Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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ray81
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Beitrag von ray81 » 01.07.2010, 12:40

Das stimmt, ich würde dennoch das alles mit der GG auf dem Formular durchstreichen mit Verweis auf die Sonderkündigung ... "Nummer sicher" :wink:
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 01.07.2010, 12:48

Den Teil mit der Grundgebühr musst du an den aufnehmenden Betreiber ja gar nicht weiterschicken. Es reicht die Bestätigung selbst (mit Strichcode) und die unterschriebene Erklärung, dass man die Informationen erhalten hat.
Selbst wenn du die Grundgebührinformation mitschickst, löst das keine gesonderten Rechtsfolgen aus. Erstens gibst du die Bestätigung ja nur deinem neuen Betreiber und nicht T-Mobile und zweitens erklärst du unabhängig davon, die Informationen erhalten zu haben. Wenn du dann was durchstreichst, ändert das nichts daran, dass du die Informationen erhalten hast. Dass du sie anerkennst, erklärst du ohnehin nicht.

ray81
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Beitrag von ray81 » 01.07.2010, 20:04

Alles klar, ich habe nur einmal portiert und das war eine "angemeldete" Wertkarte ...
Gruß Ray

tullista
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Beitrag von tullista » 01.07.2010, 23:11

Stefan hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:
tullista hat geschrieben:Das 1 GB für 10 Monate gratis, und danach 4 Euro anstatt 7 Euro pro Monat.
Meinst Du "danach 7€ statt 4€ pro Monat"?
Also Voll.Net 1GB kostet regulär € 7,-
Ich kann mir schon vorstellen, dass auch hier Telering mit € 4,- nachgezogen ist...

Grüße
Stefan
Genau so wurde es mir angeboten: Voll.Net 1 GB statt 7 Euro um 4 Euro nach den 10 Gratismonaten

marting2103
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Beitrag von marting2103 » 02.07.2010, 10:02

Schockierend der Punkt bei Entgeltbestimmungen:

10.2. Kunden Service Hotline
Individuelle Auskünfte und Services an der Hotline
sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Höhe dieses
Entgelts hängt von der Dauer der Verbindung ab.
Auskünfte betreffend Sperren, Störungen und besondere
Tarifaktionen sind kostenlos. :cry: :?:
Rechtschreib- und Tippfehler vorbehalten.

L.g Martin

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Beitrag von Matula » 02.07.2010, 16:41

marting2103 hat geschrieben:Die Höhe dieses
Entgelts hängt von der Dauer der Verbindung ab.
Wir sollten für die Dauer der Warteschleife auch ein Entgelt verlangen...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 03.07.2010, 09:59

Matula hat geschrieben:
marting2103 hat geschrieben:Die Höhe dieses
Entgelts hängt von der Dauer der Verbindung ab.
Wir sollten für die Dauer der Warteschleife auch ein Entgelt verlangen...
Und das ganze machen wird so, dass wir Kunden alle einmal den Vertrag verlängern und nach dem 23.7. neue AGB rausbringen. Da sie einseitig verschlechternd sind, kann t-mobile dann eine SoKü machen. :lol:

Grüße
Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 04.07.2010, 01:19

Und was bieten wir als Kündigungsabwehr an? :lol:

p740
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HILFE wegen Sonderkündigung T-Mobile

Beitrag von p740 » 14.07.2010, 16:15

Hallo,

super Forum mal vorab werde mir einige Infos daraus holen!

Ich habe mich schon bei drei, T-Mobile in den Geschäften, Hotlines usw. erkundigt komme aber auf keinen Grünen Zweig:

Momentaner Fall:
Ich habe bei T-Mobile 3 Rufnummern bzw. (2 Partnerkarten enthalten)! Wenn ich jetzt noch die Sonderkündigung versuche habe ich laut Drei das Problem das mit dem eingeschriebenen Brief usw. es sein könnte das keine Portierung mehr möglich ist da bereits am 23.07 die Verträge bzw. Rufnummern abgestellt werden Zeitspanne fü+r Portierung könnte nicht reichen --> auf Karte Klax usw. ist auch nicht möglich da dort die gleichen AGB`s dann gelten!

Kann ich 2 Nummern kündigen und 1 Nummer = Hauptvertrag bei T-Mobile stehen lassen da bei 1 Nummer die Portierung sehr wichtig wäre bei den anderen aber nicht so wichtig!

Gibt es andere Möglichkeiten? Wäre es eine Möglichkeit die Nummern vorab zu protieren und dann nachträglich die Verträge zu Kündigen?

Danke im Voraus

Ale

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Beitrag von LZ9900 » 14.07.2010, 16:34

nüvi kannst du per email anfordern. kündigen kannst du per fax. und portieren zu drei sollte auch per fax möglich sein, kenn aber von drei keine faxnummer.

jedenfalls solltest du keine zeit mehr verlieren. auf die kündigungsbestätigung brauchst du auch nicht warten, fax sendebestätigung reicht schon mal fürs erste.

p740
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Beitrag von p740 » 14.07.2010, 16:42

Hallo,

danke für die Anwort was ist das oder die Nüvi? Bekomme ich die gleich? Würdest du dich dauf die Sendebestätigung verlassen!

Das wegen der Drei Portierung wäre kein Problem da fahr ich einfach zum nächsten Shop!

Alex

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Beitrag von brus » 14.07.2010, 18:32

p740 hat geschrieben:danke für die Anwort was ist das oder die Nüvi? Bekomme ich die gleich?
Die NÜV bekommst du sofort im Shop deines Providers.
Diese Bestätigung benötigst du beim neuem Provider um deine alte Nummer mitzunehmen.
Grüße
Gerhard

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Beitrag von Azby » 14.07.2010, 19:01

p740 hat geschrieben:danke für die Anwort was ist das oder die Nüvi? Bekomme ich die gleich? Würdest du dich dauf die Sendebestätigung verlassen!
Die Sendebestätigung ist der Beweis, dass du die Kündigung erklärt hast. Das hält vor jedem Gericht, da brauchst du dir keine Sorgen machen, auf die kannst du dich verlassen.
Die NÜVI kannst du gleich im nächsten Shop anfordern und gleich an deinen neuen Betreiber geben, sobald die Portierung eingeleitet ist, muss der abgebende Provider die Nummer hergeben, auch wenn der tatsächliche Portierungszeitpunkt erst nach der tatsächlichen Kündigung liegt. Das einzige Problem ist, dass du in der Zwischenzeit (zwischen Kündigung und erfolgter Portierung) weder beim alten Betreiber (da schon gekündigt) noch beim neuen (da noch nicht hinportiert) unter der zu portierenden Nummer erreichbar bist.

ray81
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Beitrag von ray81 » 15.07.2010, 09:06

Du kannst die Kündigung auch in einem T-Mobil Shop abgeben, lass dir eine Zweitausführung abstempeln, das bestätigt, dass du sie abgegeben hast!

Bezüglich Portierung, diese hat binnen 3 Tagen von statten zu gehen:
"Die Portierung selbst kann mit der NÜV-Bestätigung nur beim neuen Betreiber beantragt werden. Die Portierung ist innerhalb von 3 Werktagen durchzuführen oder kann auch bis zu 2 Monate im Voraus für ein bestimmtes Datum vereinbart werden. Die Portierung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, berührt aber eine vertraglich vereinbarte Laufzeit nicht. Bei vereinbarten Mindestvertragsdauern läuft daher trotz Portierung der Rufnummer der Vertrag bis zum Ende dieser Dauer weiter und muss (gegebenenfalls) separat gekündigt werden."

Bezüglich der Nummern bzw. des Vertrags ... ob du die Hauptnummer belassen kannst und die anderen beiden Nummern kündigen ... eine Sonderkündigung nur für einen Teil des Vertrags, das könnte schwierig werden ... Fakt ist, eine Portierung ist dein Recht!
Gruß Ray

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Beitrag von Matula » 15.07.2010, 10:18

ray81 hat geschrieben:ob du die Hauptnummer belassen kannst und die anderen beiden Nummern kündigen ... eine Sonderkündigung nur für einen Teil des Vertrags, das könnte schwierig werden ...
Bei T-Mobile ist das angeblich möglich! Du kannst also auch auf Nummer Sicher gehen und die eine Nummer NICHT kündigen. Bedenke aber: Verbleibt eine Partnerkarte alleine übrig wird diese zur Hauptnummer (dadurch höhere Grundgebühr). Wenn Du noch eine Bindung hast und NICHT sonderkündigst, kannst Du dann ab 24.07. erst kündigen wenn Deine Bindung abgelaufen ist. Nur JETZT (bis 23.07.) kannst Du trotz Bindung kündigen.

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