Sonderkündigung T-Mobile und Rufnummermitnahme

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mspleit
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Sonderkündigung T-Mobile und Rufnummermitnahme

Beitrag von mspleit » 15.07.2010, 14:48

Ich habe vor ca. einer Woche bei T-mobile das Sonderkündigungsrecht aufgrund er AGB Änderungen in Anspruch genommen und natürlich auch eine NÜV-I angefordert die ich auch schon erhalten habe. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, da mein Vertrag bei T-mobile am 23.7.2010 gekündigt wird, wollte ich fragen ob ich auch danach noch meine alte Rufnummer zu Bob portieren kann, bzw. wie lange dauert das? Habe mich zwar heute für bigbob angemeldet allerdings dauert es ein paar Tage bis ich die bestätigung bekomme und jetzt hab ich keine Ahnun ob das mit der Nummer klappt...

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brus
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Re: Sonderkündigung T-Mobile und Rufnummermitnahme

Beitrag von brus » 15.07.2010, 17:37

mspleit hat geschrieben:Ich habe vor ca. einer Woche bei T-mobile das Sonderkündigungsrecht aufgrund er AGB Änderungen in Anspruch genommen und natürlich auch eine NÜV-I angefordert die ich auch schon erhalten habe. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, da mein Vertrag bei T-mobile am 23.7.2010 gekündigt wird, wollte ich fragen ob ich auch danach noch meine alte Rufnummer zu Bob portieren kann, bzw. wie lange dauert das? Habe mich zwar heute für bigbob angemeldet allerdings dauert es ein paar Tage bis ich die bestätigung bekomme und jetzt hab ich keine Ahnun ob das mit der Nummer klappt...
Wenn du jetzt die Nummer zu bob (für bigbob ist es wahrscheinlich schon zu spät) portierst müßtest du von T-Mobile eine neue Nummer bekommen, die bis zum 23.7 gültig ist.
die Portierung muß noch während der Gültigkeit des Vertrages bei T-Mobile durchgeführt werden. Danach ist es zu spät.
Grüße
Gerhard

klio
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Re: Sonderkündigung T-Mobile und Rufnummermitnahme

Beitrag von klio » 15.07.2010, 19:43

brus hat geschrieben:für bigbob ist es wahrscheinlich schon zu spät
laut bob serviceline kann man den bigbob bis 23.7. anmelden.

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Re: Sonderkündigung T-Mobile und Rufnummermitnahme

Beitrag von brus » 15.07.2010, 22:55

klio hat geschrieben:
brus hat geschrieben:für bigbob ist es wahrscheinlich schon zu spät
laut bob serviceline kann man den bigbob bis 23.7. anmelden.
Fein, das wird ja dauernd verlängert.
Übrigens in der Tarifliste ist der bigbob 8,8 unter alte Tarife verzeichnet, dabei steht noch:

bigbob 8,80 Euro
Nicht mehr anmeldbar.
Grüße
Gerhard

Azby
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Beitrag von Azby » 15.07.2010, 23:06

Vielleicht kann man ihn noch telefonisch nach der Aktivierung der Freiminuten anmelden. Oder es geht ganz normal über die Homepage bei der Anmeldung...

mspleit
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Beitrag von mspleit » 16.07.2010, 06:26

Ich konnte dem bigbob noch anmelden, jedenfalls hab ich jetzt bedenken, dass ich die nummer nicht rechtzeitig übertragen kann, weil das dauert doch bestimmt länger als eine woche oder? Wäre es vl möglich meine jetzige t- mobile simkarte als wertkarte umzustellen, damit ich meine nummer behalten kann? Und kann ich diese vl danach zu bob übertragen lassen?

Matula
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Beitrag von Matula » 16.07.2010, 08:32

Wenn T-Mobile streng korrekt vorgeht, kannst Du eigentlich nicht auf Wertkarte umsteigen, da die neuen AGB auch für die Wertkarte gelten und Du wenn Du sonderkündigst ja deklarierst, die neuen AGB nicht zu akzeptieren.

Versuchen kannst Du es ja. Ich empfehle einen Anruf bei der T-Mobile Kündigungshotline 0800 676 661. Falls Zusage, dann auf jeden Fall den Umstiegswunsch noch einmal per Fax oder Brief schriftlich kundtun.

Wenn es nicht geht, wird es tatsächlich knapp werden. Auf jeden Fall schau dass Du den Bestätigungscode so schnell als möglich von Deiner Bank bekommst, also schau unbedingt heute zu Mittag in Dein Online-Konto ob er schon da ist und gib ihn sofort auf bob.at ein, denn im Zuge dessen fragt Dich bob auch, ob Du eine "alte" Rufnummer auf den big bob portieren willst wo Du JA anklickst. Anschliessend schickt Dir bob per Post einen Portierungsauftrag (ist NICHT die NÜV-I). Den musst Du dann so schnell wie möglich mitsamt der NÜV-I an bob zurückschicken (Fax geht am Schnellsten).

Trotzdem vermute ich, dass die Portierung nicht mehr vor 23. vonstatten geht. Einerseits gibt es zwar die Vorgabe dass sie nur 3 Tage dauern darf, aber ob sie sich daran halten ist die andere Frage. Azby hat einmal gesagt, dass es reicht wenn die NÜV-I vor der Abschaltung (23.) eingereicht wird und die Nummer dann nicht weg sein DARF und ab 23. in der Schwebe ist, aber das kann ich nicht bestätigen ob sich T-Mobile daran hält...

Azby
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Beitrag von Azby » 16.07.2010, 09:58

Matula hat geschrieben:Anschliessend schickt Dir bob per Post einen Portierungsauftrag (ist NICHT die NÜV-I). Den musst Du dann so schnell wie möglich mitsamt der NÜV-I an bob zurückschicken (Fax geht am Schnellsten).
Den Portierauftrag kannst du dir von bob auch online als PDF geben lassen und selbst ausdrucken. Es fehlt dann nur mehr die NÜV-I, die du aber jederzeit im T-Mobile-Shop holen kannst.
Matula hat geschrieben:Azby hat einmal gesagt, dass es reicht wenn die NÜV-I vor der Abschaltung (23.) eingereicht wird und die Nummer dann nicht weg sein DARF und ab 23. in der Schwebe ist, aber das kann ich nicht bestätigen ob sich T-Mobile daran hält...
So steht's in der Verordnung.
Die Nummernübertragung ist auch dann durchzuführen, wenn der Übertragungsprozess innerhalb eines aufrechten Vertrages eingeleitet wurde, der Übertragungszeitpunkt aber nach dem Vertragsende liegt.
Dh. wenn du die Portierung rechtzeitig in Auftrag gibst, muss sie durchgeführt werden, auch wenn sie de facto erst nach Vertragsende durchgeführt wird. Es reicht, wenn du den Portierauftrag und die NÜVI rechtzeitig an bob schickst. Trotz allem solltest du dich beeilen, den Auftrag samt NÜVI idealerweise schon heute zur Post geben...

ray81
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Beitrag von ray81 » 16.07.2010, 10:06

Bezüglich Portierung:
"Die Portierung selbst kann mit der NÜV-Bestätigung nur beim neuen Betreiber beantragt werden. Die Portierung ist innerhalb von 3 Werktagen durchzuführen oder kann auch bis zu 2 Monate im Voraus für ein bestimmtes Datum vereinbart werden. Die Portierung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, berührt aber eine vertraglich vereinbarte Laufzeit nicht. Bei vereinbarten Mindestvertragsdauern läuft daher trotz Portierung der Rufnummer der Vertrag bis zum Ende dieser Dauer weiter und muss (gegebenenfalls) separat gekündigt werden."
Gruß Ray

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