Bestellung bei drei.at

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UrbanJakob
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Bestellung bei drei.at

Beitrag von UrbanJakob » 24.09.2010, 12:57

Hallo, nachdem ich jetzt über 3 Wochen gewartet habe, konnte ich mir gerade das Samsung Galaxy S bei drei.at bestellen.
Circa eine Stunde später ist das Handy allerdings schon wieder nicht verfügbar. So war das die letzten Wochen sehr häufig. Vor ein paar Tagen hatte ich schon die Bestellung ausgefüllt und als ich sie abgeschickt hatte, war das Handy bereits nicht mehr verfügbar.

Jetzt frage ich mich, ob das neuwertige Handys sind oder solche, die bereits ausgeliefert wurden und zurückgeschickt wurden?

Das wäre für mich die einzige logische Erklärung dafür. Oder warum gibt es nur (schätzungsweise) 2-5 Handys pro Tag zu kaufen?

Azby
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Beitrag von Azby » 24.09.2010, 15:04

Ich weiß zwar nicht, wie es beim Online-Shop von 3 ausschaut, bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich nur "2-5 Handys" sind. Insbesondere das Galaxy S ist ein sehr nachgefragtes Handy. Ich kann mir schon vorstellen, dass hier einige Leute in den Startlöchern scharen und es gleich bestellen, wenn es im Webshop erhältlich ist.
Andererseits ist es durchaus denkbar, dass es sich (teilweise) um zurückgeschickte Handys handelt. Schließlich gibt's ein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften. Dass 3 diese Handys nicht einstampft, sondern erneut in den Verkauf bringt, ist nachvollziehbar.

UrbanJakob
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Beitrag von UrbanJakob » 24.09.2010, 18:59

Werden solche zurück geschickten Handys denn irgendwie aufbereitet? Ehrlich gesagt möchte ich ein ganz neues und keines, dass jemand anderes schon vor mir benutzt hat.

Azby
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Beitrag von Azby » 24.09.2010, 20:16

Wohl kaum.
Was soll hier aufbereitet werden?
Es wird wohl einer Kontrolle unterzogen, ob es nicht beschädigt wurde und ob sämtliches Zubehör dabei ist, das wird's wohl sein.
Wenn das Gerät tatsächlich beschädigt sein sollte, kann Drei sowieso ein entsprechendes Entgelt vom Kunden verlangen. Was sie mit einem beschädigten Handy machen, weiß ich nicht. Vielleicht verkaufen sie es als beschädigt/Ausstellungsstück günstiger im Shop oder reparieren es und verkaufen es dann als neu...
Der Verkäufer ist aber ohnehin gewährleistungspflichtig, sollte also tatsächlich was mit dem Handy sein, kannst du dich auf die Gewährleistung berufen bzw. wenn du den Vertrag online abschließt ebenfalls über §5e KSchG zurücktreten.

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 26.09.2010, 14:45

@UrbanJakob
Ehrlich gesagt möchte ich ein ganz neues und keines, dass jemand anderes schon vor mir benutzt hat.
In diesem Fall darfst du eben nicht im Fernabsatz (via Internet) einkaufen, sondern nur in Ladengeschäften, wo du die Ware in der Originalverpackung und verschweißt aus dem Regal bekommst.

Auf Grund der Tatsache, daß dir im Fernabsatz ein zweiwöchiges Widerrufsrecht (EU-Fernabsatzrichtlinie) zwingend zusteht und es mitunter eine für den Handel nicht unerhebliche Anzahl an "netten" Zeitgenossen geben soll, welche viele Dinge bereits mit der festen Absicht, diese wieder zurückzusenden, bestellt, es dabei aber nicht beim Anschauen oder geringfügigem Testen bewenden läßt, sondern z.B. das Brautkleid oder den Anzug bei der Hochzeit oder dem Theaterbesuch trägt und dann benutzt und mit mehr oder weniger Benutzungsspuren zurückschickt, mußt du im Fernabsatz davon ausgehen, daß dein Artikel einer dieser Rückläufer sein kann.
Besonders "nette" Zeitgenossen sollen sogar im Urlaub benutzte Winterreifen und Zelte oder "getestete" WC-Bürsten danach zurückgesendet haben.
Deshalb gehen viele Online-Händler dazu über, solche Artikel nicht mehr in ihrem Sortiment anzubieten.
Leidtragende sind - wie immer - die ehrlichen Kunden.


@Azby
... tatsächlich beschädigt sein sollte, kann ... sowieso ein entsprechendes Entgelt vom Kunden verlangen.
Prinzipiell ja, nur bleibt dabei immer offen, was bei einem etwaigen Rechtsstreit herauskommt.
Da haben z.B. schon Gerichte entschieden, daß benutzte Kosmetika oder getragene Unterwäsche zürückgeschickt werden darf.

Azby
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Beitrag von Azby » 26.09.2010, 15:11

ChristianWien hat geschrieben:Auf Grund der Tatsache, daß dir im Fernabsatz ein zweiwöchiges Widerrufsrecht (EU-Fernabsatzrichtlinie) zwingend zusteht [...]
Die Richtlinie sieht ein mindestens 7-tägiges (Werktage) Widerrufsrecht vor.
In Österreich wurde das in §5e KSchG entsprechend umgesetzt: Du hast also ein 7-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht (es handelt sich um Werktage, Samstag gilt nicht als Werktag).
Wenn dein Vertragspartner dir ein längeres Rücktrittsrecht einräumt, ist das natürlich schön.
Amazon zB hat für Österreich (der Einfachheit halber) die selben AGB wie für Deutschland. In Deutschland besteht tatsächlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, weshalb in den AGB ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt wird, welches somit die österreichischen Vorgaben übererfüllt.

Matula
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Beitrag von Matula » 27.09.2010, 01:24

Blöd ist halt, dass meistens der Käufer den Rückversand zahlen muss (bei Handyanbietern, Amazon und Versandhäusern allerdings nicht), so traut man sich so gut wie nie etwas auf "Ansicht" zu kaufen...

Wegen benützter Ware: QVC wirbt sogar definitiv damit und sagt es in vielen Präsentationen, dass man die Ware 4 Wochen lang benutzen darf und sie dann noch immer zurückschicken kann. "4 Wochen in diesem tollen Unterbett schlafen" und ähnliche Sätze, also nicht immer sind es die Konsumenten, die gehässig sind sondern auch manchmal die Händler die diese Vorgehensweise noch extra so bewerben...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 27.09.2010, 08:40

Matula hat geschrieben:dass man die Ware 4 Wochen lang benutzen darf und sie dann noch immer zurückschicken kann. "4 Wochen in diesem tollen Unterbett schlafen" und ähnliche Sätze, also nicht immer sind es die Konsumenten, die gehässig sind
Das fällt dann wohl eher in die "Geld zurück Garantie" und auch da ist der Sinn, dass es der Kunde behält und sich nicht auf diese Art jahrelang sein Leben "finanziert" ...

Ich denke, das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Grüße
Stefan

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