yesss! Telefonat über 3 Stunden 16 Minuten möglich?

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strategievakuum
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Re: yesss! Telefonat über 3 Stunden 16 Minuten möglich?

Beitrag von strategievakuum » 01.06.2010, 00:41

eigs hat geschrieben:Interessant wäre ob es eine Zwangstrennung gibt, wie lange die ist und ob die Zwangstrennung bei Standortwechsel wieder von Anfang an anfangt.
Die Zwangstrennung sehe ich auch als den interessantesten Aspekt, um Yesss einen Verrechnungsfehler oder einen technischen Fehler nachzuweisen. Jetzt wäre es natürlich interessant, ob es bei Yesss überhaupt eine Zwangstrennung gibt.

Was meinst Du mit Standortwechsel? Die Gesprächsübernahme durch den nächsten "Handymasten"?
Wenn ich das so richtig verstehe, dann erfolgt die Zeitmessung vielleicht pro Funkzelle und ich müsste dann auch noch nachweisen, das mein Vater mit seinem Handy 3 Stunden und 16 Minuten am selben Standort war?
Wie kann man das beweisen?
(Die Frage, wie die Situation aussieht, wenn man sich genau in der Mitte zwischen 2 Sendemasten befindet, stelle ich gleich gar nicht.)

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Stefan
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Re: yesss! Telefonat über 3 Stunden 16 Minuten möglich?

Beitrag von Stefan » 01.06.2010, 11:16

strategievakuum hat geschrieben:Die Zwangstrennung sehe ich auch als den interessantesten Aspekt, um Yesss einen Verrechnungsfehler oder einen technischen Fehler nachzuweisen. Jetzt wäre es natürlich interessant, ob es bei Yesss überhaupt eine Zwangstrennung gibt.
Ja, das müsste man testen... Aber wie, ohne erst wieder Kosten zu generieren ... Vllt. einen Anschluss finden, der Yesss kostenlos inkludiert hat und dann einmal laufen lassen ...

Aber selbst das garantiert nicht, das die Zwangstrennung ein verbindliches "Muss" ist.

Ganz ehrlich und pragmatisch: Ich würde bluffen und ein kurzes Schreiben verfassen, sinngemäß:
Du hast viel Erfahrung mit Yesss und hattest immer Zwangstrennung nach 1 Std.
Dein Vater hat Festnetz angerufen und anscheinend haben beide Seiten vergessen, aufzulegen, was für dich gar nicht vorstellbar ist.
Trotzdem erklärt sich dein Vater bereit, die Kosten von 60min (€ 2,40) zu übernehmen und du bittest um Kulanz der restlichen € 5,48.


Fertig.
Mehr würde ich gar nicht mehr machen, der Aufwand, die Mühen und das alles rechtfertigt doch bei weitem nicht die Summe.
Nochdazu ist Yesss ein Diskounter, wo du froh sein musst, wenn du überhaupt einmal jemanden erreichst! Und da nun technisch via eMail fachsimpeln, das geht ins Nirvana (wegen € 8,-) ... da sehe ich null Chance.
Und "drohen" kannst du auch nicht, so "lukrativ" ist dieser Tarif nicht, dass sie unbedungt versuchen, euch zurück zu gewinnen ...

Grüße
Stefan

strategievakuum
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Re: yesss! Telefonat über 3 Stunden 16 Minuten möglich?

Beitrag von strategievakuum » 01.06.2010, 20:34

Stefan hat geschrieben:Ich würde bluffen und ein kurzes Schreiben verfassen, sinngemäß:
Du hast viel Erfahrung mit Yesss und hattest immer Zwangstrennung nach 1 Std.
Dein Vater hat Festnetz angerufen und anscheinend haben beide Seiten vergessen, aufzulegen, was für dich gar nicht vorstellbar ist.
Trotzdem erklärt sich dein Vater bereit, die Kosten von 60min (€ 2,40) zu übernehmen und du bittest um Kulanz der restlichen € 5,48.
Das ist ein guter Tipp - werde ich versuchen. Wobei ich in den ABG's folgenden Passus unter Punkt 3 gefunden habe.
Auszug aus den yesss! ABG's:
Für den Fall, dass ein Abbuchungs- oder Verrechnungsfehler festgestellt wurde, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird YESSS! ein auf dem durchschnittlichen Ausmaß der Inanspruchnahme dieses Telekommunikationsdienstes durch den Kunden basierende Pauschalabgeltung festsetzen.
Scheinbar kann - wenn yesss! den Fehler einsieht - eine Kulanzlösung sich am durchschnittlichen Kundenverhalten orientieren.
Diesen Weg werde ich aber nicht beschreiten, da ich nicht davon ausgehe, dass yesss! hier von einem Fehler ausgeht. Wäre aber sicher ein interessanter Angelpunkt, wenn ein extrem teuerer Fehler vorliegt.
Stefan hat geschrieben:Nochdazu ist Yesss ein Diskounter, wo du froh sein musst, wenn du überhaupt einmal jemanden erreichst!
Da muss ich Dir zustimmen. Ich habe den Rechnungseinspruch am Dienstag Vormittag gefaxt und bereits am Freitag Vormittag via Mail eine Rückmeldung erhalten. Bei einem Diskonter hätte ich auch eine länger Wartezeit erwartet (und auch in Kauf genommen).
Stefan hat geschrieben:Und "drohen" kannst du auch nicht, so "lukrativ" ist dieser Tarif nicht, dass sie unbedungt versuchen, euch zurück zu gewinnen ...
Korrekt! So selbstkritisch muss man schon sein, um zu erkennen, dass man mit einem durchschnittlichen Monatsumsatz von EUR 2,50 kein unverzichtbarer Kunde ist.

Zusammenfassend:
Mir ist schon bewusst, dass es hier nicht um Menschenleben geht, sondern um einen Schaden von unter EUR 8,00 - wobei Eigenverschulden unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist.
Ich werde aber bei Yesss noch um Kulanz ersuchen und euch berichten.

Danke jedenfalls für eure durchwegs sinnvollen und interessanten Diskussionsbeiträge.

Anregung: Das Thema "Zwangstrennung" finde ich interessant und sollte ein eigener Thread werden. Wer ist so mutig und finanzstark, um hier die Grenzen auszuloten? Oder hat jemand von euch Zugang zu Insider-Informationen?

Liebe Grüße,
Michael

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Re: yesss! Telefonat über 3 Stunden 16 Minuten möglich?

Beitrag von Stefan » 01.06.2010, 20:48

strategievakuum hat geschrieben:Anregung: Das Thema "Zwangstrennung" finde ich interessant und sollte ein eigener Thread werden. Wer ist so mutig und finanzstark, um hier die Grenzen auszuloten? Oder hat jemand von euch Zugang zu Insider-Informationen?
Insider-Infos habe ich nicht, die wurden aber schon von ray81 gepostet: Cicero ist/war definitv ein Insider bei A1 --- Hypkin aus diesem Forum hat aber einmal gepostet, dass er nicht mehr A1 ist und von daher kaum mehr in diesem Forum anzutreffen ist.

"Finanzstark" muss man gar nicht sein: Es gibt genug Tarife, die über "Inklusivminuten" verfügen.
Von daher kann ich sagen (aus eigener Erfahrung), dass A1 die Zwangstrennung von 60 auf 120min angehoben hat.
Nochdazu gilt: Die Zwangstrennung gilt auch "passiv" (also wenn man angerufen wird); Der Provider mit der "geringeren Zwangstrennungszeit" trennt zuerst.
Daher mein Schluss: Ich wurde von einem A1-Anschluss angerufen und habe das Gespräch auf einer Yesss entgegengenommen: Trennung nach 60min --- A1 kann ausgeschlossen werden, bleibt nur mehr Yesss ...

So einfach ist es ...

Grüße
Stefan

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Re: yesss! Telefonat über 3 Stunden 16 Minuten möglich?

Beitrag von Matula » 02.06.2010, 04:20

Stefan hat geschrieben:Ganz ehrlich und pragmatisch: Ich würde bluffen und ein kurzes Schreiben verfassen, [...]
Hoffentlich liest yesss ausnahmsweise mal nicht im Forum mit...
Stefan hat geschrieben:
strategievakuum hat geschrieben:Jetzt wäre es natürlich interessant, ob es bei Yesss überhaupt eine Zwangstrennung gibt.
Ja, das müsste man testen... Aber wie, ohne erst wieder Kosten zu generieren ...
Was wäre, wenn man ganz schlicht und einfach einmal bei yesss diesbezüglich anfragt? Es interessiere einen, weil man vorhabe in Zukunft längere Gespräche zu führen...

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Beitrag von Essotiger » 02.06.2010, 07:00

Was hier die Frage ist, ob es ein Recht auf die Zwangstrennung gibt oder nicht!

Ich weiß nur, dass die teureren 0900er eine Trennung nach 30min und die "billigeren" nach 60min haben müssen.

Ob es allerdings auch unter "normalen" Telefonaten eine geben muss weiß ich nicht.

Sollte es keine geben müssen, wird es ja doppelt schwierig. Yess kann argumentieren, dass es eine freiwillige Leistung ist, die nicht immer 100% greifen muss und somit das Gespräch damals sehrwohl 200min gedauert hat.

Muss es eine geben, dann hast Du Yess ja schon.

Allgemein meine ich:

Ich verstehe, dass es hier ums Prinzip geht! Auch ich würde mich, als doch recht streitbarer Zeitgenosse, in den Kampf gegen die Mühlen werfen meine aber, dass der Aufwand bisher schon den Nutzen übersteigt.

Wegen der 8€ würde ich es einfach hinnehmen und als Lehrgeld an die Diskonter sehen und es aufs Jahr monatlich zur normalen Rechnung von 2,5€ hinzurechnen und mir einreden, dass ich dieses Jahr dann um monatlich gut 3€ trotzdem billigst einen Mobilfunkanschluss hatte!
Natürlich würde ich es weiter beobachten, ob sowas öfters passiert.

Mal zum Handy: Kenne ich nicht, aber die meisten Samsung haben doch eine recht gute Verbindungshistorie, wo man auch die Dauer der Gespräche noch sehen kann. Geht da nix zum rauslesen?
Es ist selten zu früh und niemals zu spät!

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Beitrag von strategievakuum » 03.06.2010, 00:28

Essotiger hat geschrieben:Natürlich würde ich es weiter beobachten, ob sowas öfters passiert.
Das ist natürlich auch ein Grund, warum ich dieses Problemchen mit Yesss gepostet habe - ich wollte mir eure Beobachtungen/Erfahrungen abholen, damit ich weiß, ob es anderen ähnlich geht, oder ob das einfach nur Pech ist. Ich werde jedenfalls die Yesss-Rechnungen meines Vaters weiterhin kontrollieren.
Essotiger hat geschrieben:Mal zum Handy: Kenne ich nicht, aber die meisten Samsung haben doch eine recht gute Verbindungshistorie, wo man auch die Dauer der Gespräche noch sehen kann. Geht da nix zum rauslesen?
Das Samsung SGH-B130 gab es vor 1,5 Jahren um EUR 19,90. Ist recht spartanisch ausgestattet und hat offensichtlich einen sehr eingeschränkten internen Speicher. Die Rufnummernhistorie war bei meiner Überprüfung des Gerätes bereits mit den aktuelleren Rufnummerndaten überschrieben - ich dürfte um 10 Tage zu spät gekommen sein ...

Liebe Grüße,
Michael

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Beitrag von strategievakuum » 14.06.2010, 18:47

Hier nun mein Klärungsversuch mit YESSS bezüglich der Zwangstrennung:
strategievakuum an YESSS! Service Team hat geschrieben:... Von viel- und langtelefonierenden Freuden habe ich jedoch nun erfahren, dass es bei den meisten Mobilnetzbetreibern eine sogenannte Zwangstrennung gibt.
Bei YESSS gibt es nach diesen Erfahrungsberichten nach 60 Minuten eine Zwangstrennung - das heißt dass die Verbindung nach 60 Minuten unterbrochen wird (sowohl bei aktiven, als auch bei passiven Telefonaten).
Ich ersuche Sie nun um Rückmeldung, ob es bei YESSS! tatsächlich eine Zwangstrennung nach 60 Minuten gibt.
Wenn ja, dann würde das bedeuten, dass mein Telefonat vom 20.04.2010 (ab 13:41:35) doch nicht 03:16:14 gedauert haben kann. ...
YESSS! Service Team hat geschrieben:... Wir haben uns bei unserer Technik erkundigt und es gibt bei Yesss! keine Zwangstrennung. ...
Falls es doch eine Zwangstrennung gibt, müssen wir dies wohl erst durch eine durchorganisierte Versuchreihe beweisen.
Liebe Grüße,
Michael

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Beitrag von Stefan » 14.06.2010, 19:51

strategievakuum hat geschrieben:
strategievakuum an YESSS! Service Team hat geschrieben:... dass es bei den meisten Mobilnetzbetreibern eine sogenannte Zwangstrennung gibt.
Bei YESSS gibt es nach diesen Erfahrungsberichten ...
YESSS! Service Team hat geschrieben:... Wir haben uns bei unserer Technik erkundigt und es gibt bei Yesss! keine Zwangstrennung. ...
Naja, aus meiner Sicht von dir etwas unglücklich formuliert - ich hätte mit gefestigtem Unterton gefragt, warum die existierende und bestätigbare Zwangstrennung bei diesem Gespräch nicht gegriffen hat.

Aber obs etwas genutzt hätte, ist eine andere Frage; klar war von Anbeginn, dass sie sich winden würden, gerade Yesss...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Matula » 14.06.2010, 23:11

Es war sicher nicht klug, gleich in der Anfrage das strittige Gespräch zu erwähnen. So wäre yesss ja blöd gewesen, wenn sie zugegeben hätten, dass es eine Zwangstrennung gibt...

Du hättest ganz unschuldig "nur so" nachfragen sollen ohne zu sagen warum Du das wissen willst...

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Beitrag von wiesel82 » 20.06.2010, 02:50

Hello Leute!

Kann euch schon mal eines sagen. Bei YESSS! gibt es definitiv keine Zwangstrennung. ;-) Meines Wissens ist es auch so das Sie nicht dazu verpflichtet sind. Orange hat sie, YESSS nicht. Außer halt bei MW Diensten, aber da muß es meines Wissens auch sein.

lg wiesel

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 21.06.2010, 20:38

wiesel82 hat geschrieben:Kann euch schon mal eines sagen. Bei YESSS! gibt es definitiv keine Zwangstrennung. ;-)
Dann verstehe ich aber nicht, warum bei (m)einem Gespräch nach 60min getrennt wurde --- bin von einem A1 angerufen worden und bei A1 wurde definitv auf 120min Zwangstrennung erhöht, zumindest bei Anrunfen von A1 - A1 und A1 - Festnetz ...

Grüße
Stefan

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