anderen Provider als bob wechselt/portiert?
Meine Infos habe ich von hier:
http://tarife-check.at/forum/viewtopic. ... sc&start=0
"Bis jetzt wurde bei Rufnummernportierung von A1 zu einem anderen Betreiber der bestehende Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung von mobilkom austria beendet.Azby hat geschrieben:A1 hat eine Portierung (egal wohin) immer als direkte Kündigung genommen (ohne auf die Einhaltung der Kündigungsfrist zu pochen). Mir ist nichts bekannt, dass sich daran was geändert hätte.
Ab 5.5. wird diese außerordentliche Kündigung nicht mehr durchgeführt. Der Kunde erhält nach erfolgter Portierung kostenlos eine neue A1 Rufnummer, auf die auch eventuell vorhandene
Restbindungen, MOBILPOINTS etc. übertragen werden.
Möchte der Kunde die neue Nummer kündigen, ist dies über den üblichen Kündigungsprozess (formloses Schreiben des Kunden) unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist möglich."
Allfällige Restbindungen oder negative MOBILPOINTS Kontostände werden dabei wie üblich verrechnet."
mfg
Was? Die provisorische neue Rufnummer extra kündigen? Nein, das kann ich mir nicht vorstellen und wäre gesetzeswidrig! Die neue Rufnummer tritt in den alten Vertrag ein und da dieser zur Kündigung vorgemerkt ist gilt die Kündigung selbstverständlich auch für die neue Rufnummer.r a g e hat geschrieben:Möchte der Kunde die neue Nummer kündigen, ist dies über den üblichen Kündigungsprozess (formloses Schreiben des Kunden) unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist möglich."
Bei einer normalen Portierung wird ja nicht gekündigt, daher läuft der alte Vertrag mit einer neuen Nummer weiter. Nur A1 hatte bisher bei einer Portierung auch den Vertrag aufgelöst.Matula hat geschrieben: Was? Die provisorische neue Rufnummer extra kündigen? Nein, das kann ich mir nicht vorstellen und wäre gesetzeswidrig! Die neue Rufnummer tritt in den alten Vertrag ein und da dieser zur Kündigung vorgemerkt ist gilt die Kündigung selbstverständlich auch für die neue Rufnummer.
Anders natürlich wenn mit dem Portierungsauftrag auch die Kündigung ausgesprochen wird.
Zuletzt geändert von brus am 07.10.2010, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Gerhard
Gerhard
Ach so. Ja, das ist mir klar und auch richtig, dass bei einer Portierung nicht automatisch gekündigt werden soll. Ich dachte nur, wir führen hier jetzt das Beispiel weiter, dass gekündigt und portiert wird. Dass dann die provisorische Nummer noch einmal gekündigt werden muss, das hätte ich als Witz empfunden. War aber ein Missverständnis.
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