LZ9900 hat geschrieben:und jetzt kommts: laut dem mitarbeiter dort wurde noch keine bestätigung verschickt, weil es sein könnte, dass t-mobile die agb rückgängig macht, und somit alle sonderkündigungen hinfällig wären, auch schriftlich bestätigte?
Ich denke, was der Mitarbeiter gemeint hat war die Klausel in den alten T-Mobile-AGB dass sie das außerordentliche Kündigungsrecht "vernichten" können, indem sie im konkreten Fall von der Änderung der AGB (nur für diesen einzelnen Kunden) absehen. T-Mobile hat sich hierfür eine 4-wöchige Frist herausgenommen.
Wenn du mich fragst, verstößt das gegen das Transparenzgebot im KSchG und erst recht gegen §25 (3) TKG, in dem eindeutig vom kostenlosen Kündigungsrecht die Rede ist.
Auch weil es sich bei AGB eben um
allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, halte ich diese "dann behalten Sie halt die alten AGB"-Regelung für nicht anwendbar, weil prinzipiell ja die neuen AGB Geltung erlangen und das TKG nur auf die AGB abstellt, nicht auf "Sonderbedingungen". Deswegen hat T-Mobile die Klausel wohl auch aus den AGB genommen, da sie in den neuen AGB nicht mehr vorhanden ist.
Das wäre ja noch schöner: Da ändern sie die AGB, 10% der Kunden wissen überhaupt von ihrem Sonderkündigungsrecht, max. 10% dieser Kunden überlegt sich ernsthaft eine Kündigung und die Hälfte davon lässt sich durch die Tarifangebote von der Kündigung abhalten. Wenn sie den verbleibenden paar Kunden dann das Kündigungsrecht entziehen könnten, indem sie die alten AGB für diese einfach weiterhin gelten lassen, könnten sie die Bestimmung des TKG einfach umgehen und haben trotzdem gut 99% der Kunden in die neuen AGB gedrängt.
Ich glaube ehrlich gesagt, dass du an einen uninformierten Mitarbeiter gekommen bist. Hast du die Kündigung gefaxt? Wenn ja, hast du eine Fax-Sendebestätigung? Ich würde mir in dem Fall keine besonderen Gedanken machen. Ruf vielleicht nochmal an und urgiere. Hat der Mitarbeiter denn zumindest telefonisch bestätigt, dass die Kündigung eingegangen ist?