Orange Handyversicherungen?
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Orange Handyversicherungen?
Hallo!
habe gerade gelesen,es soll jetz bei Orange eine Handy Vesicherung geben,zwischen 3 und 9€,letzere für teuere Handys ab 500 euro ,zahlen angeblich weltweit,wenn einem das Handy gestohlen wird,hat da schon jemand Erfahrungen gemacht,bietet ja Hartlauer auch an?
welche ist aktuell günstiger?
bin mir in der Frage,generell noch unschlüssig,ob es nun rechtlich legetim ist,wenn man 2 Versicherungen abschliest,meistens noch die Reiseversicherungen,von beiden Versicherungen gleichzeitig zu kasieren,selbst ein Versicherungsberater sagte mir,das sei rechtlich legetim,da man die Leistung ja nicht erschleicht,sondern im vollen Umfang ,beide Versicherungen für deren Leistungen voll bezahlt,habe aber auch schon gegenteiliges gehört,nun weis ich gar nicht mehr was stimmt,muß man solch eine Versicherung,gleich beim Handykauf mitabschliesen,oder geht das auch im Nachhinein?
bekommt man immer den Neu oder den Zeitwert?
Fragen über Fragen!
wird wohl wie immer,auch im Ausland,eine Anzeige,bei Diebstahl voraussetzen.damit man überhaupt was bekommt,das Display bruch abgesichert ist,finde ich krass,da könnten ein paar Zeitgenossen auf die Idee kommen,defekte Handys bei Ebay zu ersteigern,und dann die Volle Summe abzukasieren!
wer will da was beweisen?
habe gerade gelesen,es soll jetz bei Orange eine Handy Vesicherung geben,zwischen 3 und 9€,letzere für teuere Handys ab 500 euro ,zahlen angeblich weltweit,wenn einem das Handy gestohlen wird,hat da schon jemand Erfahrungen gemacht,bietet ja Hartlauer auch an?
welche ist aktuell günstiger?
bin mir in der Frage,generell noch unschlüssig,ob es nun rechtlich legetim ist,wenn man 2 Versicherungen abschliest,meistens noch die Reiseversicherungen,von beiden Versicherungen gleichzeitig zu kasieren,selbst ein Versicherungsberater sagte mir,das sei rechtlich legetim,da man die Leistung ja nicht erschleicht,sondern im vollen Umfang ,beide Versicherungen für deren Leistungen voll bezahlt,habe aber auch schon gegenteiliges gehört,nun weis ich gar nicht mehr was stimmt,muß man solch eine Versicherung,gleich beim Handykauf mitabschliesen,oder geht das auch im Nachhinein?
bekommt man immer den Neu oder den Zeitwert?
Fragen über Fragen!
wird wohl wie immer,auch im Ausland,eine Anzeige,bei Diebstahl voraussetzen.damit man überhaupt was bekommt,das Display bruch abgesichert ist,finde ich krass,da könnten ein paar Zeitgenossen auf die Idee kommen,defekte Handys bei Ebay zu ersteigern,und dann die Volle Summe abzukasieren!
wer will da was beweisen?
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@Mr.Dailer
Meist klingen die Überschriften der Angebote viel besser als das, was dann nach Berücksichtigung der Klauseln etc. übrigbleibt.
Keine Versicherung lebt schließlich vom Draufzahlen und daß jedem Besoffenen, der sein Handy im Bierkrug versenkt, vom Balkon fallen läßt, am Heimweg verliert oder sich mehr oder weniger fahrlässig klauen läßt, um ein paar Euro Monatsgebühr als Ersatz ein nigelnagelneues iPhone (wenn er eines gehabt hat) spendiert wird, ist wohl nur das Wunschdenken vieler, von denen diese Versicherungen gut leben.
Üblicherweise bekommst du nur einen Zeitwert des Handys und andererseits hast du meist mindestens 25% Selbstbehalt.
In den AGB der Orange-Handyversicherung stehen Klauseln wie
Fazit:
Wer sich die Monatsprämie selber auf die Seite legt, wird dadurch - bis auf seltene Ausnahmen - im Schadensfall wohl zumeist in etwa die gleiche Summe zur Verfügung haben, wie von der Versicherung zu erwarten sein wird.
Nebenbei erspart man sich den Aufwand mit Korrespondenz und Nachweisen und - wenn der Schadensfall nicht eintritt, dann hat man später das angesparte Geld zur freien Verfügung, wenn man sich z.B. ein neues Handy kaufen will!
Gleiches gilt für die (meist 5-jährigen) Reparaturkostenversicherungen, die einem für jeden Staubsauger, Fernseher oder Waschmaschine aufzuschwatzen versucht werden, da daran die Verkäufer oft mehr verdienen als am Gerät selbst.
Schließlich halten die meisten Geräte bei normalem, pfleglichen Gebrauch viel länger als die vorausbezahlte Versicherungslaufzeit.
In der 2-jährigen Gewährleistungsfrist sind allfällige Reparaturkosten vom Händler zu tragen; evtl. gibt es zusätzliche freiwillige Garantieleistungen des Herstellers.
Und falls nach Ablauf der Gewährleistungsfrist doch mal eine Reparatur notwendig werden sollte, dann ist meist ein Neukauf die bessere und billigere (bzw. nur geringfügig teurere) Alternative, denn dann hat man wieder ein neues, auch moderneres Gerät mit neuem Gewährleistungsanspruch und vermeidet das Risiko, daß bei einem reparierten Altgerät in naher Zukunft noch weitere Reparaturen anfallen.
Du kannst nur Versicherungen auf Dinge abschließen, die dir auch tatsächlich gehören.
Eine Feuerversicherung auf das Haus deines Nachbarn abzuschließen, damit du im Brandfall Geld bekommst, geht nicht.
Genausowenig helfen dir mehrere Versicherungen für das gleiche Risiko.
Du darfst zwar die mehrfache Prämie zahlen, doch bekommst du einen erlittenen Schaden nur ein einziges Mal ersetzt.
Es ist aber möglich und mitunter prämienmäßig günstiger, mehrere Versicherungen über niedrigere Versicherungssummen abzuschließen anstatt einer einzigen über die gesamte, hohe Versicherungssumme.
Allerdings mußt du bei jeder Versicherung zur Vermeidung von Problemen im Schadensfall beim Vertragsabschluß angeben, daß du für das zu versichernde Risiko bereits andere Versicherungen abgeschlossen hast.
Ich würde von solchen Versicherungen abraten.es soll jetz bei Orange eine Handy Vesicherung geben,zwischen 3 und 9€,letzere für teuere Handys ab 500 euro ,zahlen angeblich weltweit,wenn einem das Handy gestohlen wird
Meist klingen die Überschriften der Angebote viel besser als das, was dann nach Berücksichtigung der Klauseln etc. übrigbleibt.
Keine Versicherung lebt schließlich vom Draufzahlen und daß jedem Besoffenen, der sein Handy im Bierkrug versenkt, vom Balkon fallen läßt, am Heimweg verliert oder sich mehr oder weniger fahrlässig klauen läßt, um ein paar Euro Monatsgebühr als Ersatz ein nigelnagelneues iPhone (wenn er eines gehabt hat) spendiert wird, ist wohl nur das Wunschdenken vieler, von denen diese Versicherungen gut leben.
Üblicherweise bekommst du nur einen Zeitwert des Handys und andererseits hast du meist mindestens 25% Selbstbehalt.
In den AGB der Orange-Handyversicherung stehen Klauseln wie
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§ 3 Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für
...
3. Schäden
a) durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren sowie bei Verlust in
Folge von Vermietung oder Verleih;
b) durch dauernde Einflüsse des Betriebs, normale Abnutzung;
c) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe nicht vom Versicherer bzw. Orange autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Geräts;
d) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
e) an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus;
...
§ 4 Umfang der Ersatzleistung
1. Die Ersatzleistung beschränkt sich – unter Ausschluss eines jeden weiteren Anspruchs – auf die Freistellung des Versicherungsnehmers von den Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Geräts durch ein von assona beauftragtes Unternehmen. Mehrkosten, die dadurch
entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen mit Zustimmung des Versicherungsnehmers vorgenommen werden, gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers.
2. Bei Verlust des Geräts durch ein versichertes Ereignis, sowie für den Fall, dass eine Reparatur technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich ist, beschränkt sich die Ersatzleistung auf die Freistellung von den Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgeräts gleicher Art und Güte.
3. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Überschreiten die Reparaturkosten oder Beschaffungskosten für ein Ersatzgerät den Zeitwert des versicherten Geräts bei Eintritt des Schadens, erhält der Versicherungsnehmer, nach Wahl des Versicherers, ein Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als
Geldersatz. Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Geldersatz.
4. Der Zeitwert des versicherten Geräts ist in den ersten zwei Versicherungsjahren der unsubventionierte Kaufpreis (unverbindlicher Verkaufspreis von Orange, kurz „UVP Orange“) zum Zeitpunkt der Anschaffung des Geräts, maximal jedoch die im Versicherungsschein dokumentierte Deckungssumme. Der Zeitwert reduziert sich vom dritten Versicherungsjahr an um 20%-Punkte pro angefangenem Versicherungsjahr.
5. Die vereinbarte Deckungssumme beträgt für Geräte gemäß § 1 Ziff. 1
a) 300 EUR im Rundum Schutz von Orange Paket Standard, bei einem UVP Orange von bis zu 300 EUR;
b) 600 EUR im Rundum Schutz von Orange Paket Premium, bei einem UVP Orange von 301 EUR bis 600 EUR;
c) 1.000 EUR im Rundum Schutz von Orange Paket Exklusiv, bei einem UVP Orange von 601 EUR bis 1.000 EUR.
6. Überschreitet der Wert des versicherten Geräts zum Zeitpunkt des Schadenseintritts die jeweilige Deckungssumme gemäß Ziff. 5 a) bis c), leistet der Versicherer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme abzüglich Selbstbehalt. § 56 VersVG findet keine Anwendung.
7. Bei Beschaffung eines Ersatzgeräts oder Entschädigung in Form vonGeldersatz kann der Versicherer die Herausgabe des versicherten Geräts und des serienmäßigen Zubehörs verlangen.
...
§ 5 Selbstbehalt
Bei bedingungsgemäß versicherten Schäden trägt der Versicherungsnehmer
a) im Paket Standard einen Selbstbehalt von 29 EUR;
b) im Paket Premium einen Selbstbehalt von 39 EUR;
c) im Paket Exklusiv einen Selbstbehalt von 49 EUR.
Wer sich die Monatsprämie selber auf die Seite legt, wird dadurch - bis auf seltene Ausnahmen - im Schadensfall wohl zumeist in etwa die gleiche Summe zur Verfügung haben, wie von der Versicherung zu erwarten sein wird.
Nebenbei erspart man sich den Aufwand mit Korrespondenz und Nachweisen und - wenn der Schadensfall nicht eintritt, dann hat man später das angesparte Geld zur freien Verfügung, wenn man sich z.B. ein neues Handy kaufen will!
Gleiches gilt für die (meist 5-jährigen) Reparaturkostenversicherungen, die einem für jeden Staubsauger, Fernseher oder Waschmaschine aufzuschwatzen versucht werden, da daran die Verkäufer oft mehr verdienen als am Gerät selbst.
Schließlich halten die meisten Geräte bei normalem, pfleglichen Gebrauch viel länger als die vorausbezahlte Versicherungslaufzeit.
In der 2-jährigen Gewährleistungsfrist sind allfällige Reparaturkosten vom Händler zu tragen; evtl. gibt es zusätzliche freiwillige Garantieleistungen des Herstellers.
Und falls nach Ablauf der Gewährleistungsfrist doch mal eine Reparatur notwendig werden sollte, dann ist meist ein Neukauf die bessere und billigere (bzw. nur geringfügig teurere) Alternative, denn dann hat man wieder ein neues, auch moderneres Gerät mit neuem Gewährleistungsanspruch und vermeidet das Risiko, daß bei einem reparierten Altgerät in naher Zukunft noch weitere Reparaturen anfallen.
Im Gegensatz zu den Kreditausfallversicherungen (CDS) von Banken und Spekulanten, wo man selbst dann im Versicherungsfall Geld bekommt, wenn man selber gar keinen Schaden hat, gilt für Versicherungen von "normalsterblichen" Privaten folgendes:bin mir in der Frage,generell noch unschlüssig,ob es nun rechtlich legetim ist,wenn man 2 Versicherungen abschliest,meistens noch die Reiseversicherungen,von beiden Versicherungen gleichzeitig zu kasieren,selbst ein Versicherungsberater sagte mir,das sei rechtlich legetim,da man die Leistung ja nicht erschleicht,sondern im vollen Umfang
Du kannst nur Versicherungen auf Dinge abschließen, die dir auch tatsächlich gehören.
Eine Feuerversicherung auf das Haus deines Nachbarn abzuschließen, damit du im Brandfall Geld bekommst, geht nicht.
Genausowenig helfen dir mehrere Versicherungen für das gleiche Risiko.
Du darfst zwar die mehrfache Prämie zahlen, doch bekommst du einen erlittenen Schaden nur ein einziges Mal ersetzt.
Es ist aber möglich und mitunter prämienmäßig günstiger, mehrere Versicherungen über niedrigere Versicherungssummen abzuschließen anstatt einer einzigen über die gesamte, hohe Versicherungssumme.
Allerdings mußt du bei jeder Versicherung zur Vermeidung von Problemen im Schadensfall beim Vertragsabschluß angeben, daß du für das zu versichernde Risiko bereits andere Versicherungen abgeschlossen hast.
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- Moderator oder Gottheit !?
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- Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.
jawoll,danke,für den fundierten Bericht,hat mich sehr gefreut eine Antwort zu bekommen!
stimmt die Staubsauger geschichten sind vor allem bei Siemens mit der Extragarantie ein Schauermärchen für sich,wenn ich den Lokalen Red Zac Handel hernehme,der dies auf alle Produkte anbietet,kostet so ein Kühlschrank schnell mal 200.bis 250€ mehr!
der größte Schmäh dabei ist,das sie sich die Waschamschinen für 12.bs 17€ pro Monat auch leasen lassen,undman bekommt auch das Waschpulver noch dazu,wie günstig denkt sich da die große Maße und rennt los zum angeblichen Spartreff,im Falle Iphone,bietet Apple auch eine Versicherung an,und dort habe ich nix von einer 25 % Beteilgung gelesen,wie schauts bei Hartlauer aus,auch so ein hoher Anteil?
viele Garantieverlängerungen beinahlten noch die Versicherungen,wenn man sagt die will man nicht ist das gar nicht möglich!
Diebbstahl ist je nach Bundelversicherng auch bei der Haushaltsversicherung dabei kann man alles mit ageben,nur muß man es vorher aushandeln was die meisten nicht tuen!
nur allzukomisch,das es dieses Ratenzahl Modell,so einfach wie bei den Waschmaschinen nicht für die Masse und jeden im Laden gibt,man muß lange suchen bis man einen Laden findet wo man sich den neusten 3000€ Led mit dem selben Prinzip wie das Waschmaschienen Beispiel abstottern kann,ja mit Speck fängt man eben Mäuse..!
stimmt die Staubsauger geschichten sind vor allem bei Siemens mit der Extragarantie ein Schauermärchen für sich,wenn ich den Lokalen Red Zac Handel hernehme,der dies auf alle Produkte anbietet,kostet so ein Kühlschrank schnell mal 200.bis 250€ mehr!
der größte Schmäh dabei ist,das sie sich die Waschamschinen für 12.bs 17€ pro Monat auch leasen lassen,undman bekommt auch das Waschpulver noch dazu,wie günstig denkt sich da die große Maße und rennt los zum angeblichen Spartreff,im Falle Iphone,bietet Apple auch eine Versicherung an,und dort habe ich nix von einer 25 % Beteilgung gelesen,wie schauts bei Hartlauer aus,auch so ein hoher Anteil?
viele Garantieverlängerungen beinahlten noch die Versicherungen,wenn man sagt die will man nicht ist das gar nicht möglich!
Diebbstahl ist je nach Bundelversicherng auch bei der Haushaltsversicherung dabei kann man alles mit ageben,nur muß man es vorher aushandeln was die meisten nicht tuen!
nur allzukomisch,das es dieses Ratenzahl Modell,so einfach wie bei den Waschmaschinen nicht für die Masse und jeden im Laden gibt,man muß lange suchen bis man einen Laden findet wo man sich den neusten 3000€ Led mit dem selben Prinzip wie das Waschmaschienen Beispiel abstottern kann,ja mit Speck fängt man eben Mäuse..!
Ratenzahlungen kannst du schnell mal vereinbaren, beispielsweise bietet sowas sogar Mediamarkt an (die übrigens ebenfalls die assona-Versicherungen verkaufen). Was hier vielmehr zu bedenken ist, sind die mit der Ratenzahlung verbundenen Gebühren und Zinsen, die das ganze Geschäft, objektiv betrachtet, unattraktiv machen.
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- Foren-Mitglied
- Beiträge: 27
- Registriert: 08.07.2008, 11:10
Dennoch ist die Orange-Versicherung um einiges besser als die von A1/ Mobilkom.
Denn der Diebstahl ist ja inkludiert. Dass iPhone & andere teure Smartphones vor allem in Öffis den öffentlichen Verkehrtsmitteln gestohlen werden, ist ja leider viel zu oft der Fall. Und wenn einem schon so sein Handy abhanden kommt, dann kostet wenigstens ein Ersatzgerät nicht hunderte von Euro. Ein Schutz ist bei wertvolleren Handys auf jeden Fall eine Überlegung wert. Muss eben jeder für sich abwägen -
Denn der Diebstahl ist ja inkludiert. Dass iPhone & andere teure Smartphones vor allem in Öffis den öffentlichen Verkehrtsmitteln gestohlen werden, ist ja leider viel zu oft der Fall. Und wenn einem schon so sein Handy abhanden kommt, dann kostet wenigstens ein Ersatzgerät nicht hunderte von Euro. Ein Schutz ist bei wertvolleren Handys auf jeden Fall eine Überlegung wert. Muss eben jeder für sich abwägen -

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- Foren-Mitglied
- Beiträge: 27
- Registriert: 08.07.2008, 11:10
Es gibt genug Versicherungen, die das auch im Nachhinein anbieten, allerdings darf das Handy ein gewisses Alter nicht überschreiten und meistens wird nur mehr der Zeitwert versichert, der dann nach wenigen Wochen schon empfindlich niedriger ist, als der Neuwert.Mr.Dailer hat geschrieben:muß man die versicherung jetz vor dem kauf abschliesen oder gehts auch im nachhinein?
Und das ist auch wieder so eine Sache bei Versicherungen: In der Regel wird nur der Zeitwert ersetzt und bei Elektronik ist dieser schnell mal gegen Null ...
Grüße
Stefan
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